{"id":"bgbl1-1983-47-1","kind":"bgbl1","year":1983,"number":47,"date":"1983-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe","law_date":"1983-10-31T00:00:00Z","page":1353,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1353\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1983                 Ausgegeben zu Bonn am 15. November 1983                                                                                                    Nr. 47\nTag                                                         Inhalt                                                                                           Seite\n31. 10. 83 Dritte Verordnung zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe                                                                                            1353\nneu: 2129-3-5\n2. 11. 83 Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage Azur Handwerksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1354\n7110-1\n4. 11. 83 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs\nfür den militärischen Flugplatz Pferdsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1355\n2129-4-1-18\n7. 11. 83 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs\nfür den militärischen Flugplatz Neuburg a. d. Donau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1362\n21 29-4-1-1 2\n27. 10. 83 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel III§ 1 in Verbindung mit Anhang 1 des\nbaden-württembergischen Landesbesoldungsanpassungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1369\n1104-5\n2. 11. 83 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1369\nneu: 423-1-7-80\n1. 11. 83 Berichtigung der Neufassung des Zivildienstgesetzes                                                                                                    1370\n55-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1371\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1372\nDritte Verordnung\nzur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe\nVom 31. Oktober 1983\nAuf Grund des§ 4 Abs. 2 Satz 3 des Altölgesetzes in der Fassung der Be-\nkanntmachung vom 11. Dezember 1979 (BGBI. 1S. 2113) wird verordnet:\n§ 1\nDie Ausgleichsabgabe nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Altölgesetzes wird von\n7 Deutsche Mark auf 5 Deutsche Mark gesenkt.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Ver-\nbindung mit § 1 2 des Altölgesetzes auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.\nBonn, den 31. Oktober 1983\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff"]}