{"id":"bgbl1-1983-4-10","kind":"bgbl1","year":1983,"number":4,"date":"1983-02-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/4#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-4-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_4.pdf#page=23","order":10,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":83,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Februar 1983                                  83\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit ,n der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n5. 1. 83   Verordnung (EWG) Nr. 18/83 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 2254/82 zur Regelung des Transfers von\nMager m i Ich p u I ver an die italienische Interventionsstelle durch\ndie Interventionsstellen anderer Mitgliedstaaten                         6. 1.83           L 4/9\n6. 1. 83   Verordnung (EWG) Nr. 36/83 der Kommission zur zweiten Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 2457 /82 zur Regelung der Destillation der\nNebenerzeugnisse der Weinbereitung für das Wirtschaftsjahr\n1982/83                                                                  7. 1.83            L 5/14\n7. 1. 83  Verordnung (EWG) Nr. 44/83 der Kommission zur Festsetzung der\nPreise, die für die Berechnung des Wertes der am 31. Dezember 1982\nbei der Intervention eingelagerten und auf das Haushaltsjahr 1983 zu\nübertragenden Agrarerzeugnisse zu berücksichtigen sind                   8. 1.83           L 6/5\n7. 1. 83  Verordnung (EWG) Nr. 45/83 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 1.~04/72 über Durchführungsbestimmungen zur\nBeihilferegelung für Olsaaten                                             8. 1.83           L 6/7\nEs sind nachzutragen:\n23. 12. 82   Verordnung (EWG) Nr. 3606/82 der Kommission über die Begriffs-\nbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der\nEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus\nEntwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen                           31. 12.82           L 377/1\n23. 12. 82   Verordnung (EWG) Nr. 3607 /82 der Kommission über die zugunsten\nder Assoziation der südostasiatischen Länder vorgesehene Abwei-\nchung von den Artikeln 1, 6 und 12 der Verordnung (EWG)\nNr. 3606/82 über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei\nder Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nfür bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräfe-\nrenzen                                                                  31. 12.82           L 377/55\n23. 12. 82   Verordnung (EWG) Nr. 3608/82 der Kommission über die zugunsten\nder Länder des gemeinsamen Marktes von Mittelamerika vorgese-\nhene Abweichung von den Artikeln 1, 6 und 12 der Verordnung (EWG)\nNr. 3606/82 über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei\nder Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nfür bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräfe-\nrenzen                                                                  31. 12.82            L 377/58\n23. 12. 82   Verordnung (EWG) Nr. 3609/82 der Kommission über die zugunsten\nder Länder, die das Abkommen von Cartagena unterzeichnet haben\n(Andengruppe), vorgesehene Abweichung von den Artikeln 1, 6 und\n12 der Verordnung (EWG) Nr. 3606/82 über die Begriffsbestimmung\ndes Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen\nWirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungs-\nländern gewährten Zollpräferenzen                                       31. 12.82            L 377/61","84                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 50,40 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,50 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1982 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,80 DM (3,- DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,60 DM. Im Bezugspreis              Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück· Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1982 - Format DIN A4 - Umfang 392 Seiten\nDie Neuauflage 1982 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1982 - Format DIN A4 - Umfang 460 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 26,50 DM zuzüglich 2,00 DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen\nwerden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %."]}