{"id":"bgbl1-1982-48-5","kind":"bgbl1","year":1982,"number":48,"date":"1982-12-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/48#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-48-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_48.pdf#page=11","order":5,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung für Bundesbeamte","law_date":"1982-12-08T00:00:00Z","page":1623,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Dezember 1982                         1623\nErste Verordnung\nzur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung für Bundesbeamte\nVom 8. Dezember 1982\nAuf Grund des§ 15 des Bundesbeamtengesetzes in       eine Ausnahme erteilt wurde, zu Ende geführt werden.\nder Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 1977        Die Ausnahme nach Satz 1 ist befristet zu erteilen und\n(BGBI. 1S. 1, 795, 842) verordnet die Bundesregierung:   mit der Auflage zu verbinden, daß die nach dieser Ver-\nordnung erforderlichen Kenntnisse zum nächstmögli-\nArtikel 1                        chen Zeitpunkt nachzuweisen sind. Die nach § 84\nAbs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bestimmte zustän-\n§ 7 Abs. 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung für     dige Stelle kann die Erteilung der Ausnahme mit weite-\nBundesbeamte vom 26. April 1977 (BGBI. 1S. 660) er-     ren Auflagen verbinden.\"\nhält folgende Fassung:\n,,(2) Bis zum 31. Dezember 1984 kann die nach§ 84                             Artikel 2\nAbs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bestimmte zustän-        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ndige Stelle in begründeten Ausnahmefällen von dem       tungsgesetzes in Verbindung mit § 201 des Bundesbe-\nnach den§§ 2 und 3 erforderlichen Nachweis befreien,    amtengesetzes auch im Land Berlin.\nwenn nachgewiesen wird, daß der Erwerb der in § 2 ge-\nforderten Kenntnisse noch nicht möglich war und eine\nGefährdung der Auszubildenden nicht zu erwarten ist.                            Artikel 3\nDie am 1. Januar 1985 bestehenden Ausbildungsver-          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nhältnisse können von Ausbildern, denen nach Satz 1      in Kraft.\nBonn, den 8. Dezember 1982\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zimmermann"]}