{"id":"bgbl1-1984-47-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":47,"date":"1984-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen","law_date":"1984-11-12T00:00:00Z","page":1337,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1337\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                   Z 5702 A\n1984                    Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1984                                                                                                                       Nr. 47\nTag.                                                                            Inhalt                                                                                            Seite\n12. 11. 84  Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen                                                                                    1337\n402-24-8\n7. 11.84   Vierte Verordnung zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1338\nneu: 2129-3-6\n9. 11. 84  Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fach-\ntheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Silberschmiede-Handwerk (Silberschmiede-\nmeisterverordnung - SiSchmMstrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1339\nneu: 7110-3-82\n12. 11. 84  Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (Neu-\ngliederungsdurchführungsverordnung - NeuGIV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1342\nneu: 101-10-1\n12. 11. 84  Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küsten-\nmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in\nder Deutschen Bucht .............................................................. ; . . . . .                                                                            1366\nneu: 101-4-4\n7. 11. 84  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 16 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Wege-\ngesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1367\n1104-5\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen\nVom 12. November 1984\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                            Artikel 2\nArtikel 1                                                                                                        Berlin-Klausel\nÄnderung des Gesetzes zur Regelung von                                                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nIngenieur- und Architektenleistungen                                                    Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nRechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes\nDas Gesetz zur Regelung von- Ingenieur- und Archi-                                            erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\ntektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBI. 1                                                   Dritten Überleitungsgesetzes.\nS. 1745, 17 49) wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\n§ 1 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 erhalten fol-\ngende Fassung:                                                                                                                                Inkrafttreten\n„ 1. die Mindestsätze durch schriftliche Vereinbarung in                                               Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nAusnahmefällen unterschritten werden können;\".                                              Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 1 2. November 1984\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann"]}