{"id":"bgbl1-1982-39-1","kind":"bgbl1","year":1982,"number":39,"date":"1982-10-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen","law_date":"1982-10-14T00:00:00Z","page":1413,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1413\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1982                     Ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 1982                                                                                                  Nr. 39\nTag                                                          Inhalt                                                                                           Seite\n14. 10. 82  Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen\nder Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der\nAbschlußprüfung in Ausbildungsberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1413\n800-21-11-3\n14. 10. 82  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des\nAusbildungsberufes Fachkraft für Lebensmitteltechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1414\n800-21-14-1\n14. 10. 82  Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1415\n7825-1-4\n15. 10. 82  Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des\nBundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1417\n9510-12\n21. 10. 82  Allgemeine Werkleistungs-Verordnung (AIIWerklV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1418\nneu: 705-1-7\n22. 10. 82  Fünfunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen                                                                                   1419\nneu: 4132-3-1-35\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 38 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1420\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1421\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen\nmit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen\nVom 14. Oktober 1982\nAuf Grund des § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgeset-                         der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen vom\nzes vom 14. August 1969 (BGBI. 1 S. 111 2), der durch                          12. April 1978 (BGBl.1 S. 501) wird das Datum „31. März\nArtikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975                                1985\" durch das Datum „31. Dezember 1989\" ersetzt.\n(BGBI. 1 S. 705) geändert worden ist, wird nach Anhö-\nrung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für\nBerufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsför-                                                                         Artikel 2\nderungsgesetzes vom 23. Dezember 1 981 (BGBI. 1                                    Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nS. 1692) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für                           tungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\nBildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundes-                            dungsgesetzes auch im Land Berlin.\nrates verordnet:\nArtikel 1\nIn § 1 der Verordnung zur Gleichstellung von Prü-                                                                           Artikel 3\n. fungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotech-                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen                             in Kraft.\nBonn, den 14. Oktober 1982\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht"]}