{"id":"bgbl1-1983-31-5","kind":"bgbl1","year":1983,"number":31,"date":"1983-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/31#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-31-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_31.pdf#page=14","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 16","page":930,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["930                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 16, ausgegeben am 2. Juli 1983\nTag                                                                                Inhalt                                                                                          Seite\n21. 6. 83      Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen an das Deutsch-Französische Jugend-\nwerk .................................................................................. .                                                                               434\nneu: 180-8-3\n29. 6. 83      Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 48 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der_Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrich-\ntungen nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingun-\ngen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über\ndie gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zu der Regelung Nr. 48) . . . . . .                                                                            435\n19. 5. 83      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung,\nHerstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie\nüber die Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           436\n7. 6. 83      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung\nder Afrikanischen Entwicklungsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            441\n10. 6. 83      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des TIR-Übereinkommens 1975 und der Ersten Verord-\nnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlagen des TIR-Übereinkommens 1975 . .                                                                                 446\n13. 6. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              447\n14. 6. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             448\n14. 6. 83      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                                 448\n16. 6. 83      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des\nWalfangs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  450\n16. 6. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen im\nTouristenverkehr und des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und\nWerbematerial für den Fremdenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              452\n20. 6. 83      Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über Verfahren beim Bau des Kultur-\nwehrs Kehl/Straßburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              452\n20. 6. 83      Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über Verfahren für Betrieb und Unter-\nhaltung des Kulturwehrs Kehl/Straßburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                454\n21. 6. 83      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehe-\nwillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              455\nDie Regelung Nr. 48- Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und\nLichtsignaleinrichtungen wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4, 10 DM (3.30 DM zuzüglich -.80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}