{"id":"bgbl1-1983-10-1","kind":"bgbl1","year":1983,"number":10,"date":"1983-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Überwachung der festgesetzten Entgelte für Verkehrsleistungen und die Erhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt","law_date":"1983-03-03T00:00:00Z","page":225,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["225\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                             Z 5702 A\n1983                        Ausgegeben zu Bonn am 10. März 1983                                                                                      Nr. 10\nTag                                                     1n h a I t                                                                                 Seite\n3.3. 83    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Überwachung der festgesetzten Ent-\ngelte für Verkehrsleistungen und die Erhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt . . . . . . . .                                       225\n9500-4-5\n3. 3. 83   Verordnung über die Gewährung von Abwrackprämien in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . .                                    226\nneu: 9500-4-1 0; 9500-4-9\n3. 3.83    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             232\n96-1-18\n23. 2.83    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Gesetz über die wissenschaftlichen Hoch-\nschulen des Landes Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   245\n1104-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              246\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Überwachung der festgesetzten Entgelte\nfür Verkehrsleistungen\nund die Erhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt\nVom 3. März 1983\nAuf Grund des § 32 a Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes über\nden gewerblichen Binnenschiffsverkehr in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 8.. Januar 1969 (BGBI. 1\nS. 65) wird verordnet:\nArtikel 1\n§ 8 der Verordnung über die Überwachung der fest-\ngesetzten Entgelte für Verkehrsleistungen und die Er-\nhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt vom\n8. Januar 1969 (BGBI. I S. 19), die zuletzt durch Artikel 2\nder Verordnung vom 15. Februar 1982 (BGBI. 1S. 181)\ngeändert worden ist, wird wie folgt gefaßt:\n,,§ 8\nDie Höhe der Beiträge nach § 32 a Abs. 2 des Ge-\nsetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr\nbeträgt 1 vom Hundert.\"\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 44 des Gesetzes\nüber den gew~rblichen Binnenschiffsverkehr auch im\nLand Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. April 1983 in Kraft.\nBonn, den 3. März 1983\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. W. Dollinger"]}