{"id":"bgbl1-1982-30-3","kind":"bgbl1","year":1982,"number":30,"date":"1982-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/30#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-30-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_30.pdf#page=14","order":3,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr","law_date":"1982-07-27T00:00:00Z","page":1118,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["1118                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr\nVom 27. Juli 1982\nAuf Grund des § 6 a Abs. 2, 3 und 5 des Straßenver-\nkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Glie-\nderungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten\nFassung, der durch das Gesetz vom 6. April 1980\n(BGBI. 1S. 413) zuletzt geändert worden ist, in Verbin-\ndung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskosten-\ngesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBI. 1S. 821) wird ver-\nordnet:\n§ 1\nDer 1. Abschnitt der Anlage zu § 1 der Gebührenord-\nnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni\n1970 (BGBI. 1 S. 865, 1298), zuletzt geändert durch die\nVerordnung vom 20. Januar 1982 (BGBI. 1S. 55), erhält\ndie Fassung der Anlage dieser Verordnung.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2\ndes Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom\n23. Juni 1970 (BGBI. 1 S. 805) auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft.\nBonn, den 27. Juli 1982\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nDr. Rehm","Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. August 1982                        1119.\nAnlage\n(zu § 1)\n1. Abschnitt\nGebühren des Bundes\nGebühren-                                                                                        Gebühr\nGebührentatbestand\nnummer                                                                                        Deutsche Mark\nA. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung\nStraßenverkehrs-Ordnung und Fahrzeugteileverordnung\n1. Allgemeine Betriebserlaubnisse und Allgemeine Bauartgeneh-\nmigungen\n111          Erteilung\n111.1          einer Allgemeinen Betriebserlaubnis\n111.1.1           für Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Fahrzeugteile                     540,00\n111.1.2           in anderen Fällen                                                               720,00\n111.2          einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile                              540,00\n111.3          einer Genehmigung für ein Fahrzeug hinsichtlich eines Bauteils\noder Fahrzeugmerkmals nach international vereinbartem Recht;\nje Genehmigungs-Sachverhalt                                                        540,00\n111.4          einer Bauartgenehmigung nach international vereinbartem Recht;\nje Genehmigungs-Sachverhalt                                                        540,00\n112          Erteilung eines Nachtrags\n112.1          zu einer Allgemeinen Betriebserlaubnis\n112.1.1           für Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Fahrzeugteile\n112.1.1.1            ohne Gutachten                                                               135,00\n112.1.1.2            mit Gutachten                                                                270,00\n112.1.2           in anderen Fällen\n112.1.2.1            ohne Gutachten                                                               180,00\n112.1.2.2            mit Gutachten                                                                360,00\n112.2          zu einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile .\n112.2.1              ohne Gutachten                                                               135,00\n112.2.2              mit Gutachten                                                                270,00\n112.3          zu einer Genehmigung für ein Fahrzeug hinsichtlich eines Bauteils oder\nFahrzeugmerkmals nach international vereinbartem Recht;\nje Genehmigungs-Sachverhalt                                                        270,00\n112.4          zu einer Bauartgenehmigung nach international vereinbartem Recht;\nje Genehmigungs-Sachverhalt                                                        270,00\n113          Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung bei nachträglichen Änderungen\ngenehmigter Fahrzeug- und Fahrzeugteiletypen                               Die Hälfte der je-\nweiligen Gebühr\nnach den Gebüh-\nrennummern\n112.1 bis 112.4\n114          Nachprüfung auf Grund einer Allgemeinen Betriebserlaubnis, Allgemeinen\nBauartgenehmigung oder einer Genehmigung nach international vereinbar-\ntem Recht, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Erlaubnis oder\nGenehmigung festgestellt wird                                                        250,00\n2. Erfassung von Fahrzeugen\n121          Zuteilung eines Fahrzeugbriefes (einschließlich der Aufstellung der Erfas-\nsungsunterlagen)                                                                        7,20\n122          Aufstellung von Erfassungsunterlagen bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief                  3,60","1120                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nGebühren-                                                                                        Gebühr\nGebührentatbestand\nnummer                                                                                        Deutsche Mark\n123         Berichtigung der Erfassungsunterlagen bei Halterwechsel\n123.1          bei Fahrzeugen mit Fahrzeugbrief                                                      4,80\n123.2          bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief                                                     3,60\n124         Bearbeitung von Meldungen der Haftpflichtversicherer über die Zuteilung von\nVersicherungskennzeichen, je Meldung und Versicherungskennzeichen                        0,70\n3. Mitwirkung bei der Aufbietung oder Ungültigerklärung von Ur-\nkunden\n131         Aufbietung eines verlorenen Fahrzeugbriefes, einschließlich der Kosten der\nöffentlichen Bekanntmachung                                                             12,00\n132         Ungültigerklärung eines verlorenen Fahrzeugscheins, einschließlich der Ko-\nsten der öffentlichen Bekanntmachung                                                    12,00\n133         Ungültigerklärung eines Führerscheins, einschließlich der Kosten der öffent-\nliehen Bekanntmachung                                                                   12,00\n4. Schriftliche Auskünfte\n141         Auskunft über ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger\n141.1          Auskunft über ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen im Normalfall                 3,60\n141.2          Auskunft über ein anderes Fahrzeug im Normalfall                                      4,80\n141.3          Eilauskunft (auf besonderen Antrag innerhalb von 12 Stunden nach Gebüh-\nrenentrichtung)                                                                      72,00\n142         Auskunft aus dem Verkehrszentralregister an Privatpersonen                               9,60\n143         Bearbeitung eines Suchantrags und Nachweis über den Verbleib eines Fahr-\nzeugs                                                                                   12,00\n5. Ausnahmegenehmigungen\n151         Erteilung einer Ausnahme bei Erteilung oder in Ergänzung einer Allgemeinen\nBetriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung                                               135,00\n152         Entscheidung über eine Ausnahme nach den Vorschriften der Straßenver-\nkehrs-Zulassungs-Ordnung in anderen Fällen und der Straßenverkehrsord-\nnung                                                                                    12,00\nB. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs\n199         Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen                35,00 bis 175,00"]}