{"id":"bgbl1-1982-57-7","kind":"bgbl1","year":1982,"number":57,"date":"1982-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/57#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-57-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_57.pdf#page=30","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44 und Nr. 45","page":2098,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["2098                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 44, ausgegeben am 24. Dezember 1982\nTag                                                                Inhalt                                                            Seite\n20. 12. 82     Gesetz zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirt-\nschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum\nAbkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für\nKohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der\nSozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits ........................... .                               1094\n14. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Niger über Finanzielle Zusammenarbeit ........................ .                               1182\n15. 12. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Weltorganisation für\nMeteorologie ........................................................................... .                                1184\n16. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Niger über Finanzielle Zusammenarbeit ........................ .                               1184\n16. 12. 82     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-portugiesischen Abkommens über die\nsteuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr ................. .                               1186\n16. 12. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 27 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten\nFrachtstücken .......................................................................... .                                1186\n16. 12. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über technische Handels-\nhemmnisse ............................................................................ .                                  1187\n20. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Liberia über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                               1187\nPreis dieser Ausgabe: 10,- DM (9,- DM zuzüglich 1,- DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,80 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 45, ausgegeben am 30. Dezember 1982\nTag                                                                Inhalt                                                            Seite\n7. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                                 1189\n8. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                                 1191\n8. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                                 1193\n9. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                                 1194\n14. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit .................... .                                1196\n14. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit .................... .                                1197\n14. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Revolutionären Volksrepublik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit ....                                1199\n14. 12. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des\nAfrikanischen Entwicklungsfonds ........................................................ .                                1201\n17. 12. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Uganda über Finanzielle Zusammenarbeit ..................... .                                 1202\n21. 12. 82     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens über die\nDurchführung des Artikels 20 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bei Familienangehörigen von\nGrenzgängern .......................................................................... .                                 1203\nPreis dieser Ausgabe: 2, 10 DM (1.50 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}