{"id":"bgbl1-1982-50-6","kind":"bgbl1","year":1982,"number":50,"date":"1982-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/50#page=55","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-50-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_50.pdf#page=55","order":6,"title":"Beschluß des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1982 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht","law_date":"1982-10-06T00:00:00Z","page":1735,"pdf_page":55,"num_pages":1,"content":["Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Dezember 1982                            1735\nBeschluß\ndes Plenums des Bundesverfassungsgerichts\nvom 6. Oktober 1982\ngemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht\nA.                                  8. des Vollzugs von Untersuchungs- und Strafhaft\nund von freiheitsentziehenden Maßregeln der\nMit Wirkung vom 1. Januar 1983 ist abweichend von                 Sicherung und Besserung sowie der Anordnung\n§ 14 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über das Bundesverfas-                und des Vollzugs anderer Freiheitsentziehungen;\nsungsgericht der Zweite Senat des Bundesverfas-\nsungsgerichts auch zuständig:                                     9. des Bußgeldverfahrens.\n1. für Normenkontrollverfahren (§ 13 Nr. 6 und Nr. 11        II. 1. im übrigen für Normenkontrollverfahren und Ver-\nBVerfGG) und Verfassungsbeschwerden aus den                      fassungsbeschwerden,\nRechtsbereichen                                                  a) bei denen die Auslegung und Anwendung von\n1. des Asylrechts;                                                  Völker- oder Europarecht von erheblicher\nBedeutung sind;\n2. des Ausländergesetzes und des Deutschen Aus-\nlieferungsgesetzes;                                          b) bei denen andere Fragen als solche der Aus-\nlegung und Anwendung der Art. 1 bis 17, 19,\n3. des Staatsangehörigkeitsrechts;                                  101 und 103 Abs. 1 GG überwiegen;\n4. des öffentlichen Dienstes und der Dienstverhält-           2. darüber hinaus für Verfassungsbeschwerden aus\nnisse zu Religionsgesellschaften, deren Recht                dem Bereich der Zivilgerichtsbarkeit von Be-\ndem Recht des öffentlichen Dienstes nachgebil-               schwerdeführern mit den Anfangsbuchstaben\ndet ist, einschließlich des jeweiligen Disziplinar-          L-Z, in denen Fragen einer Verletzung der Rechte\nrechts;                                                      aus Art. 101 Abs. 1 oder Art. 103 Abs. 1 GG über-\n5. des Wehr- und Ersatzdienstes einschließlich des               wiegen.\ndiesen Bereich betreffenden Disziplinarrechts;\n6. des Strafrechts mit Ausnahme von Verfahren, in                                     8.\ndenen Fragen der Auslegung und Anwendung des             Für bis zum 31. Dezember 1982 anhängig werdende\nArt. 5 oder des Art. 8 GG überwiegen;                 Verfahren verbleibt es bei der bisherigen Senatszustän-\n7. des Strafverfahrensrechts;                             digkeit.\nKarlsruhe, den 6. Oktober 1982\nDer Präsident\ndes Bundesverfassungsgerichts\nProf. Dr. Ernst Benda"]}