{"id":"bgbl1-1983-22-1","kind":"bgbl1","year":1983,"number":22,"date":"1983-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung","law_date":"1983-05-10T00:00:00Z","page":601,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["601\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1983                              Ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 1983                                                                                                    Nr. 22\nTag                                                              Inhalt                                                                                           Seite\n10. 5. 83   Erste Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                601\n2125-40-27\n15. 5. 83   Sechste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . .                                                      602\n9232-1\n16. 5. 83   Verordnung zur Änderung der Zehnten Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem\nGebiet der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   603\n9500-3-10\n17. 5. 83   Verordnung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               604\n612-14\n20. 5. 83   Zehnte Verordnung zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\n( 10. Unterhaltshilfe-Anpassungsverordnung-LAG - 10. UhAnpV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      605\nneu: 621-1-12-10; 621-1-LDV3\n25. 5. 83   Verordnung zur Änderung der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen . . . . . . . . . . .                                                        607\n423-1\n2. 5. 83   Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Gedenkmünze Karl Marx) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     611\nneu: 691-10-33\n24. 5. 83   Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen                                                                             612\n424-2-1-1\nErste Verordnung\nzur Änderung der Aromenverordnung\nVom 10. Mai 1983\nAuf Grund des § 1 2 Abs. 1 Nr. 1, des § 16 Abs. 1                                2. § 5 wird wie folgt geändert:\nSatz 2 und des § 1 9 Nr. 4 Buchstabe b des Lebensmit-                                    a) Folgende Nummer 4 wird eingefügt:\ntel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 1 5. August\n197 4 (BGBI. 1S. 1945, 1946) wird im Einvernehmen mit                                          ,,4. Liköre, zu deren Herstellung Äthylvanillin ver-\nden Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und                                                   wendet wurde, sofern dies nicht entspre-\nForsten und für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundes-                                                   chend § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b kenntlich\nrates verordnet:                                                                                        gemacht wird,\".\nb) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5.\nArtikel 1\nDie Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981                                                                                      Artikel 2\n(BGBI. 1 S. 1625, 1677) wird wie folgt geändert:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 des Geset-\n1. § 3 wird wie folgt geändert:                                                   zes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vom\na) An Absatz 1 Nr. 1 wird folgendes angefügt:                                   15. August 1974 (BGBI. 1S. 1945) auch im Land Berlin.\n,,Äthylvanillin auch zur Herstellung von Likören,\".\nb) Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:                                                                                  Artikel 3\n,,§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und § 5 Nr. 4 und                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\n5 bleiben unberührt.\"                                                     in Kraft.\nBonn, den 10. Mai 1983\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nGeißler"]}