{"id":"bgbl1-1984-38-6","kind":"bgbl1","year":1984,"number":38,"date":"1984-08-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/38#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-38-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_38.pdf#page=8","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 26 und Nr. 27","page":1160,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["1160                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 18. August 1984\nTag                                                                       Inhalt                                                                                          Seite\n14. 8. 84     Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Europäischen Fernmelde-\nsatellitenorganisation „EUTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 682\n6. 8. 84     Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt\nTunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         736\n11. 7. 84     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Demokratischen Republik Sudan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                 738\n13. 7. 84     Bekanntmachung zu der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst                                                                         740\n24. 7. 84     Bekanntmachung zu dem deutsch-belgischen Vertrag über eine Berichtigung der deutsch-belgi-\nschen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen . . . .                                                                      7 40\n24. 7. 84     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über Finanzielle\nZusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  741\n26. 7. 84     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Naturkautschuk-Überein-\nkommens von 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    743\n27. 7. 84     Bekanntmachung zu der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst                                                                         743\nPreis dieser Ausgabe: 7,70 DM (6,60 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984                                                                                  1161\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 27, ausgegeben am 28. August 1984\nTag                                                                   Inhalt                                                                                          Seite\n7. 8. 84       Verordnung über die lnkrafts~tzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen\nfür Kraftradfahrer nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher\nBedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)                                                                  746\n23. 8. 84       Verordnung über die Inkraftsetzung der Vorläufigen Absprache über Fragen des Tiefseebodens                                                              747\n8. 6. 84       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit in bezug auf wettbewerbs-\nbeschränkende Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758\n17. 7. 84       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tunesischen Republik über den grenzüberschreitenden Personen- und\nGüterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762\n30. 7. 84       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Französischen Republik über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an der\ndeutsch-französischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      767\n31. 7. 84       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                     771\n6. 8. 84       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         77 4\n7. 8. 84       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der leben-\nden Meeresschätze der Antarktis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       775\nDie Regelung Nr. 22- Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme {Sturzhelme) für Fahrer und Mitfahrer {Beifahrer)\nvon Krafträdern {Motorrädern), Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds {Motorfahrrädern)- wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des\nBundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99- 509 oder gegen Vorausrechnung."]}