{"id":"bgbl1-1984-20-3","kind":"bgbl1","year":1984,"number":20,"date":"1984-04-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/20#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-20-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_20.pdf#page=10","order":3,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"1984-04-13T00:00:00Z","page":626,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["626                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nElfte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 13. April 1984\nAuf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 68 des Zollgeset-           bb) im Satz 2 die Angabe „Sie folgt dieser Straße\nzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai                      über Blauhand und Sande bis zur Abzwei-\n1970 (BGBI. 1S. 529) sowie auf Grund des § 73 Abs. 2                   gung der Bundesstraße 210, verläuft auf\ndes Zollgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 34 des Geset-                dieser Straße bis Roffhausen, dann in nord-\nzes vom 12. September 1980 (BGBI. I S. 1695) geändert                  ostwärtiger Richtung auf der Landstraße 97\nworden ist, wird verordnet:                                            bis\" gestrichen.\nArtikel 1                             c) Im Abschnitt F wird im letzten Satz die Angabe\n,,Bundesstraße 57 (Mönchengladbach-Erke-\nDie Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnen-            lenz)'' durch die Angabe „Nordgrenze des Regie-\nlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete in          rungsbezirks Köln\" ersetzt.\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer\n613-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt         d) Im Abschnitt G werden\ngeändert durch die Verordnung vom 25. August 1982\n(BGBI. 1 S. 1244), wird wie folgt geändert:                       aa) im Satz 1 die Angabe „Nordgrenze des\nRegierUngsbezirks Köln mit der Bundes-\n1. Anlage 1                                                            straße 57 an die Zollbinnenlinie der Ober-\nfinanzdirektion Düsseldorf an, verläuft ent-\na) Im Abschnitt A wird die Angabe „südwestlichen                   lang\" durch die Angabe „Grenze der\nEcke des Lotsenhauses auf der Jonathanwiese\"                    Gemeinde Mönchengladbach mit der Nord-\ndurch die Angabe „Südwestecke des Gap                           grenze des Regierungsbezirks Köln an die\nArcona-Friedhofs\" ersetzt.                                      Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Düs-\nb) Im Abschnitt B wird die Angabe „das Leuchtfeuer                 seldorf an, verläuft entlang der Gemeinde-\nStrandhusen\" durch die Angabe „den Leuchtturm                   grenze von Mönchengladbach bis zum\n,Leuchtfeuer Heiligenhafen-Strandhusen' \" er-                   Schnittpunkt der Bundesstraße 57 (Mön-\nsetzt.                                                          chengladbach-Erkelenz) und folgt'' ersetzt,\nc) Im Absch.nitt F wird die Angabe „von der Süd-\nspitze der Insel Sylt die Gerade bis zur Nordspitze        bb) im Satz 3 die Worte „Hürtgenwald-Kleinhau\"\ndes Kniepsandes der Insel Amrum sowie die                       durch die Angabe „bis zur Wehebach-Tal-\nGerade, die die Südwestspitze der Insel Amrum                   sperre, weiter entlang deren West- und\nmit der Westspitze der Halbinsel Eiderstedt                     Südufer bis zur Straße nach Hürtgenwald-\n(Badestrand St. Peter) verbindet;\" durch die                   Kleinhau, entlang dieser Straße über Hürt-\nAngabe „die durch das Quermarkenfeuer Hör-                      genwald-Kleinhau, Hürtgenwald-Bergstein''\nnum-Odde an der Südspitze der Insel Sylt bis zum                ersetzt.\nQuermarkenfeuer Norddorf auf der Insel Amrum\nverlaufende Gerade, jeweils vom Schnittpunkt mit        e) Der Abschnitt H wird wie folgt gefaßt:\nden Strandlinien der Inseln Sylt und Amrum, sowie\ndie durch den Leuchtturm der Insel Amrum (Groß-             „Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der\ndün) bis zur Kirche St: Peter-Ording/Nord verlau-          Landesstraße 24 mit der Landesgrenze Nord-\nfende Gerade, jeweils vom Schnittpunkt mit den             rhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz an die Zollbin-\nStrandlinien der Insel Amrum und der Halbinsel            nenlinie der Oberfinanzdirektion Köln an, verläuft\nEiderstedt (Badestrand St. Peter);\" ersetzt.              entlang der Landesstraße 24 bis Stadtkyll und\nweiter entlang der Bundesstraße 421 über Birgel\nbis Hillesheim. Von hier führt sie in südlicher Rich-\n2. Anlage 2                                                       tung entlang der Kreisstraße 56 nach Dohm-Lam-\na) Im Abschnitt B Nr. 2 wird im Satz 1 das Wort               mersdorf. Beim Ortsteil Dohm überquert sie in\n,,Schlachterbuden\" durch die Worte „Peper-                südwestlicher Richtung die Eisenbahnlinie Gerol-\nmölenbek, Lange Straße\" ersetzt.                          stein-Jünkerath, folgt der Kreisstraße 47 über\nGerolstein, Stadtteil Bewingen, bis zur Einmün-\nb) Im Abschnitt D wird\ndung in die Bundesstraße 41 O in Gerolstein. Ent-\naa) im Satz 1 die Angabe „zum Schnittpunkt mit            lang dieser Bundesstraße führt sie in westlicher\nder Bundesstraße 69.\" gestrichen,                     Richt~ng über den Stadtteil Lissingen bis zum","Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1984                              627\nOrtsausgang von Büdesheim. Von hier verläuft sie           licher Richtung bis zur Straßenüberführung Blü-\nin südwestlicher Richtung entlang der Landes-              melbach. Sie folgt dem Blümelbach bachaufwärts\nstraße 10 nach Wallersheim und über Hersdorf               bis zur Straßenüberführung nördlich der Kläran-\nhinaus bis zum Schnittpunkt mit der Landes-                lage im Blümelbachtal, dann dieser Straße nach\nstraße 16. Sie folgt dieser Straße in westlicher           Süden bis zur Einmündung in die Landesstraße\nRichtung bis zur Bundesstraße 51 am Südaus-                482 Pirmasens-Winzeln und weiter in ostsüdöst-\ngang von Schönecken und dann der Bundes-                   licher Richtung auf der Straße im Erlenteich bis\nstraße 51 in südlicher Richtung über Lase! - Set-          zur Blocksbergstraße. Sie verläuft weiter in\nfern - Rittersdorf - Bitburg bis ldenheim, Ortsteil        südöstlicher Richtung entlang eines südlich des\nMeilbrück, dabei die östlich der Bundesstraße              Ohmbachtals gelegenen Feldweges zum Punkt\ngelegenen Teile der Stadt Bitburg aus dem Zoll-            298 1 auf der Landesstraße 484 Pirmasens-Nie-\ngrenzbezirk ausschließend. Von dort verläuft sie           der~imten, dann in östlicher Richtung zum Punkt\nin östlicher Richtung entlang der Kreisstraße 26           416,2 auf der Kreisstraße 4 in Pirmasens-Erlen-\nüber ldenheim bis Auw, dann in südlicher Richtung          brunn. Die Zollbinnenlinie folgt dieser Kreisstraße\nentlang der Kyll bis zu deren Einmündung in die            in nördlicher Richtung bis zur Einmündung in die\nMosel, sodann dem linken Ufer der Mosel entlang            Landesstraße 486 Pirmasens-Ruhbank. Die\nflußaufwärts bis zur Staustufe Trier bei Flußkilo-         nördlich dieser beschriebenen Linie gelegenen\nmeter 195,8, die links der Kyll und rechts der             Teile der Stadt Pirmasens sind vom Zollgrenzbe-\nMosel liegenden Teile der Stadt Trier aus dem              zirk ausgeschlossen. Die Zollbinnenlinie verläuft\nZollgrenzbezirk ausschließend. Sie verläuft                 auf der Landesstraße 486 weiter über Alten-\nsodann entlang der Staumauer über die Mosel auf             woogsmühle - Lemberg - Salzwog bis zur Ein-\nkürzestem Weg über die Bundesstraße 51 und                  mündung in die Bundesstraße 427 Hinterweiden-\nfolgt dieser Straße über Konz - Ayl - Saarburg -            thal - Dahn. Sie verläuft auf der Bundesstraße in\nTrassem - Freudenburg bis zu ihrem Schnittpunkt             südöstlicher Richtung weiter über Dahn - Dahn-\nmit der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saar-                 Reichenbach und Busenberg bis zur Kreuzung mit\nland.\"                                                     der Landesstraße 490 von Erlenbach nach Vor-\nderweidenthal. Die Zollbinnenlinie folgt der Lan-\nf) Der Abschnitt K wird wie folgt gefaßt:\ndesstraße in nordöstlicher Richtung bis Vorder-\n„Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt des           weidenthal, verläuft dann ab Ortsmitte weiter auf\nWeges Webenheim-Zweibrücken, Stadtteil Mit-                 der Landesstraße 493 in östlicher Richtung bis\ntelbach-Hengstbach, mit der Landesgrenze Saar-              zur Einmündung der Kreisstraße 11 und in\nland/Rheinland-Pfalz an die Zollbinnenlinie der             südöstlicher Richtung auf dieser Kreisstraße bis\nOberfinanzdirektion Saarbrücken an und folgt                zur Einmündung in die Bundesstraße 427 westlich\ndiesem Weg in südöstlicher Richtung bis zur Ein-            von Birkenhördt. Von hier folgt sie der Bundes-\nmündung in die Landesstraße 465 Al.theim-                    straße über Birkenhördt nach Bad Bergzabern bis\nZweibrücken. Sie verläuft entlang dieser Straße in           zur Abzweigung der Bundesstraße 38 im Ortsbe-\nnordöstlicher Richtung über die Brücke über den              reich nach Norden. Sie führt nordwärts entlang\nHornbach bis zur Anschlußstelle Zweibrücken-                 der Bundesstraße 38 bis zum Beginn der Gleisan-\nlxheim der Bundesautobahn 8 Zweibrücken-Pir-                lagen der Bundesbahn. Die Zollbinnenlinie ver-\nmasens. Die Zollbinnenlinie folgt der Bundesauto-           läuft ab diesem Punkt ostwärts entlang der Bahn-\nbahn in nordöstlicher Richtung bis zur Anschluß-.           linie über Kapellen-Drusweiler- Barbelroth - Win-\nstelle Contwig. Hier verläßt die Zollbinnenlinie die        den - Kandel - Wörth bis zur Abzweigung des\nBundesautobahn und verläuft in nordöstlicher                Hafengleises in Wörth, Stadtteil Maximiliansau.\nRichtung auf der Landesstraße 480 (Verbin-                  Die Zollbinnenlinie folgt hier dem zur Nordseite\ndungsstraße Heidelbingerhof-Zweibrücken) bis                des Hafenbeckens führenden Gleis bis zu dessen\nzur Einmündung des Feldwegs zum Truppacher-                 Ende und von dort ostwärts weiter auf der kürze-\nhof. Sie verläuft auf diesem Feldweg in östlicher           sten Strecke bis zum linken Rheinufer. Von hier\nRichtung weiter bis zur Einmündung des Feldwe-              folgt sie dem linken Rheinufer stromaufwärts, die\nges in die Kreisstraße 7 4 und von dort weiter bis           Hafeneinfahrt überquerend, bis zu der Stelle, an\nzum Schnittpunkt der Kreisstraße mit der Bahn-              der südöstlich von Neuburg die Landesstraße 556\nlinie Zweibrücken-Landau. Die nördlich der vorbe-            zwischen Rheinkilometer 354,0 und 354, 1 auf den\nschriebenen Linie gelegenen Teile der Stadt                  Rhein stößt. Dort biegt die Zollbinnenlinie recht-\nZweibrücken sind vom Zollgrenzbezirk ausge-                  winklig zur Uferlinie nach Südosten ab, bis sie auf\nnommen. Dies giltjedoch nicht für den nördlich der           die im Rhein verlaufende Landesgrenze Rhein-\nZollbinnenlinie gelegenen Teil des Stadtteils Mit-           land-Pfalz/Baden-Württemberg trifft. Sie endet im\ntelbach. Die Zollbinnenlinie verläuft vom Schnitt-           Schnittpunkt dieser Geraden mit der Landes-\npunkt der Kreisstraße 7 4 mit der Bahnlinie ab in            grenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg.''\nöstlicher Richtung entlang der Bahnlinie, dabei\nden nördlich der Bahnlinie gelegenen Teil der          g) Dem Abschnitt P wird folgender Absatz 2 ange-\nGemeinde Contwig aus dem Zollgrenzbezirk aus-                fügt; der bisherige Text wird Absatz 1:\nschließend, bis zum Schnittpunkt mit der Bundes-\nstraße 10 westlich des Bahnhofs Dellfeld. Die                 Die von der Zollbinnenlinie berührten Städte und\nZollbinnenlinie folgt dann der Bundesstraße 10 in           Orte gehören nur insoweit zum Zollgrenzbezirk,\n· östlicher Richtung bis zur Einmündung der Kreis-            als die Stadt- oder Ortsteile zwischen der in\nstraße 6 nach Pirmasens-Windsberg. Von hier                 Absatz 1 beschriebenen Zollbinnenlinie und der\nverläuft sie entlang dieser Kreisstraße in südöst-          Zollgrenze liegen.\"","628                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\n3 Anlage 3                                                 b) Die bisherigen Abschnitte D bis K werden\na) Folgender neuer Abschnitt D wird eingefügt:              Abschnitte E bis L.\n„D. im Bereich der Trave                                                  Artikel 2\nsind der Grenzaufsicht unterworfen der Klughafen     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nvon der Hubbrücke bis zur Hüxtertorbrücke, die     tungsgesetzes in Verbindung mit§ 89 des Zollgesetzes\nKanaltrave von der Hüxtertorbrücke bis zur Eisen-  auch im Land Berlin.\nbahnbrücke in Genin, Alte Trave Lachswehr,\nArtikel 3\nStadttrave von der Holstenbrücke bis zur Wipper-\nbrücke und Stadtgraben von der Puppenbrücke           Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nbis zur Lachswehrbrücke.\"                          in Kraft.\nBonn, den 13. April 1984\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg"]}