{"id":"bgbl1-1983-29-3","kind":"bgbl1","year":1983,"number":29,"date":"1983-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/29#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-29-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_29.pdf#page=15","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":851,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1983                                    851\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                            - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n1. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1402/83 der Kommission über die Durchfüh-\nrungsbestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private\nLagerhaltung lagerfähiger Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr\n1983/84                                                                    2.6.83            L 143/19\n1. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1403/83 der Kommission zur Durchführung\neiner besonderen Interventionsmaßnahme für zur Brotherstellung\ngeeigneten Weichweizen zum Ende des Wirtschaftsjahres\n1982/83 im Königreich der Niederlande                                      2.6.83            L 143/21\n1. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1404/83 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Ein-\nfuhr von getrockneten Trauben                                              2.6.83            L 143/23\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1420/83 der Kommission mit ergänzenden\nBestimmungen für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr\nvon Milch und Milcherzeugnissen                                            3.6.83            L 145/12\nAndere Vorschriften\n31. 5. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1418/83 der Kommission zur Wiedererhebung\nder gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte\nWaren mit Ursprung in Jugoslawien                                          3.6.83            L 145/9\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1421 /83 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für bestimmte Strümpfe, Unterziehstrümpfe,\nSocken usw. der Warenkategorie Nr. 12 (Kennziffer 0120), mit\nUrsprung in Malaysia, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3378/82\ndes Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                      3.6.83            L 145/13\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1422/83 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Schlafanzüge aus Gewirken der Waren-\nkategorie Nr. 24 (Kennziffer 0240), mit Ursprung in Thailand, dem die\nin der Verordnung (EWG) Nr. 3378/82 des Rates vorgesehenen Zoll-\npräferenzen gewährt werden                                                 3.6.83             L 145/14\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1423/83 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Kostüme und Hosenanzüge, aus Geweben,\nder Warenkategorie Nr. 29 (Kennziffer 0290), mit Ursprung in Thai-\nland, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3378/82 des Rates vor-\ngesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                   3.6. 83            L 145/15\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1424/83 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Kostüme und Hosenanzüge aus Gewirken\nder Warenkategorie Nr. 74 (Kennziffer 0740), mit Ursprung in Thai-\nland, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3378/82 des Rates vor-\ngesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                   3. 6.83            L 145/17\n2. 6. 83   Verordnung (EWG) Nr. 1425/83 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für bestimmte Kleidung für Frauen, Mädchen\nund Kleinkinder der Warenkategorie Nr. 80 (Kennziffer 0800), mit\nUrsprung in Brasilien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3378/82\ndes Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                      3.6.83             L 145/19","852                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil     1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 50,40 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,50 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 . Juli 1982 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,20 DM (1,50 DM zuzüglich\n0,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung                      Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\n3,- DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte\nSteuersatz beträgt 6,5%.                                                                Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 388. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Mai 1983,\nist im Bundesanzeiger Nr. 115 vom 25. Juni 1983 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 115 vom 25. Juni ·1983 kann zum Preis von 3,90 DM\n(3,00 DM + 0,90 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto \"Bundesanzeiger• Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}