{"id":"bgbl1-1983-22-6","kind":"bgbl1","year":1983,"number":22,"date":"1983-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/22#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-22-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_22.pdf#page=7","order":6,"title":"Verordnung zur Änderung der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen","law_date":"1983-05-25T00:00:00Z","page":607,"pdf_page":7,"num_pages":4,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1983     607\nVerordnung\nzur Änderung der Klasseneinteilung\nvon Waren und Dienstleistungen\nVom 25. Mai 1983\nAuf Grund des § 2 Abs. 5 des Warenzeichengesetzes\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar\n1968 (BGBI. 1 S. 1, 29), der durch Artikel 1 Nr. 4 des\nGesetzes vom 29. Januar 1979 (BGBI. 1 S. 125) ge-\nändert worden ist, wird verordnet:\n§ 1\nDie § 2 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes als Anlage\nbeigefügte Klasseneinteilung von Waren und Dienstlei-\nstungen, die zuletzt durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes\nvom 29. Januar 1979 (BGBI. 1S. 125) geändert worden\nist, erhält die Fassung der Anlage.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Sechsten\nGesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschrif-\nten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes\nin der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer\n424-3-6-2, veröffentlichten bereinigten Fassung auch\nim Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Juni 1983 in Kraft.\nBonn, den 25. Mai 1983\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard","608                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nAnlage\n(zu § 2 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes)\nKlasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen\n1. Waren                         Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche\nKlasse 1                                                  Zwecke;\nDesinfektionsmittel;\nChemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaft-\nliche, photographische, land-, garten- und forstwirt-     Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;\nschaftliche Zwecke;                                       Fungizide, Herbizide.\nKunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;\nKlasse 6\nDüngemittel;\nFeuerlöschmittel;                                         Unedle Metalle und deren Legierungen;\nBaumaterialien aus Metall;\nMittel zum Härten und Löten von Metallen;\ntransportable Bauten aus Metall;\nchemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbar-\nmachen von Lebensmitteln;                                 Schienenbaumaterial aus Metall;\nGerbmittel;                                               Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische\nZwecke);\nKlebstoffe für gewerbliche Zwecke.\nSchlosserwaren und Kleineisenwaren;\nKlasse 2                                                  Metallrohre;\nFarben, Firnisse, Lacke;                                  Geldschränke;\nRostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;               Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen\nFärbemittel;                                              enthalten sind;\nErze.\nBeizen;\nNaturharze im Rohzustand;                                 Klasse 7\nBlattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Deko-   Maschinen und Werkzeugmaschinen;\nrateure, Drucker und Künstler.\nMotoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge);\nKlasse 3                                                  Kupplungen und Treibriemen (ausgenommen solche für\nLandfahrzeuge);\nWasch- und Bleichmittel;\nlandwirtschaftliche Geräte;\nPutz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;\nBrutapparate für Eier.\nSeifen;\nParfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und      Klasse 8\nSchönheitspflege, Haarwässer;\nHandbetätigte Werkzeuge und Geräte;\nZahnputzmittel.\nMesserschmiedewaren, Gabeln und Löffel;\nKlasse 4                                                 Hieb- und Stichwaffen;\nTechnische Öle und Fette;                                Rasierapparate.\nSchmiermittel;                                           Klasse 9\nStaubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staub-         Wissenschaftliche, Schiffahrts-, Vermessungs-, elektri-\nbindemittel;                                              sche, photographische, Film-, optische, Wäge-, Meß-,\nBrennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe)     und  Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate\nLeuchtstoffe;                                             und -instrumente;\nKerzen, Dochte.                                          Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe\nvon Ton und Bild;\nKlasse 5                                                 Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;\nPharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeug-        Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte\nnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege;         Apparate;\ndiätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke,         Registrierkassen, Rechenmaschinen und Daten-\nBabykost;                                                verarbeitungsgeräte;\nPflaster, Verbandmaterial;                               Feuerlöschgeräte.","Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1983                             609\nKlasse 10                                                  Klasse 17\nChirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instru-   Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und\nmente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen           Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen ent-\nund Zähne;                                                 halten sind;\northopädische Artikel;                                     Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate);\nchirurgisches Nahtmaterial.                                Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial;\nSchläuche (nicht aus Metall).\nKlasse 11\nBeleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-,\nKlasse 18\nKühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte\nsowie sanitäre Anlagen.                                    Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit\nsie nicht in anderen Klassen enthalten sind;\nKlasse 12                                                  Häute und Felle;\nFahrzeuge;                                                 Reise- und Handkoffer;\nApparate zur Beförderung auf dem lande, in der Luft        Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke;\noder auf dem Wasser.\nPeitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.\nKlasse 13\nKlasse 19\nSchußwaffen;\nBaumaterialien (nicht aus Metall);\nMunition und Geschosse;\nRohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke;\nSprengstoffe;\nAsphalt, Pech und Bitumen;\nFeuerwerkskörper.\ntransportable Bauten (nicht aus Metall);\nKlasse 14                                                  Denkmäler (nicht aus Metall).\nEdelmetalle und deren Legierungen sowie daraus her-\ngestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in\nanderen Klassen enthalten sind;                            Klasse 20\nJuwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine;                   Möbel, Spiegel, Rahmen;\nUhren und Zeitmeßinstrumente.                              Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten\nsind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Kno-\nKlasse 15                                                  chen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perl-\nmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus\nMusikinstrumente.                                          Kunststoffen.\nKlasse 16\nKlasse 21\nPapier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Mate-\nrialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten     Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus\nsind;                                                      Edelmetall oder plattiert);\nDruckereierzeugnisse;                                      Kämme und Schwämme;\nBuchbi nderartikel;                                        Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln);\nPhotographien;                                             Bürstenmachermaterial;\nSchreibwaren;                                              Putzzeug;\nKlebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haus-      Stahlspäne;\nhaltszwecke;                                                rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme\nKünstlerbedarfsartikel;                                    von Bauglas);\nPinsel;                                                    Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in\nSchreibmaschinen      und Büroartikel     (ausgenommen      anderen Klassen enthalten sind.\nMöbel);\nLehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);         Klasse 22\nVerpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in      Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Seeei, Säcke\nanderen Klassen enthalten ist;                              (soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind):\nSpielkarten;                                                Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststof-\nDrucklettern;                                               fen);\nDruckstöcke.                                                rohe Gespinstfasern.","610                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1\nKlasse 23                                                  Klasse 31\nGarne und Fäden für textile Zwecke.                       Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse\nsowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klas-\nKlasse 24                                                  sen enthalten sind;\nWebstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen    lebende Tiere;\nKlassen enthalten sind;                                   frisches Obst und Gemüse;\nBett- und Tischdecken.                                    Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen;\nFuttermittel, Malz.\nKlasse 25\nBekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.            Klasse 32\nBiere;\nKlasse 26\nMineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und\nSpitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder;         andere alkoholfreie Getränke;\nKnöpfe, Haken und Ösen, Nadeln;                           Fruchtgetränke und Fruchtsäfte;\nkünstliche Blumen.                                         Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von\nGetränken.\nKlasse 27\nKlasse 33\nTeppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere\nBodenbeläge;                                               Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).\nTapeten (ausgenommen aus textilem Material).\nKlasse 34\nKlasse 28                                                  Tabak;\nSpiele, Spielzeug;                                        Raucherartikel;\nTurn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klas-  Streichhölzer.\nsen enthalten sind;\nChristbaumschmuck.\nII. Dienstleistungen\nKlasse 29                                                  Klasse 35\nFleisch, Fisch, Geflügel und Wild;                         Werbung und Geschäftswesen.\nFleischextrakte;\nKlasse 36\nkonserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und\nGemüse;                                                    Versicherungs- und Finanzwesen.\nGallerten (Gelees), Konfitüren;\nKlasse 37\nEier, Milch und Milchprodukte;\nSpeiseöle und -fette;                                      Bau- und Reparaturwesen.\nSalatsaucen;                                               Klasse 38\nKonserven.\nNachrichtenwesen.\nKlasse 30\nKlasse 39\nKaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaf-\nTransport- und Lagerwesen.\nfee-Ersatzmittel;\nMehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren         Klasse 40\nund Konditorwaren, Speiseeis;\nMaterialbearbeitung.\nHonig, Melassesirup;\nHefe, Backpulver;                                          Klasse 41\nSalz, Senf;\nErziehung und Unterhaltung.\nEssig, Saucen (ausgenommen Salatsaucen);\nGewürze;                                                   Klasse 42\nKühleis.                                                   Verschiedenes."]}