{"id":"bgbl1-1984-31-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":31,"date":"1984-07-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-31-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_31.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984)","law_date":"1984-07-17T00:00:00Z","page":909,"pdf_page":1,"num_pages":32,"content":["909\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                   Z 5702 A\n1984                          Ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 1984                                                                                        Nr. 31\nTag                                                 1n h a I t                                                                                        Seite\n17. 7. 84    Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   909\nneu: 640-7\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne\n. des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984)\nVom 17. Juli 1984\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                                      §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nErster Teil                                Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nAllgemeine Aufgaben                                nehmen.\ndes ERP-Sondervermögens                                                                                     §4\n§ 1                                        Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-                 nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in                  Grundgesetzes), so bedarf es eines NRchtragshaus-\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer                halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert               Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom                       tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-\ndervermögens für das Jahr 1984 - wird in Einnahme und                                                                      §5\nAusgabe auf                                                              ( 1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\n4 175 000 000 Deutsche Mark                            tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\nfestgestellt.                                                        Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-\ngen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der\n§ 2\nfreien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,             Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1984 Kredite in                zu übernehmen.\nHöhe von                                                                 (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\n821000000 Deutsche Mark                               auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-\naufzunehmen.                                                         schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die                    Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1984 fällig werdenden               genommen worden ist und für die erbrachten Leistun-\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-                 gen keinen Ersatz erlangt hat.\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n(3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983 erteilte                leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nErmächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im                     nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nWege des Kredites bleibt wirksam.                                   Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten","910                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,         für das Jahr 1984 - wird in Einnahme und Ausgabe auf\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-                        2 300 000 Deutsche Mark\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nfestgestellt.\ngelegt wird.\n§9\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz         Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-   Kredite bis zur Höhe von 5 000 000 Deutsche Mark\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr       zur Tilgung von im Jahr 1984 fällig werdenden Krediten\nanzurechnen.                                              aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des\nGesamtplans -) .\n§6\n§ 10\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte\nDas ERP-lnvestitionshilfegesetz vom 17. Oktober\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-\n1967, zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsanpas-\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.\nsungs-Gesetz, wird aufgehoben.\n§7\nDritter Teil\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1984 auf das Eigenkapital-                 Gemeinsame Bestimmungen\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In\nBeteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-                                   § 11\npreis vereinbart werden.\nDie §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung\ndes ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1985 weiter.\nZweiter Teil                                                    §12\nERP-lnvestitionshilfe                      Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§8\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-                                   §13\nlnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1\n(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2\nS. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeits-\nmit Wirkung vom 1. Januar 1984 in Kraft.\nanpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan -\nTeil I b des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens             (2) § 10 tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 17. Juli 1984\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                       911\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1984\nTeil la:       Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nTeil lb:       Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der\nFassung des Gesetzes zur Änderung· des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom ·24_ Juli 1968\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1982\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1 953\nKapitel 1 (Ausgaben):         Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):          Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):          Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):          Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):         Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):          Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative","912                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nund                                                                                           für         für       1982\nZweckbestimmung                                                     1'984       1983\nFunktion\n1000 DM     1000 DM    1000 DM\n1                                            2                                               3           4          5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2 024 000 1 848 000  1 595 710\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 850 000 000 DM\nfällig im Jahr 1985\nDie Verpflichtungsermächtigung ist teilweise gesperrt; ihre In-\nanspruchnahme bedarf, soweit sie den Betrag von 750 000 000\nDM übersteigt, der Einwilligung des Ausschusses für Wirtschaft\ndes Deutschen Bundestages.\n862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben                                                   45000     45000      38310\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . .. . . .. .. . .. . . .. . .. . .. .. .. 15 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\n853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... .                                 80000      75000       71 414\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1Q. Juli 1984                                   913\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                    Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-       Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-      Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere    scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976)          Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen\n- der Leistungssteigerung dienen.                                  Baumaßnahmen gewährt werden.\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,       Zu f)\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.    Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\nUmbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten       990 000 000 DM\nb) Existenzgründungen und standortbe-                              Zug)\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                           Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                           der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien\ngen ............................... .      975 000 000 DM      Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haf-\nc) betriebliche Ausbildungsstätten ..... .       10000000 DM       tungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantiever-\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-                          pflichtungen zur Verügung gestellt.\nteiligungsgesellschaften ............ .     23000000 DM\ne) die Förderung kleiner und mittlerer                             Verpflichtungsermächtigung:\nPresseunternehmen ................ .         16000000 DM\nZur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\nf) die Binnenschiffahrt ................ .        5000000 DM       nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-                             programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)          5000000 DM        von 850 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1985\nerforderlich. Der - zunächst gesperrte - Teilbetrag von\n2 024 000 000 DM       100 000 000 DM darf nur für das Existenzgründungsprogramm\nZu a)                                                              verwendet werden.\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-        Zu Tit. 862 03\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81     Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.     schen Seehäfen zu verbessern.\n400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-        30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.                                              ermächtigung zugesagt.\nZu b)                                                              Verpflichtungsermächtigung:\nGefördert werden                                                   Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                      pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf\n- standortbedingte Investitionen                                   das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-         Zu Tit. 853 02\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.        Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\n400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-       der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nermächtigung zugesagt.                                             schaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der\nStandortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\nZu c)                                                              tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher    60 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                      ermächtigung zugesagt.\nZu d)                                                              Verpflichtungsermächtigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf\nBeschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.\ndas Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.","914                                 , Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                                            1982\nFunktion\n1984         1983\n1000 DM      1000DM    1000DM\n1                                            2                                               3            4         5\n681 01-029  Dankesspende .................................... .                                   10000      10000     10000\n831 01-853  Beitrag zur Erhöhung des GrundRapitals der Lasten-\nausgleichsbank .................................... .                                            25000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                                        (530 000)  (480 000) (498 817)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 11-330  Abwasserreinigung ................................ .                                 380000     350000    348 690\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   80 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   50 000 000 DM\n853 1 2-330 Abfallwirtschaft .................................... .                               75000      60000     76520\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .               35 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung .................................... .                                75000      70000     73607\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 35 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nGesamtausgaben     2 689 000  2 483 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                         10000      10000\nAusgaben für Investitionen                                                         2 679 000  2473000\nGesamtausgaben     2 689 000  2 483 000","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                    915\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                     Zu Tit. 853 12\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-          Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er-      zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung\nrichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL           gestellt werden.\nFUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE                      40 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nMARSHALL PLAN\") eine Dankesspende von jährlich                     ermächtigung zugesagt.\n10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren ( 1972 bis 1986) zu-\ngesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen     Verpflichtungsermächtigung:\nund Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-\nschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der        Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nLösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme          pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 35 000 000 DM auf\nmoderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme,         das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.\nUmweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-\nDialog) dienen sollen.                                             Zu Tit. 862 11\nDie Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nLuftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-\nZu Tit. 853 11                                                     nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen          40 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nbestimmt. 190 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver-        ermächtigung zugesagt.\npflichtungsermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nVerpflichtungsermächtigung:\nDas Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-       fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1985 und\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 130 000 000 DM auf        1986 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\ndas Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.                35 000 000 DM erforderlich.","916                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.2\nBetrag     Betrag  Ist-Ergebnis\nTitel\nfür        für        1982\nund                      Zweckbestimmung                                               1984       1983\nFunktion\n1000 DM    1000 DM    1000 DM\n1                                         2                                             3          4           5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie- ·\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und\nbetriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder\nnicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick\nauf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt\nerscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von\nGewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .                        (570 000) (549 400) (533 831)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .                          530 000   510 000   520066\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur\nDeckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14. ·\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 205 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1985 bis zu ...................... 150 000 000 DM\nim Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM\n862 12-691  Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... .                                                    806\nAusgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-\nsparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-691  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .                                                     700\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... .                           40000    39400       12 249\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n862 15-691  Aufbaumaßnahmen ................................ .                                                         10","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984             917\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 11\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen\nBedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen\nfür\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-\ntrieben\nverwendet werden.\n185 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren\n1985 und 1986 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits\n1984 Projekte begonnen werden können, für die erst in den\noben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-\nchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n205 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","918                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür         für        1982\nund                        Zweckbestimmung                                                    1984        1983\nFunktion\n1000 DM     1000 DM    1000DM\n1                                            2                                                3           4           5\nTitelgr. 02  Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. .                                (20 000)  (20 000)    (51 250)\n831 21-691   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ........................................... .                                 20000     20000         1 250\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n831 22-691   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\n831 23-691   Konsolidierung bei Beteiligungen .................... .                                                     50000\nTitelgr. 03  Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-\nmaßnahmen ....................................... .                                    (5 300)   (5 300)     (5 094)\n685 31-171   Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                    2800      2800        2594\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643   Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche\nFördermaßnahmen ................................. .                                     2500      2500        2500\n652 01-699 · Bevorratungsmaßnahmen                                                                                600\nGesamtausgaben       595 300   575300\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                           5300      ·5900\nAusgaben für Investitionen                                                           590000    569 400\nGesamtausgaben       595 300   575 300","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                      919\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                        Verpflichtungsermächtigung:\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner                Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital             auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-\nzu verstärken.                                                        den. Damit bereits 1984 Vorhaben begonnen werden können,\nfür die erst in den Jahren 1985 und 1986 Mittel zur Verfügung zu\nstehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur\nZu Tit. 831 22\nHöhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.\nForderungen aus EAP-Darlehen an Berliner Unternehmen\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital            Zu Tit. 685 32\ndieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an-\nzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).                          Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für\nAusstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\nZu Tit. 685 31                                                        - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung             Boots- und Freizeitschau,\nvon Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten\nlassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirt-        - die Internationale Grüne Woche.\nschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geför-           Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und\nderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den                 Messen in Berlin verwendet werden.\nGebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik,\nUmwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbau-               Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\ntechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz       sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,\noder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige         die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-\neiner wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese In-   ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem\nstitution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die             Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\nBundesanstalt für Materialprüfung und die Physikalisch-Techni-        USA.\nsche Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms\nobliegt dem Senator für Wirtschaft und Verkehr Berlin, der inso-\nweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.","920                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984; Teil 1\nKap.3\nBetrag   Betrag\nTitel                                                                                                     Ist-Ergebnis\nfür      für\nund                      Zweckbestimmung                                                                      1982\n1984.    1983\nFunktion\n1000 DM  1000 DM   1000 DM\n1                                            2                                             3        4         5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds 11) ................. .                           155 000 150 000  186 505\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM\nGesamtausgaben    155 000 150 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                                        155000  150000","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984         921\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-\ntungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung\nvon Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-\nfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhält-\nnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft.\nMit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM\n(davon 30 000 000 DM für 1987 und 90 000 000 DM für 1988)\nsoll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-\nschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-\nlich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt\nund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem\nGesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden\n(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-\ngesetz 1981 - BGBI. 1 S. 7 45 - (Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01 ).","922                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.4\nTitel                                                                Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                    für        für\nZweckbestimmung                                                      1982\n1984       1983\nFunktion\n10000M      1000 DM    1000DM\n1                               2                                     3          4          5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... .              50        55         2\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ................................... .               400      400        193\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. .               45      340\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. .             1100    1100          955\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... .                 5         5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .       574100    589800     407 806\n870 01-680 l_nanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ .            5000     5000\nGesamtausgaben          580700    596 700\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                              1 600    1 900\nZinskosten ........................................ .        574100    589800\nAusgaben für Investitionen                                      5000     5000\nGesamtausgaben          580 700   596 700","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                  923\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                       Zu Tit. 575 01\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die        Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nEinziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und             vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten\nRechtsverteidigung vorgesehen.                                       für die gemäß §§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes\n1984 aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.\nZu Tit. 531 01\nZu Tit. 870 01\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-\nlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des         Nach\nERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu                    1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-\ngehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über          heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\nTätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet                deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1\nwird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame             s. 365),\nVerwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige\nErhebungen vorgenommen werden.                                        2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\ndie Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nstungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai\nZu Tit. 532 01                                                            1957 (BGBI. 1 S. 517),\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfunge_r, die im Zusammenhang\nmit der Gewährung von Krediten, der Ubernahme von Gewähr·-            3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\nleistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich              1962 (BGBI. II S. 645) und\nwerden.\n4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1983\nZu Tit. 671 01                                                       konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen\nHier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear-           bis zum Gesamtbetrag von 1 106 000 000 DM zu seinen Lasten\nbeitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie        übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-          Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3)\nist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. 8. wenn das ERP-          diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1982\nSondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen                 52 939 996 DM.\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf        Das restliche Gewährleistungsvolumen von 700 000 000 DM\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderu_rgen über-             (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme         revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember\nund Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-         1982 mit Verpflichtungen im Betrag von 120 538 095 DM belegt.\nfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)\nund für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\ngen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu     mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\nzahlen sind.                                                          1982 173 478 091 DM.\nDie veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruch-\nZu Tit. 671 02\nnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtun-\nDer Betrag ist geschätzt.                                             gen vorgesehen.","924                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap.5\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                    Zweckbestimmung                                                         1982\n1984          1983\nFunktion\n1000 DM       1000 DM      1000 DM\n1                                2                                    3            4            5\nEinnahmen\n119 01-680  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                      30           30       1 800\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... .             50           50         178\n· 119 99-680  Vermischte Einnahmen ............................. .                                       210\n1 21 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... .          1 989      1 530         1 530\n1 21 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ....................................... .          2000       2000          2474\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im\nRahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ .                                       3\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen .......................................... .                                      700\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei. Kap. 2\nTit. 86213.\n133 03-691  Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..                                   4038\n133 04-872  Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... .       156 000     156 000\n141 01-680  Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                 50           70          42\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen ......................................... .                                       3\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ............................... .       982 680     864 760      808 745\n162 03-872  Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... .         10 000      10 000       15465\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................... .    2 201 201   2 050 560    2146 039\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                      821 000   1325000        601 205\nGesamteinnahmen    4 175 000   4 410 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                               50           70\nÜbrige Einnahmen                                          4174 950    4409930\nGesamteinnahmen    4 175 000   4 410 000","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                  925\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                        Zu Tit. 141 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse            Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener               Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen\n(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu-                Zu Tit. 141 02\nführen.                                                                Der Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 119 02\nZu Trt. 162 01\nDer Betrag ist geschätzt.\nVeranschlagt sind Zinsen\na) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau      580 500 000 DM\nZu Tit. 121 01\nb) von der Berliner Industriebank AG .... .      87500000DM\nDas ERP-Sondervermögens erwartet aus seiner Beteiligung an der        c) von der Lastenausgleichsbank ....... .       264 200 000 DM\nBerliner Industriebank AG, die z. Z. 44 200 000 DM beträgt, auch im\nJahr 1984 die Zahlung einer Dividende.                                d) aus Darlehen an Gemeinden ......... .         43800000DM\ne) von Sonstigen ....................... .        6680000DM\nZu Tit. 121 02                                                                                                       982 680 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.             Zu Til 162 03\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 133 04\nDas ERP-Sondervermögen hatte im Jahr 1982 bestimmte Ver-             Zu Tit. 182 01\nmögenswerte - Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für\nWiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der Finanzierung              Veranschlagt sind Tilgungen\nseiner Beteiligungen an der Weltbank und der Internationalen          a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\nFinance-Corporation (IFC) - in Höhe von zusammen                          bau                                      1 161 900 000 DM\nrd. 468 000 000 DM auf den Bundeshaushalt übertragen. Der Ver-        b) durch die Berliner Industriebank AG ..      398 000 000 DM\näußerungserlös diente der - ertragsneutralen - Finanzierung des       c) durch die Lastenausgleichsbank .... .       518 000 000 DM\nERP-Beitrags von 1 600 000 000 DM zu der von der Bundes-\nregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 1982 am            d) von Darlehen an Gemeinden ........ .        106 800 000 DM\n3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative für             e) durch Sonstige .................... .         16 501 000 DM\nArbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (vgl. Erläuterungen zu\nKapitel 6); dieser Beitrag des ERP-Sondervermögens wurde in den                                                    2 201 201 000 DM\nERP-Wirtschaftsplan - Kapitel 6 - aufgenommen.\nBei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die zweite      Zu Tit. 325 02\nRate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt an das           Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984 können\nERP-Sondervermögen in den Jahren 1983, 1984 und 1985                  Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\njeweils in drei gleichen Beträgen von 156 000 000 DM zu zahlen•       schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\nhat (vgl. Kap. 08 06 Tit. 831 12 des Bundeshaushaltsplans 1982        des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-\n- Nachtrag - und 1983).                                               sicht Teil II Nr. 4).","926                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nKap. 6\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                    Zweckbestimmung                                                   1982\n1984       1983\nFunktion\n1000 DM    1000DM    1000DM\n1                                2                                    3         4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                 240000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                               (155 000) (365 000)   (42 740)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 61-330  Abwasserreinigung ................................ .         135 000  190 000    15000\n853 62-330  Abfallwirtschaft .................................... .       20000    90000     12 480\n862 62-330  Luftreinhaltung                                                        85000     15 260\nGesamtausgaben       155 000  605 000\nAbschluß\nGesamtausgaben für Investitionen                             155 000  605 000","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984            927\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDas Kap. 6 betrifft den ERP-Beitrag zu der von der Bundes-\nregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1982 am\n3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative. Der\nentsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Ab-\nschnitt B Nr. 15 b) sah zur Förderung von privaten und öffent-\nlichen Investitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme\ndes ERP-Sondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor;\nzur- ertragsneutralen - Finanzierung dieser Aufstockung, die im\nERP-Wirtschaftsplan 1982 (Kap. 6) vollzogen wurde, übernahm\nder Bund Forderungen des ERP-Sondervermögens gegenüber\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Weltbankgruppe in\nHöhe von insgesamt rd. 468 000 000 DM (vgl. Erläuterungen zu\nKap. 5 Tit. 133 04).\nVon den Darlehensmitteln des Aufstockungsprogramms, die zur\nLeistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen und für\nUmweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden, waren im\nERP-Wirtschaftsplan 1982 barmäßig 685 000 000 DM, der Rest\nin Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1983\n(605 000 000 DM), 1984 (155 000 000 DM) und 1985\n(155 000 000 DM) veranschlagt worden.\nZu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -\nDie Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende\nVorhaben in Berlin eingesetzt werden.\nZu Tit. 853 61\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\n(Kläranlagen, Rückstaubecken etc., nicht jedoch Kanalisation)\nbestimmt.\nZu Tit. 853 62\nDie Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nzur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver-\nbrennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur\nVerfügung gestellt werden.","928                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nKap.         Bezeichnung         Einnahmen      Ausgaben        sächliche         Zins-                            In-\nAusgaben                            und        vestitionen\nkosten\nZuschüsse für\nlfd. Zwecke\n1000DM         1000DM         1000DM          1000DM           1000 DM        1000 DM\n1    Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                     2 689 000                                         10000        2 679 000\n2    Berlin ...............                       595300                                            5300         590000\n3    Export-\nfinanzierung .........                       155 000                                                        155 000\n4    Sonstige Ausgaben ..                         580 700         1 600          574100                             5000\n5    Einnahmen ..........        4175000\n6     Beitrag zur\nGemeinschafts-\ninitiative ............                      155 000                                                        155 000\n4175 000       4175 000          1 600          574100           15300        3584000\nAnlage 1\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01            Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1984               1983              1982\nFunktion                                                                  1 000 DM          1 000 DM          1 000 DM\n634               Verarbeitende Industrie ................... .                                               163 334\n635               Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                                  389 311\n641               Handel .................................. .                                                 340908\n650               Fremdenverkehr ......................... .                                                    87047\n670               Sonstige Dienstleistungen ................ .                                                  95064\n680               Sonstige Bereiche ....................... .                                                   86581\nZonenrandgebiet\n691               Betriebliche Investitionen                                                                  433465\nSumme                                               1595710\nAnsatz           2024000           1 873000","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                       929\nAnlage II\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                           a) aus                                Jahr\nZweckbestimmung                                                          1987  1988\nTitel                                               Vorjahren   1984    1985      1986\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\na      800\n86201    Kleine und mittlere Unternehmen .....\nb             850\na       30      20\n86203 Seehafenbetriebe ...................\nb               15       10\na       60      25\n85302 Investitionen von Gemeinden .........\nb               15       10\na      190    100        30\n85311    Abwasserreinigung ..................\nb               80       50\na       40       5\n85312 Abfallwirtschaft .....................\nb               20       15\n86211    Luftreinhaltung ......................\na       40      15\nb               20       15\na       10      10       10\n681 01   Dankesspende ......................\nb\nKap.2\n86211    Investitionskredite ...................\na       185      45\nb              150        55\na        2,8     1,0\n68531    Wirtschaftsnahe Forschung ..........\nb                1,8      1,0\nKap.3\n86601    Finanzierungshilfe für Lieferungen in\nEntwicklungsländer ..................\na      120    120       120        90\nb                                  30    90\nKap.6\na      135    155\n85361    Abwasserreinigung ..................\nb\na       20\n85362 Abfallwirtschaft .....................\nb\na    1 632,8  496,0     160,0      90,0\nSumme                                                      90,0 (1 427,8)\nb            1151,8     156,0      30,0","","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 931\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","932                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang, 1984, Teil 1\nKap.\nTitel                                                                    Betrag         Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                         für           für\nZweckbestimmung                                                            1982\nFunktion                                                                    1984           1983\n1000 DM        1000 DM     1000 DM\n1                                   2                                      3             4           5\nEinnahmen\n119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .\n153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .                   300         800       2 469\n173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... .             10400        30200       46092\n221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. .                  2000        4000         5983\n325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... .           ·1.10 400    '/. 30 200  ·1. 44 850\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen\nbei Tit. 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen             2300        4800         9694\nAusgaben\n539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .               2300        4800         9 718\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen ............................ .\nÜbrige Einnahmen ................................. .                 2300        4800\nGesamteinnahmen              2300        4800\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nÜbrige Ausgaben                                                      2300        4800\nGesamtausgaben             2300        4800","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984        933\n1nvestitionsh ilfe\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden\nZi n sverpfli chtu ngen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-\nden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege~etzes vom 17. Ok-\ntober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-\nlnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-\nschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-\nden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02\nTit. 625 01 ).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe\nabgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kredit-\nfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den\ngewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-\nschlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtun-\ngen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nvorgesehen.","934                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeill a                          Teil lb\nAllgemeine Aufgaben                 Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1984            1983              1984              1983\nin 1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben ...................................... .       4175000           4 410 000           2 300               4800\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,\nZuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung\neines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ...................................... .       3354000           3 085 000          12 700             35000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-\nnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)\n3. Saldo .......................................... .          821 000        1 325 000      '/. 10 400         ·1. 30 200\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt              1 871 000         2 265 000           5 000              9800\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) .................................... .     1050000             940 000          15 400             40000\nSaldo .......................................... .          821 000        1325000        ·1.10 400          ·1. 30 200\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen .....\n6. Finanzierungssaldo .............................. .        821 000         1 325 000      ·1.10 400          '/. 30 200","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                     935\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeilla                          Teillb\nAllgemeine Aufgaben               Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1984           1983             1984              1983\nin 1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ....................................          1300000          1 500000\n1 .2 kurzfristig ....................................            571 000         765000            5000               9800\nSumme 1.        1 871 000        2 265000            5000               9800\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden   •••••• • •••••• • •••        410000          360000           10000             20000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden   .................            640000          580000            5400             20000\nSumme 2.        1 050000           940000           15400             40000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ............                821 000        1325000        ·1.10 400         '/, 30 200","---","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 937\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1982\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1982","938                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil  1\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand            Stand\nam31.12.1982       am31.12.1981\nDM               DM\nA. Bankguthaben ............................................... .           149 140 596,32       35 609 214,77\n8. Darlehensforderungen                                                  17 001 922 618,73   16099221155,19\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .       288 650 623,59      254 870 572,24\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .        475 143 655,27      588 163 142,84\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ .                          352 629 281,93\n4. Forderungen aus der Veräußerung von Beteiligungen ........ .         467 94 7 386,93              -,-\n5. Verschiedene ............................................. .           30 486 970, 12     30 498 842,51\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau •)                                      90000000,-         90000000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .             3000000,-         3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ................................ .         44 200000,-        34000000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und\nEntwicklung (Weltbank) *) ................................. .                            100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *)                             15 318105,-\n6. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-\nmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. .          256 842 557,41      256 295 400,20\nE. Wertpapiere ................................................. .             10000000,-\n18 817 334 408,37   17 859 605 714,68\n*) Nominalbetrag","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984                                                  939\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand            Stand\nam31.12.1982       am31.12.1981\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 479 434 660, 12 13 030 911 175,54\n8. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      5 237 899 7 48,25  4 678 694 44 7 ,58\nC. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           50 000 000,-       50000000,-\n0. Zinsverpflichtungen...........................................                                                      -,-               91,56\nE. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . .                                       50 000 000,-      100 000 000,-\n18 817 334 408,37  17 859 605 714,68\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                           173 478 090,89     169 240 952,97","940                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4, 10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.                  Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1982\nDarlehen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                           2 121 970,08 DM\nBerlin                                                                                                                                        - , - DM\nZinsen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                              11 018,66 DM\nBerlin ....................................................... .                                                                              -,-DM\nBeteiligungen\nEKF-Beteiligungen Berlin                                                                                                                      - , - DM\nDividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .                                                                               - , - DM\n2 132 988,74 DM"]}