{"id":"bgbl1-1983-49-1","kind":"bgbl1","year":1983,"number":49,"date":"1983-12-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/49#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-49-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_49.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über den für die Kalenderjahre 1983 und 1984 maßgebenden Vomhundertsatz nach § 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes","law_date":"1983-11-21T00:00:00Z","page":1393,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1393\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1983                   Ausgegeben zu Bonn am 9. Dezember 1983                                                                                                                         Nr. 49\nTag                                                                              Inhalt                                                                                           Seite\n21. 11. 83  Verordnung über den für die Kalenderjahre 1983 und 1984 maßgebenden Vomhundertsatz nach\n§ 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      1393\nneu: 811-1-11\n5. 12. 83  Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden kombinierten Güter-\nverkehr Schien~Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1394\n9241-24\n5. 12. 83  Neufassung der Verordnung über den grenzüberschreitenden kombinierten Güterverkehr\nSchien~Straße und Binnenwasserstraß~Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1396\n9241-24\n7. 12. 83  Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     1399\n7400-1-1\n7. 12. 83  Erste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  1413\nneu: 111-5-1-1; 111-5-1\n30. 11. 83   Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1415\nneu: 111-5-3\n30. 11. 83   Erste Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung eines dem\nSortenschutz entsprechenden Schutzes außerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutz-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1415\n7822-2-8\n30. 11. 83   Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes                                                                                                                             1416\nneu: 423-1-5-48\nVerordnung\nüber den für die Kalenderjahre 1983 und 1984 maßgebenden Vomhundertsatz\nnach§ 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes\nVom 21. November 1983\nAuf Grund des§ 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBI. 1 S. 1649) wird unter\nBerücksichtigung von Artikel 2 des Gesetzes über die unentgeltliche Beför-\nderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979\n(BGBI. 1S. 989) im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und\ndem Bundesminister für Verkehr verordnet:\n§ 1\nDer Vomhundertsatz nach § 61 Abs. 2 Satz 1 des Schwerbehindertenge-\nsetzes beträgt für die Kalenderjahre 1983 und 1984 je 1,08 vom Hundert.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Ver-\nbindung mit§ 69 des Schwerbehindertengesetzes auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 21. November 1983\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm"]}