{"id":"bgbl1-1982-33-7","kind":"bgbl1","year":1982,"number":33,"date":"1982-09-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/33#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-33-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_33.pdf#page=15","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 31","page":1255,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. September 1982                                                                                          1255\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 31, ausgegeben am 24. August 1982\nTag                                                                          Inhalt                                                                                          Seite\n11. 8. 82     Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 8. Juli 1982 über\ndie Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Vorderriß                                                                       754\n14. 7. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über bürgerliche und\npolitische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  756\n29. 7. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Obervolta über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     758\n30. 7. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Obervolta über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     759\n30. 7. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Obervolta über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     761\n3. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Welt-\norganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  762\n3. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von\nTonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             762\n3. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    763\n4. 8. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Volksrepublik Kongo über Technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           763\n6. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über das Zolltarifschema für die\nEinreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  766\n6. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Fassung des Abkommens von Nizza über\ndie internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken                                                                     767\n12. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, ins-\nbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung . . . . . . . .                                                                   767\n12. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Berufsausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               768\n12. 8. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von wissenschaftlichem Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     768\nPreis dieser Ausgabe: 2,10 DM (1,50 DM zuzüglich -,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.","1256                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVer1agsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 50,40 DM. Einzelstücke\nJe angefangene 16 Seiten 1,50 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1982 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,10 DM (1,50 DM zuzüglich 0,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,90 DM. Im Bezugspreis              Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 378. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Juli 1982,\nist im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 24. August 1982 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 155 vom 24. August 1982 kann zum Preis von 3,50 DM\n(2,60 DM + 0,90 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}