{"id":"bgbl1-1983-1-7","kind":"bgbl1","year":1983,"number":1,"date":"1983-01-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/1#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1983-1-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1983/bgbl1_1983_1.pdf#page=13","order":7,"title":"Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes außerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutzgesetzes","law_date":"1982-12-28T00:00:00Z","page":13,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Januar 1983     13\nBekanntmachung\nüber die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes\naußerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutzgesetzes\nVom 28. Dezember 1982\nAuf Grund des § 23 Abs. 1 Nr. 3 des Sortenschutzge-\nsetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n4. Januar 1977 (BGBI. 1 S. 105) wird bekanntgegeben:\n1. Ein dem Sortenschutz nach dem Sortenschutzge-\nsetz entsprechender Schutz wird deutschen Staats-\nangehörigen oder Personen mit Wohnsitz oder Süz\nim Geltungsbereich des Gesetzes gewährt in\na) Irland für Sorten der Arten, die nach den irischen\nVorschriften Sortenschutz erhalten können;\nb) Japan für Sorten der Arten, die nach den japani-\nschen Vorschriften Sortenschutz erhalten kön-\nnen und im Artenverzeichnis zum Sortenschutz-\ngesetz (Verordnung vom 26. Juni 1978 [BGBI. 1\nS. 91 O] in der jeweils geltenden Fassung) aufge-\nführt sind;\nc) Neuseeland für Sorten der Arten, die nach den\nneuseeländischen Vorschriften Sortenschutz\nerhalten können;\nd) den Vereinigten Staaten für Sorten der Arten, die\nnach den amerikanischen Vorschriften Patent-\nschutz erhalten können und im Artenverzeichnis\nzum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.\n2. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekannt-\nmachung über die Gewährung eines dem Sorten-\nschutz entsprechenden Schutzes außerhalb des\nGeltungsbereichs des Sortenschutzgesetzes vom\n15. Dezember 1977 (BGBI. 1 S. 3159).\nBonn, den 28. Dezember 1982\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nScholz"]}