{"id":"bgbl1-1982-47-1","kind":"bgbl1","year":1982,"number":47,"date":"1982-12-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über Standardzulassungen","law_date":"1982-12-03T00:00:00Z","page":1601,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1601\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1982                           Ausgegeben zu Bonn am 8. Dezember 1982                                                                                                                        Nr. 47\nTag                                                                                  Inhalt                                                                                            Seite\n3. 12.82          Verordnung über Standardzulassungen                                                                                                                                       1601\nneu: 2121-51-14\n3. 12. 82         Verordnung über Standardregistrierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1602\nneu: 2121-51-15                                                        •\n3. 12. 82         Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesgesund-\nheitsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1603\nneu: 2121-51-16\n3. 12. 82        Erste Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1605\n7842-1-7\n6. 12. 82        Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Rentenversicherung der Arbeiter und der An-\ngestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung für 1983 (RV-Bezugsgrößen-\nverordnung 1983) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1606\nneu: 8232-7-26\n3. 12.82         Sechsunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen                                                                                                       1609\nneu: 4132-3-1-36\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 41                     ..........................................................                                                            1610\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1611\nDie Standardzulassungen 1982 werden als Anlageband I und die Standardregistrierungen 1982 als\nAnlageband II zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblattes Teil I werden die Anlagebände auf Anforderung kostenlos übersandt.\nVerordnung\nüber Standardzulassungen\nVom 3. Dezember 1982\nAuf Grund des § 36 Abs. 1 und 3 des Arzneimittelge-                                                   sie die in Abschnitt II der Anlage für sie festgelegten\nsetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1 S. 2445, 2448)                                                       Anforderungen erfüllen (Standardzulassung).*)\nwird nach Anhörung von Sachverständigen im Einver-\nnehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, dem                                                                                                             §2\nBundesminister für Arbeit und Sozialordnung und mit\ndem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und                                                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nForsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:                                                       tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes\nzur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August\n1976 (BGBI. 1 S. 2445) auch im Land Berlin.\n§ 1\n§3\nDie in Abschnitt I der Anlage bezeichneten Fertigarz-\nneimittel sind von der Pflicht zur Einzelzulassung nach                                                      Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\n§ 21 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes freigestellt, soweit                                               in Kraft.\nBonn, den 3. Dezember 1982\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nGeißler\n*) Die Standardzulassungen 1982 werden als Anlageband I zu dieser Ausgabe\ndes Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes\nTeil I wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt."]}