{"id":"bgbl1-1982-43-1","kind":"bgbl1","year":1982,"number":43,"date":"1982-11-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/43#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_43.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 (GräbPauschSV 1981/1982)","law_date":"1982-11-12T00:00:00Z","page":1521,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1521\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1982                    Ausgegeben zu Bonn am 19. November 1982                                                                                                Nr. 43\nTag                                                      Inhalt                                                                                           Seite\n12. 11. 82   Verordnung über die Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des Gräber-\ngesetzes für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 (GräbPauschSV 1981 /1982) . . . . . . . . . . . . . . .                                             1521\nneu: 2184-1-4-4\n12. 11. 82   Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1522\nneu: 2122-4; 2122-3\nHinweis auf andere VerkUndungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 39 ......................................................... .                                                      1525\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                                                                1526\nDie Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ (Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen) wird als Anlageband zu dieser\nAusgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I wird der Anlageband auf Anforderung\nkostenlos übersandt.\nVerordnung\nüber die Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber\nim Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1981 und 1982\n(GräbPauschSV 1981/1982)\nVom 12. November 1982\nAuf Grund des§ 10 Abs. 4 Satz 2 des Gräbergesetzes                           33,- Deutsche Mark für ein Einzelgrab\nvom 1. Juli 1965 (BGBI. 1 S. 589), geändert durch Arti-                        10,50 Deutsche Mark für einen Quadratmeter\nkel 46 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1                                              Sammelgrabfläche.\nS. 705), wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister\nder Finanzen und mit Zustimmung des Bundesrates ver-                                                                            § 2\nordnet:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\n§ 1                                         leitungsgesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des\nGräbergesetzes auch im Land Berlin.\nDie Pauschsätze zur Erstattung der Kosten für In-\nstandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des                                                                                 §3\nGräbergesetzes an die Länder ( § 10 Abs. 4 Satz 1 des\nGräbergesetzes) für die Haushaltsjahre 1981 und 1982                           Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nbetragen:                                                                 in Kraft.\nBonn, den 12. November 1982\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nGeißler"]}