{"id":"bgbl1-1984-32-2","kind":"bgbl1","year":1984,"number":32,"date":"1984-07-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/32#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-32-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_32.pdf#page=3","order":2,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes","law_date":"1984-07-17T00:00:00Z","page":943,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Juli 1984                            943\nViertes Gesetz\nzur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes\nVom 17. Juli 1984\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates            ihrer fachlichen Eignung nach den Anforderungen zu\ndas folgende Gesetz beschlossen:                              prüfen, die, zu einem Zeitpunkt bestanden haben, zu\ndem sie sich ohne den Grundwehrdienst hätten\nArtikel 1                            bewerben können. Führt die Prüfung zu dem Ergeb-\nnis, daß ein Wehrpflichtiger ohne diese Verzögerung\n§ 11 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fas-\neingestellt worden wäre, kann er vor Bewerbern ohne\nsung der Bekanntmachung vom 14. April 1980 (BGBI. 1\nGrundwehrdienst eingestellt werden. Die Zahl der\nS. 425), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember\nStellen, die Wehrpflichtigen in einem Einstellungster-\n1983 (BGBI. 1 S. 1532), wird wie folgt geändert:\nmin vorbehalten werden kann, bestimmt sich nach\ndem zahlenmäßigen Verhältnis der Bewerber mit\n1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.                      wehrdienstbedingter Verzögerung zu denjenigen, bei\ndenen eine solche nicht vorliegt; Bruchteile von Stel-\n2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:                          len sind zugunsten der Wehrpflichtigen aufzurun-\n,,(2) Haben sich die Anforderungen an die fachliche      den.\"\nEignung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst\nArtikel 2\nfür Wehrpflichtige im Sinne des Absatzes 1 Satz 2\nwährend der wehrdienstbedingten Verzögerung ihrer          Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nBewerbung um Einstellung erhöht, so ist der Grad         Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 17. Juli 1984\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister der Verteidigung\nWörner"]}