{"id":"bgbl1-1983-35-8","kind":"bgbl1","year":1983,"number":35,"date":"1983-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/35#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-35-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_35.pdf#page=27","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 19","page":1059,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1983                                                                               1059\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 19, ausgegeben am 4. August 1983\nTag                                                                 Inhalt                                                                                      Seite\n28. 7. 83      Dritte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Anhangs III des Washingtoner\nArtenschutzübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  482\n28. 7. 83      Vierte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge I und II des Washing-\ntoner Artenschutzübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       -488\n8. 7. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Tschad über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      516\n8. 7. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung von Papua-Neuguinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          518\n11. 7. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . .                                                 520\n11. 7. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens vom 1. Juli 1953 über die Errichtung\neiner Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  521\n11. 7. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Volksrepublik Benin über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        521\n11. 7. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Revolutionären Volksrepublik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                        523\n12. 7. 83      Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nicht-\nregionaler Staaten als Mitglieder der Afrikanischen Entwicklungsbank.......................                                                          525\n12. 7. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Volksrepublik Mosambik über Finanzielle Zusammenarbeit................                                                             525\n14. 7. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . .                                                     527\n28. 7. 83      ~ekanntmachung über das Außerkrafttreten der Dritten Verordnung über die Inkraftsetzung von\n~nderungen der Anhänge I und II sowie der Zweiten Verordnung über die Inkraftsetzung von\nAnderungen des Anhangs III des Washingtoner Artenschutzübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . .                                                528\nPreis dieser Ausgabe: 6,05 DM (4,95 DM zuzüglich 1, 10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,85 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 o/o.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}