{"id":"bgbl1-1983-7-1","kind":"bgbl1","year":1983,"number":7,"date":"1983-02-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/7#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_7.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983)","law_date":"1983-02-21T00:00:00Z","page":129,"pdf_page":1,"num_pages":34,"content":["129\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1983                      Ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 1983                                                                                                       Nr. 7\nTag                                                              Inhalt                                                                                          Seite\n21. 2.83    Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983) ................................................. .                                                               129\nneu: 640-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  163\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           163\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             164\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983)\nVom 21. Februar 1983\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                   (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 erteilte\nErmächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im\nWege des Kredites bleibt wirksam.\nErster Teil\nAllgemeine Aufgaben                                                                                                    §3\ndes ERP-Sondervermögens\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nKassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\n§ 1\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-                               nehmen.\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in                                                                                      §4\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert                                  Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom                                     des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-                                für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-                               Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-\ndervermögens für das Jahr 1983- wird in Einnahme und                              bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-\nAusgabe auf                                                                       vermögens oder anderweitig anlegen.\n4 410 000 000 Deutsche Mark\n§5\nfestgestellt.\n§2                                                       Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,                          nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1983 Kredite in                             Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\nHöhe von                                                                          halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\n1 325 000 000 Deutsche Mark                                         Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-\naufzunehmen.                                                                      tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die                                                                                        §6\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-                                    (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                                       tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen","130                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nBürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-                              Zweiter Teil\ngen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der\nERP-1 nvestitionshilfe\nfreien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000\nDeutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\n§9\nzu übernehmen.\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die          Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-\nauf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-             lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1\nschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen            S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in         passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b\nAnspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-          des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das\nnommen worden ist und für die erbrachten Leistungen         Jahr 1983 - wird in Einnahme und Ausgabe auf\nkeinen Ersatz erlangt hat.                                                   4 800 000 Deutsche Mark\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-      festgestellt.\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in                                           §10\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten             Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,          Kredite bis zur Höhe von 9 800 000 Deutsche Mark\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-         zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden Krediten\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-      aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des\ngelegt wird.                                                Gesamtplans -) .\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz                               Dritter Teil\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr                     Gemeinsame Bestimmungen\nanzurechnen.\n§ 11\n§7\nDie§§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte         des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1984 weiter.\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.                                       § 12\n§8                                  Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1983 auf das Eigenkapital-                                 §13\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In\nBeteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-           Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1 . Januar 1983 in\npreis vereinbart werden.                                   Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 21. Februar 1983\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                      131\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1983\nTeil la:       Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nTeil lb:       Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der\nFassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1981\nTeil la\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):          Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):          Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):          Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):          Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):          Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):          Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative","132                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap. 1\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                             Ist-Ergebnis\nfür    für\nund                   Zweckbestimmung                                                 1981\n1983   1982\nFunktion\n1 000DM 10000M    1000 DM\n1                             2                                      3      4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n'\\","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983               133\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel       Zweckbestimmung                            1983  1984      1985   1986\nin Mio DM\n862 01      Kleine und mittlere Unternehmen ....         775\n800 *)\n86203       Seehafenbetriebe ..................           20   20       10\n10 *)    10 *)\n85302       Investitionen von Gemeinden ........          45   30\n30*)     25*)\n85311       Abwasserreinigung .................          200   75       30\n115 *)    70 *) 30 *)\n85312       Abfallwirtschaft      ....................    30   15\n25 *)     5 *)\n86211       Luftreinhaltung .....................         35   15\n25 *)    15 *)\n681 01      Dankesspende .....................            10   10       10    10\n1 115 1170      175    40\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.","134                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil                   1\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                                            1981\n1983       1982\nFunktion\n1000 DM     1000 DM    1000 DM\n1                                           2                                                 3          4          5\n862 01-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                             1 848 000 1 896 000  2 032 248\nDie Ausgaben für Existenzgründungen (Unterabschnitt b der\nErläuterungen) dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 01 überschritten werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 800 000 000 DM\nfällig im Jahr 1984\n862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben                                                    45000    35000      31 269\nVerpflichtungsermächtigung ............... 20 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\n853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... .                                  75000     75000     116 696\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                   135\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                     Zu d)\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-\nBeschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.\nmen sollen -entsprechend den von der Bundesregierung vorge-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976)          Zu e)\n- der Leistungssteigerung dienen.                                  Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der\nMeinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,        scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertrieb~ von\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-          Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.     Baumaßnahmen gewährt werden.\n·. Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                           Zu f)\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten        920 000 000 DM      Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\nb) Existenzgründungen und standortbe-                               Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                            Zug)\ngen ............................... .       870 000 000 DM\nDie Darlehen sollen an Kreditgarc:.ntiegemeinschaften der\nc) betriebliche Ausbildungsstätten ..... .       10000000 DM        mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Be-\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-                           rufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung\nteiligungsgesellschaften ............ .      23000000 DM        oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.\ne) die Förderung kleiner und mittlerer\nPresseunternehmen ................ .         12000000 DM        Verpflichtungsermächtigung:\nf) die Binnenschiffahrt ................ .         5000000 DM       Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-                              nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)          8000000 DM        programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nvon 800 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1984\n1 848 000 000 DM      erforderlich.\nZu a)                                                              Zu Tit. 862 03\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten        Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-        schen Seehäfen zu verbessern.\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81    20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.    ermächtigung zugesagt.\n400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-       Verpflichtungsermächtigung:\nermächtigung zugesagt.\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM auf\nZu b)                                                              das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.\nGefördert werden\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                      Zu Tit. 853 02\n- standortbedingte Investitionen                                    Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und            schaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung dE?\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und              Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-          tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.\n45 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\n375 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZu c)                                                               Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher     pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 55 000 000 DM auf\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                      das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.","136                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                      Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zweckbestimmung                                                                      1981\n1983         1982\nFunktion\n1000DM       1000DM    1000 DM\n1                                           2                                           3            4         5\n681 01-029  Dankesspende .................................... .                              10000      10000     10000\n831 01-853  Beitrag zur Erhöhung des Grundkapitals der Lasten-\nausgleichsbank .................................... .                            25000\nEinsparungen dienen der Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 01, Unterabschnitt b.\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                                   (480 000)  (545 000) (448 265)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 11-330  Abwasserreinigung ................................ .                            350000     410000    333 205\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 215 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . .. . . . . . .. . . . .. .. .. . . .. .. 115 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu .. .. .. . . . . . . .. . . .. . .. .. .. 70 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . .. . . . . . . .. . .. . . . .. . . . . . 30 000 000 DM\n853 12-330  Abfallwirtschaft ................................... ..                          60000      70000     53782\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . .. . . . . . . . . . . .. .. . .. . .. . .. 25 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu .. . .. .. . .. . . . . . .. .. . .. .. ..      5 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung .................................... .                           70000      65000     61 278\nVerpfliciltungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 40 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . .. .. . .. . . . .. . . . . . .. 25 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu .......................... 15000000DM\nGesamtausgaben    2 483 000  2 561 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                    10000      10000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                        2473000    2 551 000\nGesamtausgaben    2483000    2 561 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                   137\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                     Zu Tit. 853 11\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-          Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be-\nplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er-       stimmt. 200 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver-\nrichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL           pflichtungsermächtigung zugesagt.\nFUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE\nMARSHALL PLAN\") eine Dankesspende von jährlich\nVerpflichtungsermächtigung:\n10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu-\ngesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen     Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nund Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-            pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 215 000 000 DM auf\nschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der         das Aufkommen der Jahre 1984, 1985 und 1986 erforderlich.\nLösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme\nmoderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme,\nZu Tit. 853 12\nUmweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-\nDialog) dienen sollen.                                             Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nzur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-\nstellt werden.\nZu Tit. 831 01                                                     30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nFür 1983 ist eine Erhöhung des Kapitals der Lastenausgleichs-      ermächtigung zugesagt.\nbank von bisher 25 000 000 DM um 55 000 000 DM auf\n80 000 000 DM vorgesehen. Durch die Kapitalerhöhung soll die       Verpflichtungsermächtigung:\nBank die Möglichkeit erhalten, in größerem Umfang als bisher\nDarlehen für Existenzgründungen im mittelständischen Bereich       Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nzu gewähren und damit insbesondere die Wirkungen des               pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf\nERP-Existenzgründungsprogramms (vgl. Tit. 862 01, Unter-           das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.\nabschnitt b) weiter zu verstärken.\nDer Kapitalaufstockungsbetrag von 55 000 000 DM soll in Höhe       Zu Tit. 862 11\nvon 30 000 000 DM aus Mitteln des Bundeshaushalts                  Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\n(Kap. 08 06 Tit. 831 13) und in Höhe der hier veranschlagten       Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-\n25 000 000 DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bereit-          nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\ngestellt werden; es ist beabsichtigt, diesen Betrag erst dann\nauszuzahlen, wenn alle sonstigen hierfür erforderlichen Voraus-    35 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nsetzungen (Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichs-        ermächtigung zugesagt.\nbank; Bereitstellung der im Bundeshaushaltsplan 1983 ver-\nanschlagten 30 000 000 DM) vorliegen.                              Verpflichtungsermächtigung:\nMit der vorgesehenen Kapitalaufstockung wird sich der Anteil       Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich\ndes ERP-Sondervermögens am Kapital der Lastenausgleichs-           fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1984 und\nbank von bisher 3 000 000 DM (= 12 %) auf 28 000 000 DM            1985 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n(= 35 %) erhöhen.                                                  40 000 000 DM erforderlich.","138                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.2\nTitel                                                                                  Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                      für         für\nZweckbestimmung                                                                    1981\n1983        1982\nFunktion\n1000 DM     1000 DM   1000 DM\n1                                         2                                             3           4         5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-\ntriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht\nin vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die\npolitische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-\nscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von\nGewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01  Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .                        (549 400) (510 000) (601 847)\n862 11-691   Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .                          510 000   465 000   573 252\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur\nDeckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 190 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1984 bis zu . . .. . .. . .. . .. .. . .. .. .. 145 000 000 DM\nim Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM\n862 12-691    Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... .                                                 200\nAusgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-\nsparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-691   Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n86214-692    Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse                                     39400     40000      28395\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n862 15-691   Aufbaumaßnahmen ................................ .                                         5000       2689","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                         139\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 2\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel        Zweckbestimmung                                  1983          1984      1985\nin Mio DM\n862 11      Investitionskredite .................. .          170            40\n145 *)    45 *)\n685 31      Wirtschaftsnahe Forschung ......... .               2,8            1,0\n1,8 *)  1,0 *)\n172,8         187,8     46,0\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.\nZu Tit. 862 11\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen\nBedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen\nfür\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-\ntrieben\nverwendet werden.\n170 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren\n1984 und 1985 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits\n1983 Projekte begonnen werden können, für die erst in den\noben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-\nchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n190 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 1O000000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","140                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                          1981\n1983        1982\nFunktion\n1000DM     1000DM     1000 DM\n1                                             2                                               3           4         5\nTitelgr. 02  Eigenkapitalfi nanzierungsprogramm ................. .                              (20 000)  (70 000)\n831 21-691    Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ..................•.........................                                 20000     20000     13855\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 86214 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n831 22-691   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\n831 23-691   Konsolidierung bei Beteiligungen .................... .                                         50000     48954\nTitelgr. 03  Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-\nmaßnahmen ....................................... .                                   (5 300)   (5 300)    (4 895)\n685 31-171   Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                    2800      2800      2395\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800000 DM\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643   Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche\nFördermaßnahmen ................................. .                                    2500      2500       2500\n652 01-699   Bevorratungsmaßnahmen                                                                     600    1 500\nGesamtausgaben       575 300   586800\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                          5900    56800\nAusgaben für Investitionen                                                          589400    530000\nGesamtausgaben       575 300   586 800","Nr. 7 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                   141\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                         Zu Tit. 685 32\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner                  Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für\nUnternehrn_en vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital            Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\nzu verstärken.                                                         - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale\nZu Tit. 831 22                                                              Boots- und Freizeitschau,\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen                    - die Modemesse lnterchic,\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital              - . die Internationale Grüne Woche.\ndieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an-\nzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).                            Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und\nMessen in Berlin verwendet werden.\nZu Tit. 685 31\nDarüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nDie Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von Forschungs-          sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,\nvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß           die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-\nsie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche           ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-              Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der               USA.\nMaterialprüfung, Elektronik, Umwelttechnik, Kommunikations-\ntechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden Wissen-\nschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben       Zu Tit. 652 01\nund in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Institu-          Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Höhe\ntion in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt.    von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der\nFreien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die\nVerpflichtungsermächtigung:                                             der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht\nbenötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde\nDie Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll             daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im\nauch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-            Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen.\nden. Damit bereits 1983 Vorhaben begonnen werden können,                Dieser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis\nfür die erst in den Jahren 1984 und 1985 weitere Mittel zur Ver-        1979 aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Be-\nfügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen            vorratung eingesetzt worden. Die letzte Tilgungsrate von\nbis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.                   600 000 DM in 1983 wird hierfür ebenfalls benötigt.","142                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.3\nTitel                                                                                    Betrag   Betrag\nIst-Ergebnis\nfür      für\nund                      Zweckbestimmung                                                                     1981\nFunktion                                                                                    1983     1982\n1000OM   1000OM    1000 DM\n1                                            2                                            3        4         5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ................. .                          150000  150000   175 692\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM\nGesamtausgaben   150 000 150 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                                       150 000 150 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                   143\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 3\nDie veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel        Zweckbestimmung                     1983      1984      1985       1986  1987\nin Mio DM\n866 01       Finanzierungshilfe\nfür Lieferungen\nin Entwicklungsländer                 120     120        120        90\n30*) 90*)\n•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-\ntungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung\nvon Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-\nfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditan-\nstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis\n1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft.\nMit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (da-\nvon 30 000 000 DM für 1986 und 90 000 000 DM für 1987) soll\neine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-\nschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-\nlich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt\nund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem\nGesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden\n(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-\ngesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01 ).","144                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.4\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                   Zweckbestimmung                                                      1981\n1983       1982\nFunktion\n1000 DM     1000 DM    1000 DM\n1                               2                                    3          4          5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... .             55        55         4\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ................................... .              400      400        198\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. .             340        40\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. .            1 100    1 100        936\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... .                5         5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .      589 800   429 600    224 913\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ .             5000     5000            6\nGesamtausgaben         596 700   436 200\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                              1 900    1 600\nZinskosten ........................................ .        589 800  429 600\nAusgaben für Investitionen                                      5000     5000\nGesamtausgaben         596 700   436 200","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                 145\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                        Zu Tit. 575 01\nD_ie ~ittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die        Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nEinziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und              vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten\nRechtsverteidigung vorgesehen.                                        für die gemäß §§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes\n1982 aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.\nZu Tit. 531 01\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-          Zu Tit. 870 01\nlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des         Nach\nE~P:Sonderve_rn:iög~n~.. in _Zusammenhang stehen. Hierzu ge-\nhort in erster Linie die Jahrhche ERP-Broschüre in der über Tä-       1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-\ntigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet                    heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\nwird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame               deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1\nVerwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er-                  s. 365),\nhebungen vorgenommen werden.                                           2. § 1 qes Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\ndie Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nZu Tit. 532 01                                                             stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom i 7. Mai\n1957 (BGBI. I S. 517),\nV~ranschlag~ sind Kosten für Prüfunge_f!, die im Zusammenhang\nm!t der Gewahrung von Krediten, der Ubernahme von Gewähr-              3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\nleistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich               1962 (BGBI. II S. 645) und\nwerden. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit ein           4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1982\ngrößeres Bewertungsgutachten erstellen zu lassen.             '\nkonnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen\nbis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten\nZu Tit. 671 01                                                         übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-\nHi~r sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear-             mächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist\nb~1tungsgebüh~en der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie          durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-            diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1981\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von            46 421 826,99 DM.\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-\nS~>ndervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen                  Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf           (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-                revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme           1981 mit Verpflichtungen im Betrag von 122 819 125,98 DM\n~nd V~rwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-           belegt.\nfinan~1er~ngsprowamms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)\nund fur die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\ngen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu      mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\nzahlen sind.                                                           1981 169 240 952,97 DM.\nZu Tit. 671 02                                                          Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-\nmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen\nDer Betrag ist geschätzt.                                               vorgesehen.","146                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.5\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                                                  1981\n1983         1982\nFunktion\n1000DM        1000DM      1000DM\n1                                    2                                                           3            4           5\nEinnahmen\n119 01-680   Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                                                30          30        130\n119 02-680   Stundungs-, Verzugszinsen u. a. . ................... .                                      50          50        485\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ............................. .                                                                123\n121 01-853  Erträge aus Beteiligungen .......................... .                                     1 530     1 530        1 530\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ....................................... .                                     2000      2000         2643\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im\nRahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ .                                                            3273\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691   Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen .......................................... .\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 86213.\n133 03-691   Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..                                                             338\n133 04-872  Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... .                                  156 000\n141 01-680. Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                                            70          80        104\n141 02-680  Rückfliisse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen ......................................... .                                                              632\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ............................... .                                  864 760     642 140     650303\n162 03-872  Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... .                                    10 000     10 000       14847\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................... .                               2 050 560   1 864 170   1635617\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                                               1325000     1899000     1 503 274\nGesamteinnahmen                    4 41 0 000  4 419 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                70          80\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 409 930   4 418 920\nGesamteinnahmen                    4 410 000   4 419 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                                       147\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                     Zu Tit. 141 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse         Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener            Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen\n(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu-              Zu Tit. 141 02\nführen.                                                             Der Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 119 02\nDer Betrag ist geschätzt.                                           Zu Tit. 162 01\nVeranschlagt sind Zinsen\nZu Tit. 121 01                                                      a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau                             533 090 000 DM\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank AG         b) von der Berliner Industriebank AG ... .                             87 500000 DM\nmit 44 200 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit               c) von der Lastenausgleichsbank ...... .                              188 200 000 DM\n3 000 000 DM beteiligt.                                             d) aus Darlehen an Gemeinden ........ .                                48900000 DM\ne) von Sonstigen ..................... .                                7 070000 DM\nZu Tit. 121 02\n864 760 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden\nsind.                                                               Zu Tit. 162 03\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 133 04\nDas ERP-Sondervermögen hatte im Jahr 1982 bestimmte Ver-            Zu Tit. 182 01\nmögenswerte - Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für\nWiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der Finanzierung            Veranschlagt sind Tilgungen\nseiner Beteiligungen an der Weltbank und der Internationalen        a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\nFinance-Corporation (IFC) - in Höhe von zusammen                       bau . . . . . . . . . . . . . .. . . .. .. . . . . . . . . . . . 1 110 890 000 DM\nrd. 468 000 000 DM auf den Bundeshaushalt übertragen. Der           b) durch die Berliner Industriebank AG ..                             375 230 000 DM\nVeräußerungserlös diente der- ertragsneutralen- Finanzierung        c) durch die Lastenausgleichsbank .... .                              442 600 000 DM\ndes ERP-Beitrags von 1 600 000 000 DM zu der von der Bun-\ndesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 1982          d) von Darlehen an Gemeinden ........ .                               104 200 000 DM\nam 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative für        e) durch Sonstige .................... .                               17 640000 DM\nArbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (vgl. Erläuterungen zu\nKapitel 6); dieser Beitrag des ERP-Sondervermögens wurde in                                                                             2 050 560 000 DM\nden ERP-Wirtschaftsplan - Kapitel 6 - aufgenommen.\nBei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die erste\nZu Tit. 325 02\nRate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt an das         Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 können\nERP-Sondervermögen in den Jahren 1983, 1984 und 1985 je-            Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\nweils in drei gleichen Beträgen von 156 000 000 DM zu zahlen        schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\nhat (vgl. Kap. 08 06 Tit. 831 12 des Bundeshaushaltsplans 1982      des§ 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-\n- Nachtrag - und 1983).                                             sicht Teil II Nr. 4).","148                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.6\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                           Ist-Ergebnis\nund\nfür     für\nZweckbestimmung                                                 1981\n1983    1982\nFunktion\n1000 DM 1000 DM   1000 DM\n1                           2                                     3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983             149\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDurch Verpflichtungsermächtigungen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel      Zweckbestimmung                                 1983 1984      1985\nin Mio DM\n862 61    Kleine und mittlere Unternehmen       .......... 240\n85361     Abwasserreinigung    • 1 •••••••••••••••••••••   190  135       155\n85362     Abfallwirtschaft ...........................      90    20\n86262     Luftreinhaltung  0010110  00 1010 0011II1111e111  85","150                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.6\nBetrag    Betrag\nlitel                                                                                Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                    Zweckbestimmung                                                  1981\n1983      1982\nFunktion\n10000M    10000M    10000M\n1                                2                                  3         4         5\nAusgaben\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .       240000   360000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                              (365 000) (325 000)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 61-330  Abwasserreinigung ................................ .        190 000  120000\n853 62-330  Abfallwirtschaft .................................... .      90000    90000\n862 62-330  Luftreinhaltung                                              85000   115000\nGesamtausgaben      605 000  685 000\nAbschluß\nGesamtausgaben für Investitionen                            605000   685000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                    151\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6                                                                                   Zu a)\nDas Kap. 6 betrifft den ERP-Beitrag zu der von der Bundes-                                  Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten\nregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1982 am                                   der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\n3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative. Der                                  schaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,\nentsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Ab-                                     wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81\nschnitt B Nr. 15 b) sah zur Förderung von privaten und öffent-                              und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.\nlichen Investitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme\ndes ERP-Sondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor;\nZu b)\nzur- ertragsneutralen - Finanzierung dieser Aufstockung, die im\nERP-Wirtschaftsplan 1982 (Kap. 6) vollzogen wurde, übernahm                                  Gefördert werden\nder Bund Forderungen des ERP-Sondervermögens gegenüber                                       - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Weltbankgruppe in\n- standortbedi ngte Investitionen\nHöhe von insgesamt rd. 468 000 000 DM (vgl. Erläuterungen zu\nKap. 5 Tit. 133 04).                                                                         von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und\nVon den Darlehensmitteln des Aufstockungsprogramms, die zur                                  des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-\nLeistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen und für                                rung von Lärm - jedoch kein Verkehrslärm -, Geruch und Er-\nUmweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden, waren im                                        schütterungen gefördert werden.\nERP-Wirtschaftsplan 1982 barmäßig 685 000 000 DM, der Rest\nin Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1983\n(605 000 000 DM), 1984 (155 000 000 DM) und 1985\n(155 000 000 DM) veranschlagt worden.                                                        Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -\nDie für 1983 bis 1985 vorgesehenen Beträge werden bis zum In-                                Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende\nkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1983 auf Grund                                   Vorhaben in Berlin eingesetzt werden.\nder Verpflichtungsermächtigungen aus dem ERP-Wirtschafts-\nplan 1982 zugesagt.\nDie Aufteilung des Ansatzes von 605 000 000 DM für 1983 er-                                   Zu Tit. 853 61\ngibt sich aus den nachstehenden Erläuterungen.                                                Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\n(Kläranlagen, Rückstaubecken efc., nicht jedoch Kanalisation)\nbestimmt.\nZu Tit. 862 61\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-                                 Zu Tit. 853 62\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere                             Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976)                                    zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver-\n- der Leistungssteigerung dienen.                                                            brennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,                                 Verfügung gestellt werden.\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                                                    Zu Tit. 862 62\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten                                140 000 000 DM       Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nb) Existenzgründungen und standortbe-                                                        Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh-\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                                                     men der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-\ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM\n240 000 000 DM","152                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nAnlage 1\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01            Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1983                 1982              1981\nFunktion                                                                   DM                   DM                DM\n634               Verarbeitende Industrie ................... .                                             231 776 950,05\n635              Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                                 513 642 694,00\n641              Handel .................................. .                                                478 510 169,00\n650              Fremdenverkehr ......................... .                                                 105 658 650,00\n670              Sonstige Dienstleistungen ................ .                                               110 235 200,00\n680              Sonstige Bereiche                                                                           44 943 321,11\nZonenrandgebiet\n691              Betriebliche Investitionen                                                                 547 480 992,24\nSumme                                             2 032 24 7 976,40\nAnsatz        1873000 000      1896000 000\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nsächliche         Zins-                             In-\nKap.         Bezeichnung         Einnahmen       Ausgaben                                           und\nAusgaben         kosten                         vestitionen\nZuschüsse für\nlfd. Zwecke\n1000 DM         1000 DM        1000DM         1000 DM          1000 DM         1000 DM\n1     Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                    2483000                                           10000         2473000\n2     Berlin ...............                       575 300                                          5900          569 400\n3     Export-\nfinanzierung .........                       150 000                                                        150 000\n4     Sonstige Ausgaben ..                         596 700         1 900         589 800                              5000\n5     Einnahmen ..........       4 410000\n6     Beitrag zur\nGemeinschafts-\ninitiative ............                      605 000                                                        605 000\n4 410 000       4 410 000         1 900         589 800           15 900       3802 400","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 153\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 1 7. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","154                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKap.\nBetrag         Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür            für\nund                      Zweckbestimmung                                                           1981\n1983           1982\nFunktion\n1000 DM        10000M      10000M\n1                                  2                                     3              4           5\nEinnahmen\n119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .\n153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .                  800       3 200       4 031\n173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... .             30 200      45 000      45507\n221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. .                 4 000        7 000       6170\n325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... .           '/, 30 200  '/, 45 000  '/, 45 500\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen\nbei Tit. 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen             4800       10 200      10208\nAusgaben\n539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .              4800       10200       10 201\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen\nÜbrige Einnahmen                                                    4800       10 200\nGesamteinnahmen             4800       10 200\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nÜbrige Ausgaben                                                     4800       10200\nGesamtausgaben             4800       10200","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983          155\n1nvestitionsh ilfe\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden\nZinsverpflichtungen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-\nden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Ok-\ntober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-\nlnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-\nschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-\nden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02\nTit. 625 01 ).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-\ngeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-\nzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-\nten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-\ntrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch\nFinanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nvorgesehen.","156                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeilla                           Teillb\nAllgemeine Aufgaben                Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1983           1982              1983              1982\nin 1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben ...................................... .       4 410 000       4 419 000            4800             10 200\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,\nZuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung\neines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ...................................... .       3085000         2 520000            35000             55 200\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-\nnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)\n3. Saldo .......................................... .       1325000         1899000         ·1. 30 200        '/. 45 000\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt              2 265 000       2 593 000            9800             29000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) .................................... .        940000         694000            40000             74000\nSaldo                                                   1325000         1899000         ·1. 30 200        '/. 45 000\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo .............................. .      1 325 000       1899000        ·1. 30 200         '/. 45 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                   157\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil la                          Teillb\nAllgemeine Aufgaben                 Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1983             1982             1983             1982\nin 1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1 .1 langfristig ....................................      1 500000          1700000\n1 .2 kurzfristig ....................................          765000           893000            9800             29000\nSumme 1.       2 265 000         2 593000            9800             29000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden   .................         360000           165 000          20000             15000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden   .................         580000           529000           20000             59000\nSumme 2.          940000           694000           40000             74000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ............          1325000            1 899000       ·1. 30 200        '/. 45 000","","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 159\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1981\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981","160                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand           Stand\nam31.12.1981      am 31.12.1980\nDM              DM\nA. Bankguthaben ............................................... .           35 609 214,77     95 527 206, 10\nB. Darlehensforderungen                                                16 099 221 155, 19 14 322 705 935,13\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .      254 870 572,24     203 088 473,24\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .       588 163 142,84     496 419 202,36\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ .     352 629 281 ,93    352 629 281,93\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlage -                     -,-      7 616 821,80\n5. Verschiedene                                                          30 498 842,51     30 605 676,72\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................ .       90000000,-        90000000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .            3000000,-        3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ................................ .        34000000,-        34000000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und\nEntwicklung (Weltbank)*) .................................. .       100 000 000,-      100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC)*) .        15 318105,-       15 318105,-\n6. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-\nmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. .         256 295 400,20     245 964 325,67\nE. Wertpapiere ................................................. .                     -,-              -,-\n17 859 605 714,68  15 996 875 027,95\n*) Nominalbetrag","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983                                                   161\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand              Stand\nam31.12.1981        am 31. 12. 1980\nDM                 DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    13 030 911 175,54   12 550 475103,60\n8. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         4 678 694 44 7 ,58  3 217 420 567,96\nC. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              50 000 000,-        80000000,-\n0. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              91,56          25 087,02\nE. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . .                                         100 000 000,-       148 954 269,37\n17 859 605 714,68   15 996 875 027,95\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                              169 240 952,97      188 104 484,73","162                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                  1 297 529,59 DM\n- Berlin                                                                             -,-DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                      2 531,17 DM\n- Berlin ....................................................... .                   -,-DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin                                                      250000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .                13 007,80 DM\n1 563 068,56 DM"]}