{"id":"bgbl1-1984-42-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":42,"date":"1984-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/42#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_42.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft","law_date":"1984-03-10T00:00:00Z","page":1261,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1261\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                   Z 5702 A\n1984                      Ausgegeben zu Bonn am 17. Oktober 1984                                                                                              Nr. 42\nTag                                                    Inhalt                                                                                            Seite\n3. 10. 84  Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft . .                                                       1261\n800-21-4-1\n8. 10. 84  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl . . . . .                                                  1262\n7847-11-4-38\n10. 10. 84  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Auf-\ngabe der Milcherzeugung für den Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1263\n7847-13-1\n11. 10. 84  Dritte Verordnung zur Änderung der KVdR-Ausgleichsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1264\n8230-34\n12. 10. 84  Vierte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . .                                            1265\n611-10-14-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32 und Nr. 33                                                                      1266\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1271\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1271\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung\ngewerbliche Wirtschaft\nVom 3. Oktober 1984\nAuf Grund des § 21 des Berufsbildungsgesetzes vom                          b) entfällt'in Nummer 1 die Zahl „1.\" und werden die\n14. August 1969 (BGBI. 1S. 1112), der durch Artikel 53                               Worte „den letzten\" und „oder\" gestrichen,\nNr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705)\nc) wird Nummer 2 gestrichen.\ngeändert worden ist, wird nach Anhörung des Haupt-\nausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung\ngemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungs-                          2. In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1984\" er-\ngesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1692) ver-                         setzt durch „ 1987\".                                                               ,\nordnet:\nArtikel 1                                                                                    Artikel 2\nDie Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirt-                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nschaft vom 20. April 1972 (BGBI. 1 S. 707), die zuletzt                 leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-\ndurch Verordnung vom 24. Juni 1982 (BGBI. 1 S. 784)                     bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n1 . In § 7 Abs. 1                                                                                                      Artikel 3\na) wird die Jahreszahl„ 1984\" ersetzt durch„ 1989\",                     Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.\nBonn, den 3. Oktober 1984\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nDr. Dorothee Wilms"]}