{"id":"bgbl1-1982-6-3","kind":"bgbl1","year":1982,"number":6,"date":"1982-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/6#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-6-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_6.pdf#page=21","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung von Vorschriften im gewerblichen Binnenschiffsverkehr","law_date":"1982-02-15T00:00:00Z","page":181,"pdf_page":21,"num_pages":5,"content":["Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1982                              181\nVerordnung\nzur Änderung von Vorschriften im gewerblichen Binnenschiffsverkehr\nVom 15. Februar 1982\nAuf Grund des § 32 a Abs. 1 und 4 Nr. 1 bis 3, 5 und         4. § 2 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:\n6 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffs-                 „Für Tankschiffe wird der doppelte Betrag dieser\nverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom                       Sätze und ein Zuschlag von 180,- Deutsche Mark je\n8. Januar 1969 (BGBI. I S. 65), der durch das Dritte Ge-            angefangene Tonne gewährt.\"\nsetz zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen\nBinnenschiffsverkehr vom 25. Juni 1979 (BGBI. I S. 822)\n5. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die Fassung der An-\ngeändert worden ist, wird verordnet:\nlagen 1 und 2 dieser Verordnung.\nArtikel 1\nArtikel 2\nDie Verordnung über die Gewährung von Abwrack-\nprämien in der Binnenschiffahrt vom 28. Mai 1980                    § 8 der Verordnung über die Überwachung der festge-\n(BGBI. 1 S. 658), geändert durch die Verordnung vom              setzten Entgelte für Verkehrsleistungen und die Erhe-\n7. Mai 1981 (BGBI. 1 S. 413), wird wie folgt geändert:           bung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt vom\n8. Januar 1969 (BGBI. 1 S. 19), zuletzt geändert durch\nArtikel 1 Nr. 20 der Verordnung vom 19. Dezember 1975\n1. § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:\n(BGBI. 1976 1 S. 9), erhält folgende Fassung:\n,,Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 ist der zusätzliche Nach-\nweis zu erbringen, daß die Schiffe in einem dieser fünf                                 ,,§ 8\nKalenderjahre mindestens während 155 Betriebs-                  Die Höhe der Beiträge nach § 32 a Abs. 2 des Geset-\ntagen in der gewerblichen Schiffahrt zu Verkehrs-            zes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr be-\nleistungen verwendet worden sind.\"                           trägt für Tankschiffe 2 vom Hundert, für sonstige Schiffe\n1 vom Hundert.\"\n2. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:\nArtikel 3\n,,(3) Abwrackung ist die vollständige Verschrottung\ndes Schiffskaskos. Teile des Schiffskaskos dürfen               Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\nnicht wieder zum Bau von Schiffen verwendbar sein.\"           tungsgesetzes in Verbindung mit § 44 des Gesetzes\nüber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr auch im\n3. Folgender § 1 Abs. 4 wird eingefügt:                           Land Berlin.\n,,(4) Für Schiffe, die infolge Havarie- oder sonstiger                              Artikel 4\nSchadensfälle nicht mehr reparaturwürdig sind und\nabgewrackt werden, wird keine Prämie gewährt.\"                   Diese Verordnung tritt am 1. März 1982 in Kraft.\nBonn, den 15. Februar 1982\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau","182                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nAnlage 1\nAbs.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                                        _ ________ ,den _ _ _ _ _ _ 19_ _\nAn die\nWasser- und Schiffahrtsdirektion West\nCheruskerring 11\n4400 Münster\nBetr.: Verordnung über die Gewährung von Abwrackprämien in der Binnenschiffahrt vom 28. Mai 1980\n(BGBI. 1 S. 658), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Februar 1982 (BGBI. 1 S. 181)\nAntrag\n*) D A. auf Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung\n(beinhaltet nicht die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Prämie)\n*) D 8. auf Gewährung und Auszahlung einer Prämie unter Erteilung eines Endbescheides gemäß § 4 Abs. 1 der\nVerordnung\n1.    Auszufüllen von allen Antragstellern\n1.    Angaben zum Antragsteller\n1.1 Name und genaue Anschrift des Antragstellers: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - c - ; Tel.-Nr.: _ _ _ _ __\ni.2 Sitz und Rechtsform des Unternehmens: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n**) Den Angaben zu 1. sind beigefügt:\na) Bescheinigung einer Institution der gewerblichen Schiffahrt (zum Beispiel reedereimäßig arbeitende Genossen-\nschaft), daß der Antragsteller in der gewerblichen Binnenschiffahrt tätig ist (nur Mitgliedsbescheinigung reicht\nnicht aus).\nFalls a) nicht gegeben ist,\nb) beglaubigte Abschrift von Fracht-, Miet- oder Beschäftigungsverträgen, die eine Tätigkeit des Antragstellers in\nder gewerblichen Binnenschiffahrt ausweisen.\n*) Zutreffendes bitte ankreuzen.\n\"') Fremdsprachige Unterlagen sind zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen.","Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1982                                                            183\n2.     Angaben über das Schiff, für das Abwrackprämie beantragt wird:\n2.1 Art des S c h i f f e s : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(zum Beispiel Motorgüterschiff, Motortankschiff, Schlepper, Schleppkahn, Tankkahn, Schute, Motorschute)\n2 2 Größe des Schiffes in Tonnen: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n2.3 Motorstärke in Kilowatt oder PS: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n2.4 B a u j a h r : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n2.5 N a m e : _ _ _ , - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nvorherige N a m e n : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n2.6 E i g e n t u m s s t e l l u n g : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Vo11-. Miteigentum) - bei Miteigentum ist der Anteil des Antragstellers anzugeben -\n3.     Angaben über Eintragungen in ein Binnenschiffsregister im Geltungsbereich des Gesetzes über den gewerb-\nlichen Binnenschiffsverkehr während der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 der Ver-\nordnung)\n3.1 Registerort:\n3.2 Eintragungsdaten                                                   eingetragen am:                                      am:\nbis:                               bis:\n3.3 Registernummer:\n3.4 Voreigentümer:\n3.5 Das abzuwrackende Schiff ist regelmäßig im gewerblichen Verkehr eingesetzt gewesen. Dies ist der Fall, wenn das\nSchiff in einem der fünf Kalenderjahre vor Antragstellung an mindestens 155 Betriebstagen in der gewerblichen\nSchiffahrt zu Verkehrsleistungen verwendet worden ist.\nKalenderjahr und Anzahl der Betriebstage hier angeben: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n(Nachweis durch Beifügung prüffähiger Belege erforderlich)\nDen Angaben zu 2. und 3. sind beglaubigte Schiffsregisterauszüge (Abteilung 1) nach dem letzten Stand der Eintragungen\nbeigefügt.\n4.     Angaben über Umfang der Verkehrsleistungen, wenn eine fünfjährige Eintragung nach 3. nicht nachgewiesen\nwerden kann.\nIn diesem Fall wird Abwrackprämie auch gewährt, wenn das abzuwrackende Schiff in der Zeit vom 2. Januar 1978 bis\n1. Januar 1979 an mindestens 155 Betriebstagen zu Verkehrsleistungen zwischen deutschen Lade- und deutschen\nLöschplätzen(§ 21 Abs. 1 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr) oder zu gleichartigen Leistun-\ngen im Sinne des Hamburgischen Hafenverkehrs- und Schiffahrtsgesetzes verwendet worden ist.\n4.1 Anzahl der B e t r i e b s t a g e : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Zur Glaubhaftmachung dieser Angabe liegt das Schiffstagebuch bei)\n4.2 *) Name und Anschrift des Unternehmens, das das Schiff betrieben hat oder für das mit dem Schiff Verkehrsleistun-\ngen der oben angegebenen Art erbracht worden sind:\n4.3 *) Bestätigung des Unternehmens unter 4.2, daß das unter 2. angegebene Schiff des Antragstellers in der Zeit vom\n2. Januar 1978 bis 1. Januar 1979 an _ _ _ _ _ Betriebstagen Verkehrsleistungen in der Trockenschiffahrt **),\nTankschiffahrt **), Schleppschiffahrt **) zwischen deutschen Lade- und Löschplätzen oder gleichartige Leistungen\nim Hamburger Hafen durchgeführt hat.\n(Unterschrift)\n') Bei mehreren Unternehmen sind die erforderlichen Angaben und im Wortlaut gleiche Bestätigungen zu 4.2 und 4.3 auf einem besonderen Blatt aufzuführen.\n\") Unzutreffendes bitte streichen.","184                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n5.   Angaben über das Alter des Schiffes\nAbwrackprämie wird für das abzuwrackende Schiff nur gewährt, wenn die Ersteintragung in ein Binnenschiffs-\nregister am 1. Januar des Kalenderjahres der Antragstellung bei Güterschiffen mindestens 20 Jahre, bei Schleppern\nund Tankschiffen mindestens 12 Jahre zurückliegt.\n5.1  Datum der Ersteintragung: ______________________ 5.2 Registerort: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n6.   Voraussichtlicher Abwrackbeginn\n(mindestens 4 Wochen vorher bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion West anzuzeigen, sonst kein Anspruch auf\nPrämie)\nDatum:\nName und Anschrift des Abwrackunternehmens mit Sitz im Geltungsbereich der Verordnung (bei Abwrackungen\nim Ausland kein Anspruch auf Abwrackprämie):\nII.  Zusätzlich erforderlich bei Antrag auf Erteilung eines Endbescheides:\n1.   Angaben über Abwrackung\nAbwrackung ist die vollständige Verschrottung des Schiffskaskos. Teile des Schiffskaskos dürfen nicht wieder zum\nBau von Schiffen verwendbar sein (§ 1 Abs. 3 der Verordnung).\nName und Anschrift des Abwrackunternehmens: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n2.   Bescheinigungen\nBescheinigungen über vollständige Abwrackung auf vorgeschriebenem Formblatt, über Löschung im Schiffsregister\n(Löschungsbescheinigung, nicht Löschungsnachricht) sowie über Rückgabe von Schiffsattest und Eichschein sind\nbeizufügen (Schiffsattest und Eichschein sind nicht bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion West abzugeben, son-\ndern bei den zuständigen Stellen Schiffsuntersuchungskommission und Schiffseichamt).\nIII. Hiermit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben nebst Anlagen versichert.\nMir ist bekannt, daß die Angaben subventionserheblich im Sinne des§ 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit\n§ 2 des Subventionsgesetzes sind und unrichtige Angaben den Tatbestand des Betruges erfüllen, der mit einer\nFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Es ist weiterhin bekannt, daß Vorbescheid\nund Bescheid zurückzunehmen und bereits gezahlte Prämien mit Zinsen zurückzuzahlen sind, wenn sie auf un-\nrichtigen Angaben des Antragstellers beruhen (§ 4 Abs. 3 der Verordnung).\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ , den _ _ _ _ _ _ 19_ _\n(Unterschrift des Antragstellers)\nDie Abwrackprämie bitte ich zu überweisen an\nName und Anschrift: ____________ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nKonto-Nr.: _ _ __         __________ bei: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Bankleitzahl: _ _ _ _ _ _ __\nAnmerkung:\nIst zunächst nur die Erteilung eines Vorbescheides nach Buchstabe A. beantragt worden, so ist der Antrag auf\nGewährung und Auszahlung der Abwrackprämie aus dem Abwrackfonds unter Bezugnahme auf den Vorbescheid\n(Datum und Aktenzeichen) mit zusätzlichen Angaben und unter Beifügung der Unterlagen gemäß Abschnitt II erneut\nzu stellen. Über die Prämiengewährung wird auch bei Vorliegen eines Vorbescheides erst durch Endbescheid ver-\nbindlich entschieden.\nFremdsprachige Unterlagen sind zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen.","Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1982                                  185\nAnlage 2\nAbwrackbescheinigung\nDie nachstehende Bescheinigung wird zur Erlangung einer Abwrackprämie aus dem deutschen Abwrackfonds aus-\ngestellt (dient auch zur Vorlage beim Binnenschiffsregistergericht zwecks Löschung des Schiffes im Register).\n1.  Abwrackunternehmen:\nName:----------------------------------------\nAnschrift:---------------------------------------\n2.  Antragsteller:\nName:----------------------------------------\nAnschrift:---------------------------------------\n3.  Letzter Schiffseigner lt. Binnenschiffsregister:\nName:---------------------------------~------\nAnschrift: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n4.  Bezeichnung des abgewrackten Binnenschiffes:\nName:----------------------------------------\nehemalige N a m e n : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nGröße in T o n n e n : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nMotorstärke in Kilowatt oder PS: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nArt (zum Beispiel Motorschiff, Motortankschiff, Schlepper, Tankkahn, Motorschute): _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nBaujahr:---------------------------------------\nRegisternummer: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n5.  Zur Abwrackung vorgelegt am: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n6.  Das unter 4. genannte Schiff ist im Sinne der nachstehenden Erläuterung von meinem Unternehmen vollständig\nabgewrackt worden a m : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Abwrackung ist die vollständige Verschrottung des Schiffskaskos. Teile des Schiffskaskos dürfen nicht wieder zum\nBau von Schiffen verwendbar sein.)\n7.  Mir ist bekannt, daß obige Angaben subventionserheblich im Sinne des§ 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit\n§ 2 des Subventionsgesetzes sind und unrichtige Angaben den Tatbestand des Betruges erfüllen, der mit einer Frei-\nheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.\n8.  Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt.                 Abwrackungsunternehmen:\n___________,den _ _ _ _ _ __\n(Unterschrift, Anschrift, Stempel)\n9.  von der vollständigen Abwrackung des unter 4. genannten Schiffes hat sich der Antragsteller selbst durch Inaugen-\nscheinnahme überzeugt.\nAntragsteller:\n___________,den _ _ _ _ _ __\n(Unterschrift, Anschrift, Stempel)"]}