{"id":"bgbl1-1982-5-9","kind":"bgbl1","year":1982,"number":5,"date":"1982-02-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/5#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-5-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_5.pdf#page=33","order":9,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":157,"pdf_page":33,"num_pages":4,"content":["Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Februar 1982                                                                                                         157\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 7, ausgegeben am 13. Februar 1982\nTag                                                                                    Inhalt                                                                                               Seite\n9. 2. 82    Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber\nhinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        121\n9. 2. 82     Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Juli 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nPortugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern\nvom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           129\n22. 1. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    148\n29. 1. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  148\n1. 2. 82    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Islamischen Republik Mauretanien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                                                     150\n3. 2. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             152\nPrell dieser Ausgabe: 3,20 DM (2,40 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n26. 1. 82     Verordnung (EWG) Nr. 170/82 der Kommission zur dritten Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 3244/80 zur Festsetzung eines zusätz-\nlichen Satzes für die Bestimmung der im Rahmen der obligatorischen\nDestillation zu liefernden Alkohol mengen für das Wirtschaftsjahr\n1980/81                                                                                                                              27. 1. 82                           L 19/25\n26. 1. 82      Verordnung (EWG) Nr. 192/82 des Rates zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Marktorganisation für\nZucker                                                                                                                               29. 1. 82                           L 21 /1\n26. 1. 82      Verordnung (EyYG) Nr. 193/82 des Rates zur Festlegung der Grund-\nregeln für die Ubertragung von Quoten im Zuckersektor                                                                                29. 1.82                            L 21/3\n28. 1. 82      Verordnung (EWG) Nr. 202/82 der Kommission zur achten Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 2730/79 über gemeinsame Durchfüh-\nrungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaft-\nlichen Erzeugnissen                                                                                                                  29. 1.82                            L 21 /23","158                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n29. 1.82   Verordnung (EWG) Nr. 232/82 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 1725/79 über die Durchführungsbestimmungen\nzur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Mager-\nm i I eh und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermi I eh pu I ver    30. 1. 82          L 22/53\n29. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 236/82 der Kommission zur Verlängerung\nder Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr lebender Pflanzen nach\nGriechenland                                                             30. 1. 82          L 22/61\nAndere Vorschriften\n19. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 123/82 der Kommission zur Regelung der\nEinfuhr in das Vereinigte Königreich, nach Italien und Frankreich von\nbestimmten Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China           22. 1. 82           L 16/14\n19. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 136/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung\nund Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes\nRindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs\n(Jahr 1982)                                                              23. 1. 82           L 17/1\n19. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 137 /82 des Rates zur Durchführung des Be-\nschlusses Nr. 1/82 des Assoziationsrates EWG-Malta zur Ersetzung\nder Rechnungseinheit durch die ECU im Protokoll über die Bestim-\nmungen des Begriffs „Waren mit Ursprung in ... \" oder „Ursprungs-\nwaren\" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltun-\ngen zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der\nEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta                           23. 1.82            L 17/3\n19. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 161 /82 des Rates über den [i.bschluß des\nAbkommens in Form eines Briefwechsels über die Anderung des\nAbkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der\nBestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren                 27. 1. 82           L 19/1\n19. 1.82   Verordnung (EWG) Nr. 162/82 des Rates über den Abschluß des\nAbkommens in Form eines Briefwechsels über die Anderung des\nAbkommens zwis_yhen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nund der Republik Osterreich zur Anwendung der Bestimmungen über\ndas gemeinschaftliche Versandverfahren                                   27. 1. 82           L 19/5\n25. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 171 /82 der Kommission zur Einführung eines\nvorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Oxalsäure mit\nUrsprung in China und der Tschechoslowakei                               27. 1.82            L 19/26\n26. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 182/82 der Kommission über die Festsetzung\nvon Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts\nbestimmter verderblicher Waren                                           28. 1.82            L 20/11\n27. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. i 99/82 der Kommission zur Einreichung von\nWaren in die Tarifstelle 23.07 BI a) des Gemeinsamen Zolltarifs           29. 1. 82          L 21 /19\n27. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 200/82 der Kommission zur Einreichung von\nWaren in die Tarifstelle 23.07 C des Gemeinsamen Zolltarifs               29. 1. 82          L 21 /20\n28. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr . 240/82 der Kommission zur Regelung der Ein-\nfuhr nach Frankreich von bestimmten Textilien mit Ursprung in Macau        2. 2.82           L 25/5\n1. 2. 82 Verordnung (EWG) Nr. 244/82 der Kommission zur Wiedereinführung\nder Erhebung der Zölle für Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden-\nund Wandplatten, glasiert, der Tarifnummer 69.08, mit Ursprung in\nThailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3601 /81 des Rates\nvorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                2. 2. 82          L 25/19\n29. 1. 82  Verordnung (EWG) Nr. 250/82 der Kommission zur Einführung eines\nvorläufigen Antidumpingzolls auf bestimmte geschweißte Rohre aus\nStahl mit Ursprung in Rumänien                                             3. 2.82           L 26/5","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Februar 1982                                    159\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\nEs sind nachzutragen:\n23. 12. 81    Verordnung (EWG) Nr. 3817/81 der Kommission über die Begriffs-\nbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der\nEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus\nEntwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen                          31. 12. 81           L 384/1\n23. 12. 81   Verordnung (EWG) Nr. 3818/81 der Kommission über die zugunsten\nder Assoziation der südostasiatischen Länder vorgesehene Abwei-\nchung von den Artikeln 1, 6 und 12 der Verordnung (EWG)\nNr. 3817 /81 über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei\nder Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nfür bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräfe-\nrenzen                                                                  31. 12. 81          L 384/61\n23. 12. 81   Verordnung (EWG) Nr. 3819/81 der Kommission über die zugunsten\nder Länder des gemeinsamen Marktes von Mittelamerika vorgesehe-\nne Abweichung von den Artikeln 1, 6 und 12 der Verordnung (EWG)\nNr. 3817 /81 über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei\nder Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nfür bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräfe-\nrenzen                                                                  31.12.81            L 384/64\n23. 12. 81'·  Verordnung (EWG) Nr. 3820/81 der Kommission über die zugunsten\nder Länder, die das Abkommen von Cartagena unterzeichnet haben\n(Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Artikeln 1, 6 und\n12 der Verordnung (EWG) Nr. 3817 /81 über die Begriffsbestimmung\ndes Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen\nWirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungs-\nländern gewährten Zollpräferenzen                                      31. 12. 81           L 364/67\n15. 12. 81   Verordnung (EWG) Nr. 3823/81 der Kommission zur Änderung des\nWarenverzeichnisses für die Statistik des Außenhandels der Gemein-\nschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE)         31. 12.81           L 387/1\n15. 12. 81    Verordnung (EWG) Nr. 3824/81 des Rates zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 562/81 über die Senkung der Zölle bei der Einfuhr\nbestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die\nGemeinschaft                                                           31.12.81             L 388/1\n15. 12. 81    Verordnung (EWG) Nr. 3825/81 des Rates zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 562/81 über die Senkung der Zölle bei der Einfuhr\nbestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die\nGemeinschaft                                                           31.12. 81            L 388/3\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3655/81 der Kommission\nvom 18, Dezember 1981 zum Erlaß von Schutzmaßnahmen bei der\nEinfuhr von lebenden Pflanzen in Griechenland (ABI. Nr. L 364 vom\n19.12.1981)                                                              26. 1.82           L 18/19\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3738/81 des Rates vom\n7. Dezember 1981 zur Festsetzung von Richtplafonds und zur Einrich-\ntung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimm-\nter Waren mit Ursprung in Schweden (1982) (ABI. Nr. L 376 vom\n30. 1 2. 1981 )                                                          26. 1.82           L 18/19\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 236/82 der Kommission\nvom 29. Januar 1982 zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen bei\nder Einfuhr lebender Pflanzen nach Griechenland (ABI. Nr. L 22 vom\n30.1.1982)                                                                2. 2.82           L 25/17","160                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil             1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz          Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H.      Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthäft Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich Je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4.40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM. Im Bezugspreis                      Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                            Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1981\nFormat DIN A 4 - Umfang 452 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nNeuauflage                                                      enthält die von der Bundesrepublik Deutschland\nsoeben erschienen!                                              und ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen\nsowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger\nund deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 24,85 DM zuzüglich 2,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509\nbezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 6,5 %.\nAnschrift: ,,Bundesgesetzblatt\" Postfach 13 20, 5300 Bonn 1."]}