{"id":"bgbl1-1982-56-6","kind":"bgbl1","year":1982,"number":56,"date":"1982-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-56-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_56.pdf#page=7","order":6,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren","law_date":"1982-12-22T00:00:00Z","page":2011,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1982                           2011\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe\nbei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren\nVom 22. Dezember 1982\nAuf Grund des § 6 des Arzneimittelgesetzes vom              b) Folgender Satz 3 wird angefügt:\n24. August 1976 (BGBI. 1S. 2445, 2448) wird im Einver-\n,,Das Verbot der Verwendung von Arsen und sei-\nnehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Land-               nen Verbindungen nach Satz 1 Nr. 2 und Satz 2\nwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundes-\ngilt nicht für homöopathische Arzneimittel, die\nrates verordnet:\nnach einer homöopathischen Verfahrenstechnik,\ninsbesondere nach den Regeln des Homöopathi-\nschen Arzneibuches hergestellt sind, wenn die\nArtikel 1\nEndkonzentration im Fertigprodukt die vierte\nDie Verordnung über das Verbot der Verwendung                 Dezimalpotenz nicht übersteigt.\"\nbestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln zur   2 _ In§  2 Abs. 2 wird nach den  Worten,,§ 1 Abs. 1\" ein-\nAnwendung bei Tieren vom 21. Oktober 1981 (BGBI. 1 •          gefügt „Satz 1 oder 2\".\nS. 1135) wird wie folgt geändert:\n3. § 4 Satz 2 wird gestrichen.\n1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:\nArtikel 2\na) Nummer 2 erhält folgende Fassung:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\n„2. bei der Herstellung von Arzneimitteln, die zur  tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes\noralen Anwendung bei Tieren bestimmt sind,      zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August\ndie der Gewinnung von Lebensmitteln dienen,     1976 (BGBI. 1 S. 2445) auch im Land Berlin.\nArsen und seine Verbindungen, ausgenom-\nmen Phenylarsonsäureverbindungen zur\nArtikel 3\nAnwendung bei anderen Tierarten als\nWiederkäuern,''.                                   Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.\nBonn,den22.Dezember1982\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nGeißler"]}