{"id":"bgbl1-1984-44-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":44,"date":"1984-10-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Börsentermingeschäfts-Zulassungsverordnung","law_date":"1984-10-22T00:00:00Z","page":1289,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1289\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1984                          Ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 1984                                                                                                                     Nr. 44\nTag                                                                                Inhalt                                                                                            Seite\n22. 10. 84      Erste Verordnung zur Änderung der Börsentermingeschäfts-Zulassungsverordnung . . . . . . . . . .                                                                           1289\n4115-29-6\n18. 10. 84     Dritte Verordnung zur Änderung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung . . . .                                                                                 1290\n7825-1-3\n22. 10. 84     Siebte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr . .                                                                                      1291\n9290-8\n16. 10. 84     Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1252 Abs. 2 der Reichsversicherungs-\nordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1302\n11 04-5, 820-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1302\nErste Verordnung\nzur Änderung der Börsentermingeschäfts-Zulassungsverordnung\nVom 22. Oktober 1984\nAuf Grund des§ 63 Abs. 1 des Börsengesetzes in der                                                4. Nummer 41 wird wie folgt gefaßt:\nim Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer                                                           „41. Aktiengesellschaft für Industrie\n4110-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch                                                                und Verkehrswesen, Frankfurt (M) \".\ndas Gesetz vom 28. April 1975 (BGBI. 1 S. 1013) ge-\nändert worden ist, wird mit Zustimmung des Bundes-\nrates verordnet:\n5. Nach Nummer 42 wird angefügt:\n§ 1\n,,43. Wella Aktiengesellschaft, Darmstadt,\n(1)     §  1 der Börsentermingeschäfts-Zulassungs-                                                                  Vorzugsaktien\".\nverordnung vom 10. März 1982 (BGBI. 1S. 320) wird in\nAbschnitt A wie folgt geändert:\n(2) In § 1 Abschnitt B Nr. 2 der Börsentermin-\ngeschäfts-Zulassungsverordnung                                               ist    das    Wort\n1. Nummer 15 wird wie folgt gefaßt:                                                                  ,,Dutsch\" zu berichtigen in „Dutch\".\n,, 1 5. Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, Köln,\nStammaktien und Vorzugsaktien\".\n§2\n2. Nummer 17 wird wie folgt gefaßt:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\n„ 17. Gutehoffnungshütte Aktienverein                                                             leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Satz 2 des\nAktiengesellschaft, Oberhausen,                                                          Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes vom\nStammaktien und Vorzugsaktien\".                                                          28. April 1975 (BGBI. 1 S. 1013) auch im Land Berlin.\n3. Nummer 30 wird wie folgt gefaßt: ·\n,,30. RHEINISCH-WESTFÄLISCHES ELEKTRIZI-\n§3\nTÄTSWERK AKTIENGESELLSCHAFT, Essen,\nStammaktien und Vorzugsaktien\".                                                              Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1984 in Kraft.\nBonn, den 22. Oktober 1984\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg"]}