{"id":"bgbl1-1983-41-4","kind":"bgbl1","year":1983,"number":41,"date":"1983-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/41#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-41-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_41.pdf#page=21","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23 und Nr. 24","page":1217,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1983                                                                                         1217\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 23, ausgegeben am 21. September 1983\nTag                                                                        Inhalt                                                                                          Seite\n13.9.83         Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung ............... .                                                                       578\n810-1-51, 810-1-4, 810-1, 810-1-9-2\n14.9. 83        Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelungen Nr. 39 und Nr. 40 über die Geschwindig~eits-\nmeßeinrichtung von Fahrzeugen und über das Abgasverhalten von Krafträdern nach dem Uber-\neinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmi-\ngung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige\nAnerkennung der Genehmigung (Verordnung zu den Regelungen Nr. 39 und Nr. 40) ........ .                                                                         584\n15.8.83         Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung von Papua-Neuguinea über Finanzielle Zusammenarbeit .................... .                                                                        585\n1. 9. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale\nAnerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren ....                                                                        586\n3. 9.83       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Senegal über Finanzielle Zusammenarbeit ..................... .                                                                      587\n5. 9.83       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Antarktis-Vertrags ........................ .                                                                       588\n5.9. 83       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums ................................................................ .                                                                       589\n6.9. 83       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Welt-\norganisation für geistiges Eigentum ...................................................... .                                                                    589\n7.9. 83       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über finanzielle Zusammenarbeit ................. .                                                                      589\n8.9.83        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für\ndie Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens .................................... .                                                                        591\n9.9.83        Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und\nBefreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation ................................ .                                                                     591\n9.9.83        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flücht-\nlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ........................... .                                                                  592\nDie Regelung Nr. 39- Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmeßeinrichtung\neinschließlich ihres Einbaues- und die Regelung Nr. 40- Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der\nEmission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung- werden als Anlagenband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetz-\nblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlagenband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlagenband: 2,35 DM (1,65 DM zuzüglich -,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,15 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 24, ausgegeben am 27. September 1983\nTag                                                                        Inhalt                                                                                           Seite\n19. 9. 83       Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rhein-\nschiffer ............................................................. ·~· . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   593\n9. 9. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über bürgerliche und\npolitische Rechte und des Internationalen Pakts ~ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle\nRechte .................................................................·................                                                                       621\n14. 9. 83       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale See-\nschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      623\nBerichtigung der Bekanntmachung des deutsch-senegalesischen Abkommens über Finanzielle\nZusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  623\nPreis dieser Ausgabe: 4, 10 DM (3,30 DM zuzüglich -,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 7 o/o.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}