{"id":"bgbl1-1984-28-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":28,"date":"1984-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/28#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-28-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_28.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Postzeitungsgebührenordnung","law_date":"1984-06-28T00:00:00Z","page":857,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["857\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1984                          Ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 1984                                                                                                       Nr. 28\nTag                                                               Inhalt                                                                                           Seite\n28. 6. 84  Erste Verordnung zur Änderung der Postzeitungsgebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            857\n901-1-19-8\n29. 6. 84  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 5 des Bun-\ndesversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   858\n830-2-13\n29. 6. 84  Neufassung der Berufsschadensausgleichsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                861\n830-2-13\n2. 7. 84  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch\nvon Ausbildungsstätten für Heilhilfsberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               869\n2171-1-1-2\n2. 7. 84  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der\nStaatlichen Glasfachschule Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprü-\nfung in handwerklichen Ausbildungsberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    870\n7110-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       871\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               871\nDieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ist für Abonnenten\nder am 30. Juni 1984 abgeschlossene Nachtrag zum Fundstellennachweis A 1983 beigefügt.\nErste Verordnung\nzur Änderung der Postzeitungsgebührenordnung\nVom 28. Juni 1984\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes in                                     b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer\n,,(2) Die Gebühren für jede Fremdbeilage, die zur\n900-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird im Ein-\nVerwendung als Postkarte bestimmt ist, betragen\nvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft\nverordnet:                                                                                    in Postvertriebsstücken                                                      6,0 Pf,\nin Postzeitungsgut                                                         3,0Pf.\"\nArtikel 1\nDie Postzeitungsgebührenordnung vom 29. Mai 1982                                                                                Artikel 2\n(BGBI. 1 S. 660) wird wie folgt geändert:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 37 des Post-\n1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Postscheck-                                verwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.\nkonto\" durch das Wort „Postgirokonto\" ersetzt.\n2. § 5 wird wie folgt geändert:                                                                                                   Artikel 3\na) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.                                           Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.\nBonn, den 28. Juni 1984\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nDr. Christian Schwarz-Schilling"]}