{"id":"bgbl1-1982-29-1","kind":"bgbl1","year":1982,"number":29,"date":"1982-08-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/29#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-29-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_29.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)","law_date":"1982-07-27T00:00:00Z","page":1065,"pdf_page":1,"num_pages":36,"content":["1065\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                     Z 5702 A\n1982                        Ausgegeben zu Bonn am 3. August 1982                                                                            Nr. 29\nTag                                                Inhalt                                                                              Seite\n27. 7. 82   Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982) ..................................... • • • • • • • • • • • • •                         1065\n640-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1101\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)\nVom 27. Juli 1982\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                         §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nErster Teil                          Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nAllgemeine Aufgaben                          nehmen.\ndes ERP-Sondervermögens\n§4\n§ 1\nDer Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-            des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in             für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer           Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert          bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom                  vermögens oder anderweitig anlegen.\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-\ndervermögens für das Jahr 1982-wird in Einnahme und                                                          §5\nAusgabe auf\n4 41 9 000 000 Deutsche Mark                        Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nfestgestellt.\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\n§2                               Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,      halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1982 Kredite in          Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-\nHöhe von                                                       tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n1 899 000 000 Deutsche Mark\naufzunehmen.                                                                                                 §6\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die                 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1982 fällig werdenden         tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-           Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                   gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der\n(3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 erteilte          freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000\nErmächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im                Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\nWege des Kredites bleibt wirksam.                              zu übernehmen.","1066                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die                             Zweiter Teil\nauf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-                              ERP-lnvestitionshilfe\nschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in                                      §9\nAnspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-\nnommen worden ist und für die erbrachten Leistungen            Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-\nkeinen Ersatz erlangt hat.                                  lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1\nS. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-     passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-    des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in               Jahr 1982 - wird in Einnahme und Ausgabe auf\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten                           10 200 000 Deutsche Mark\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nfestgestellt.\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-                                §10\ngelegt wird.\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nKredite bis zur Höhe von 29 000 000. Deutsche Mark\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-             zur Tilgung von im Jahr 1982 fällig werdenden Krediten\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz        aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-     Gesamtplans-).\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nanzurechnen.                                                                       Dritter Teil\nGemeinsame Bestimmungen\n§7\n§ 11\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-             Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.             des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1983 weiter.\n§ 12\n§8                                  Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1982 auf das Eigenkapital-\n§13\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In\nBeteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-             Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1 . Januar 1982 in\npreis vereinbart werden.                                      Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 27. Juli 1982\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nBernhard Vogel\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nSchmude\nFür den Bu n desm i r-Rster für Wirtschaft\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                      1067\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1982\nTeil la:       Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom\n31. August 1953\nTeil lb:       Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der\nFassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1980\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):          Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):          Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):          Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):          Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):         Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):          Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative","1068                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.1\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                             Ist-Ergebnis\nfür    für\nund                   Zweckbestimmung                                                 1980\n1982   1981\nFunktion\n1000 DM 1000 DM   1000 DM\n1                              2                                     3      4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                1069\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel        Zweckbestimmung                           1982  1983      1984   1985\nin Mio DM\n862 01      Kleine und mittlere Unternehmen ....         750\n775 *)\n862 03      Seehafenbetriebe ..................           20    10      10\n10 *)   10 *) 10 *)\n853 02      Investitionen von Gemeinden ........          50    15\n30 *)   30*)\n85311       Abwasserreinigung .................          300    50\n150 *)   75 *) 30 *)\n85312       Abfallwirtschaft      ....................    30     5\n25 *)   15 *)\n862 11      Luftreinhaltung .....................         45     5\n30 *)   15 *)\n681 01      Dankesspende .....................            10    10      10    10\n1 205 1 115     165    50\n•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.","1070                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                         lst-Ergebn i s\nund                                                                                       für         für\nZweckbestimmung                                                                1980\nFunktion                                                                                    1982        1981\n1000 DM     1000 DM     1000 DM\n1                                          2                                             3           4           5\n862 01-691             Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                 1 896 000 1 806 000  1 809 073 *)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 775 000 000 DM\nfällig im Jahr 1983\n862 03-731            Investitionen von Seehafenbetrieben                                      35000     35000     34933\nVerpflichtungsermächtigung ................ 30 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu ........................... 10 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu ........................... 10 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu ........................... 10 000 000 DM\n853 02-692            Investitionen von Gemeinden ....................... .                    75000     45000    168 556\nVerpflichtungsermächtigung ..............., . 60 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu ........................... 30 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu ........................... 30 000 000 DM\n•) Aufgliederung vgl. Anlage 1","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                 1071\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01\nZu d)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-       Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere    gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976)          Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.\n- der Leistungssteigerung dienen.\nZu e)\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-          Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.     Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\nscher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                          Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten       910 000 000 DM       Baumaßnahmen gewährt werden.\nb) Existenzgründungen und standortbe-\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                            Zu f)\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                            Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\ngen ............................... .      925 000 000 DM       Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nc) betriebliche Ausbildungsstätten, rich-\ntungweisende Kooperationen ....... .         10 000 000 DM      Zug)\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-                          Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der\nteiligungsgesellschaften ............ .      23 000 000 DM      mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Be-\ne) die Förderung kleiner und mittlerer                             rufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung\nPresseunternehmen ................ .         17 000 000 DM      oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.\nf) die Binnenschiffahrt ................ .       5 000000 DM\nVerpflichtungsermächtigung:\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)          6 000000 DM       Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\nnehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-\n1 896 000 000 DM       programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nvon 775 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983\nZu a)\nerforderlich.\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,         Zu Tit. 862 03\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81      Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.      schen Seehäfen zu verbessern.\n400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-         20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungser-\nermächtigung zugesagt.                                               mächtigung zugesagt.\nZu b)\nVerpflichtungsermächtigung:\nGefördert werden\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                       pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf\n- standortbedingte Investitionen                                    das Aufkommen der Jahre 1983, 1984 und 1985 erforderlich.\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und              Zu Tit. 853 02\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.         Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\n350 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.                                              schaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der\nStandortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\n(Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 862 61)                                    tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\n50 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nZu c)                                                               ermächtigung zugesagt.\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                       Verpflichtungsermächtigung:\nAußerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittlerer          Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nUnternehmen gefördert werden, die richtungweisend für weitere       pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 60 000 000 DM auf\nKooperationsvorhaben sein können.                                   das Aufkommen der Jahre 1983 und 1984 erforderlich.","1072                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.1\nTitel                                                                                         Betrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                            für           für\nZweckbestimmung                                                                               1980\nFunktion                                                                                         1982          1981\n1000 DM      1000 DM    -1000 DM\n1                                              2                                               3             4          5\n681 01-029   Dankesspende .................................... .                                    10000       10000      10000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01  Umweltschutz                                                                        (545 000)   (340 000)  (449 588)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 11-330  Abwasserreinigung ................................ .                                  410 000     270 000    327 104\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . .                255 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu........................ 150000000 DM\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\n853 12-330  Abfallwirtschaft .................................... .                                70000       30000       49789\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .               40 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   25 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung .................................... .                                 65000       40000       72695\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .               45 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nGesamtausgaben     2 561 000   2 236 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                          10 000      10 000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             2 522 000   2 207 000\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                        29000       19000\nGesamtausgaben      2 561 000   2 236 000","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                   1073\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                      Zu Tit. 853 12\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-           Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er-       zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-\nrichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL            stellt werden.\nFUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE\nMARSHALL PLAN\") eine Dankesspende von jährlich                      30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\n10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu-       ermächtigung zugesagt.\ngesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen\nund Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-            Verpflichtungsermächtigung:\nschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der         Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nLösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme          pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 40 000 000 DM auf\nmoderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme,         das Aufkommen der Jahre 1983 und 1984 erforderlich.\nUmweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-\nDialog) dienen sollen.                                              (Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 853 62)\nZu Tit. 862 11\nZu Tit. 853 11                                                     Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nLuftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be-      nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nstimmt. 300 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver-\npflichtungsermächtigung zugesagt.                                  45 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nVerpflichtungsermächtigung:\nDas Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-       fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1983 und 1984\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 255 000 000 DM auf        eine     Verpflichtungsermächtigung      bis zur Höhe         von\ndas Aufkommen der Jahre 1983, 1984 und 1985 erforderlich.          45 000 000 DM erforderlich.\n(Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 853 61)                                   (Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 862 62).","1074                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                     Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                       Zweckbestimmung                                                     1980\n1982        1981\nFunktion\n1000 DM     1000 DM   1000 DM\n1                                   2                                    3          4         5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-\ntriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht\nin vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die\npolitische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-\nscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von\nGewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .         (510 000) (465 000) (571 487)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .           465 000   420 000   512 577\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur\nDeckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 15 sind in Höhe von\n5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung ............ .     170 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1983 bis zu .................... .    130 000 000 DM\nim Jahr 1984 bis zu .................... .     40000000 DM\n862 12-691   Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... .                                 1 742\nAusgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-\nsparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-691   Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .                                  8000\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... .            40000     40000     49168\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n862 15-691  Aufbaumaßnahmen ................................ .                  5000     5000\nDie Ausgaben bei Tit. 862 15 und Tit. 862 11 sind in Höhe von\n5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                          1075\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 2\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel                     Zweckbestimmung                     1982          1983      1984\nin Mio DM\n862 11      Investitionskredite       ...................     145             40\n130 *)    40 *)\n685 31      Wirtschaftsnahe Forschung          ..........       2,8            1\n1,8 *)   1,0 *)\n831 23      Konsolidierung bei Beteiligungen .....             50\n197,8         172,8     41\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.\nZu Tit. 862 11\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen\nBedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen\nfür\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-\ntrieben\nverwendet werden.\n145 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren\n1983 und 1984 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits\n1982 Projekte begonnen werden können, für die erst in den\noben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-\nchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n170 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.\nLu Tit. 862 15\nDie Darlehen sinei zur anteiligen Finanzierung des Auf- und\nNeubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von\nEinrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.","1076                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.2\nTitel                                                                                        Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                             für        für\nZweckbestimmung                                                                            1980\n1982        1981\nFunktion\n1000 DM     1000 DM    1000 DM\n1                                             2                                                3          4           5\nTitelgr. 02  Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. .                                (70 000)  (70 000)  (129 799)\n831 21-691   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ........................................... .                                 20000     20000       74467\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n831 22-691   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen                                                        17 332\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\n831 23-691   Konsolidierung bei Beteiligungen .................... .                               50000     50000      38000\nTitelgr. 03  Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-\nmaßnahmen ....................................... .                                    (5 300)   (5300)     (4811)\n685 31-171   Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                     2800     2800        2 811\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643   Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche\nFördermaßnahmen ................................. .                                      2500     2500       2000\n652 01-699   Bevorratu ngsmaßnah men                                                                  1 500    1 500\nGesamtausgaben      586 800    541 800\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                         55 300     55 300\nAusgaben für Investitionen ......................... .                               491 500   446 500\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                       40000      40000\nGesamtausgaben       586 800   541 800","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                    1077\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                    Verpflichtungsermächtigung:\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner             Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital         auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-\n-zu verstärken.                                                     den. Damit bereits 1982 Vorhaben begonnen werden können,\nfür die erst in den Jahren 1983 und 1984 weitere Mittel zur Ver-\nfügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen\nZu Tit. 831 22                                                      bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital           Zu Tit. 685 32\ndieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an-             Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für\nzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit 182 02).                         Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\n- die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale\nZu Tit. 831 23                                                           Boots- und Freizeitschau,\nDie veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von Ver-         - die Modemesse lnterchic,\nlusten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-Sonder-               die Internationale Grüne Woche.\nvermögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigenkapitalfinan-\nzierungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100 v. H. beteiligt ist.    Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und\nDie Bereitstellung der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung     Messen in Berlin verwendet werden.\ndes Unternehmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unter-        Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nnehmens und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die     sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,\nErhaltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich     die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-\nist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die Konsolidie-      ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem\nrung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf        Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\nGrund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahre 1979            USA.\nzugesagt.\nZu Tit. 652 01\nZu Tit. 685 31                                                       Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Dar!ehen in Höhe\nvon 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der\nDie Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von Forschungs-        Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die\nvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß         der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht\nsie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche         benötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-            daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der             Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen.\nMaterialprüfung, Elektronik und der Schiffbautechnik. Die Mittel     Dieser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis\nwerden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz        1979 aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Bevor-\nin Berlin haben und in der Regel Angehörige von wissenschaft-        ratung eingesetzt worden. Die restlichen Tilgungsraten - 1980\nlichen Institutionen in Berlin sind, über diese Institution zur      bis 1983 jährlich ca. 1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls\nVerfügung gestellt.                                                  benötigt.","1078                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil                1\nKap.3\nBetrag   Betrag\nTitel                                                                                                     Ist-Ergebnis\nfür     für\nund                     Zweckbestimmung                                                                      1980\n1982     1981\nFunktion\n1000 DM  1000 DM   1000 DM\n1                                            2                                              3       4         5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ................. .                           150 000 90000      59 935\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . .              120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   30 000 000 DM\nJahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   90 000 000 DM\nGesamtausgaben    150 000 90000\nAbschluß\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                   150 000 90000","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                    1079\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 3\nAuf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel      Zweckbestimmung                      1982      1983        1984      1985   1986\nin Mio DM\n866 01     Finanzierungshilfe für Liefe-\nrungen in Entwicklungsländer           120     120          120        90\n30*) 90*)\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-\ntungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung\nvon Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-\nfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditan-\nstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis\n1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft.\nMit der Verpflichtungsermächtigung von 90 000 000 DM für\n1986 ist eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-\ngeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt. Bei der\nweiteren Verpflichtungsermächtigung von 30 000 000 DM für\n1985 handelt es sich um die Deckung von Zusagen, für die Mittel\nbereits 1979 veranschlagt waren, deren Inanspruchnahme sich\naber verzögert hat.\nFür denselben Verwendungszweck stehen a~f Grund früher\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-\nlich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt\nund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem\nGesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden\n(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-\ngesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01 ).","1080                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                   Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                   Zweckbestimmung                                                       1980\n1982         1981\nFunktion\n10000M       10000M      1000 DM\n1                              2                                    3           4           5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... .             55         55\n531 01 ~13 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ................................... .              400      500         223\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. .              40        40\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. .           1 100     1 000         916\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... .                5          5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .     429 600    259 600     134 319\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ .            5000      5000        2 555\nGesamtausgaben        436 200    266 200\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                             1 600    1 600\nZinskosten ........................................ .      429 600    259 600\nBesondere Finanzierungsausgaben                                5000     5000\nGesamtausgaben         436 200    266 200","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                1081\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                        Zu Tit. 575 01\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die         Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nEinziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und              vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten\nRechtsverteidigung vorgesehen.                                        für die gemäß§§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftplangesetzes 1982\naufzunehmenden Kredite gezahlt werden.\nZu Tit. 531 01\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-\nZu Tit. 870 01\nlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des        Nach\nERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu ge-               1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-\nhört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tä-        heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\ntigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet                  deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1\nwird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame             s. 365),\nVerwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er-\nhebungen vorgenommen werden.                                         2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\ndie Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nstungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai\nZu Tit. 532 01                                                           1957 (BGBI. 1 S. 517),\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, di~ im Zusammenhang          3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\nmit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme von Ge-                 1962 (BGBI. II S. 645) und\nwährleistungen erforderlich werden.                                  4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1981\nkonnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen\nZu Tit. 671 01                                                        bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten\nHier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear-            übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-\nb~itungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie         mächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-           durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von           diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1980\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-           60 321 204,54 DM.\nSondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen\nDas restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf          (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-                revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme\n1980 mit Verpflichtungen im Betrag von 127 783 280, 19 DM\nund Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-          belegt.\nfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)\nund für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\ngen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu     mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\nzahlen sind.                                                          1980 188 104 484,73 DM.\nDie veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-\nZu Tit. 671 02\nmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen\nDer Betrag ist geschätzt.                                            vorgesehen.","1082                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.5\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                      Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                    Zweckbestimmung                                                         1980\n1982          1981\nFunktion\n1000 DM       1000 DM      1000 DM\n1                               2                                    3            4            5\nEinnahmen\n119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                      30          30           74\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... .              50          70           56\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .\n121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... .          1 530      1 530        1 530\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ....................................... .          2000       1 000        1 316\n133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im\nRahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ .                                    231\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen .......................................... .                                   8000\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 862 13.\n133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                 80        100          114\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen ......................................... .                         80         315\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................... .       642 140     533 663      538 670\n162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... .         10 000     10 000        14 598\n182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................... .   1 864 170    1 61 9 527   1498605\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................... .                                   17 332\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                   1899000       968000     1 194 116\nGesamteinnahmen    4 419 000   3 134 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ............................ .               80           70\nÜbrige Einnahmen ................................. .     4 418 920   3133 930\nGesamteinnahmen    4 419 000   3134 000","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                1083\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                   Zu Tit. 162 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse       Veranschlagt sind Zinsen\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener          a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau     394 570 000 DM\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen         b) von der Berliner Industriebank AG ... .     64 750 000 DM\n(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu-            c) von der Lastenausgleichsbank ...... .      121 030 000 DM\nführen.                                                          d) aus Darlehen an Gemeinden ........ .        53 500 000 DM\ne) von Sonstigen ..................... .        8 290000 DM\n642 140 000 DM\nZu Tit. 119 02\nDer Betrag ist geschätzt.                                        Zu Tit. 162 03\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 121 01                                                   Zu Tit. 182 01\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank AG      Veranschlagt sind Tilgungen\nmit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit            a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\n3 000 000 DM beteiligt.                                              bau ............................... .   1 043 640 000 DM\nb) durch die Berliner Industriebank AG ..     365 470 000 DM\nc) durch die Lastenausgleichsbank .... .      328 690 000 DM\nZu Tit. 121 02                                                   d) von Darlehen an Gemeinden ........ .       106 100 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen       e) durch Sonstige .................... .       20 270 000 DM\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden                                                      1864170000 DM\nsind.\nZu Tit. 325 02\nGemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 können\nZu Tit. 141 01                                                    Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\nFür die Übernahme von ßewährleistungen ist grundsätzlich eine     schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                    des§ 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im üqrigen Finanzierungsüber-\nsicht Teil II Nr. 4).\nVon dem Gesamtbetrag von 1 899 000 000 DM entfallen\nZu Tit. 141 02                                                  685 000 000 DM auf die Finanzierung des bei Kap. 6 veran-\nschlagten Aufstockungsprogramms (vgl. Vorbemerkung zu\nDer Betrag ist geschätzt.                                       Kap. 6).","1084                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap. 6\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                           Ist-Ergebnis\nfür     für\nund                 Zweckbestimmung                                                 1980\n1982    1981\nFunktion\n1000 DM  1000 DM   1000 DM\n1                           2                                     3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                 1085\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel       Zweckbestimmung                              1982 1983      1984   1985\nin Mio DM\n862 61      Kleine und mittlere Unternehmen ....\n240 *)\n853 61      Abwasserreinigung .................\n190 *)    135 *) 155 *)\n85362       Abfallwirtschaft      ............ ' .......\n90 *)      20*)\n862 62      Luftreinhaltung .....................\n85 *)\n605       155    155\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.","1086                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.6\nBetrag    Betrag\nTitel                                                                                                      Ist-Ergebnis\nund                                                                                         für       für\nZweckbestimmung                                                                      1980\n1982      1981\nFunktion\n1000DM    1000DM    1000DM\n1                                            2                                             3         4         5\nAusgaben\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                              360000\nDie Ausgaben sind gesperrt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 240 000 000 DM\nfällig im Jahr 1983\nDie Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                                      (325 000)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\nDie Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt.\n853 61-330  Abwasserreinigung ................................ .                               120 000\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 480 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 000 DM\nJahr 1985 bis zu ......................... 155 000 000 DM\n853 62-330   Abfallwirtschaft .................................... .                            90000\nVerpflichtungsermächtigung .............. 110 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1983 bis zu ........................... 90 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu ........................... 20 000 000 DM\n862 62--330  Luftreinhaltung .................................... .                            115 000\nVerpflichtungsermächtigung ................ 85 000 000 DM\nfällig im Jahr 1983\nGesamtausgaben    685 000\nAbschluß\nGesamtausgaben für Investitionen                                                  685 000","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                                            1087\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6                                                                              Zu Tit. 862 61\nDas Kap. 6 dient der Verwirklichung des ERP-Beitrags zu der                            Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-\nvon der Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsbe-                             men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-\nrichts 1982 am 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschafts-                            legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere\ninitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität. Der ent-                        Unternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976)\nsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Abschnitt B                           - der Leistungssteigerung dienen.\nNr. 15 b) sieht zur Förderung von privaten und öffentlichen Inve-\nstitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme des ERP-                          Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,\nSondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor; danach                               wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-\n,,wird der Bund die Forderungen des ERP-Sondervermögens ge-                            tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.\ngenüber der KfW und der Weltbankgruppe in Höhe von insge-                              Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für\nsamt rd. 465 000 000 DM 1) übernehmen und hierfür eine ent-                            a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten                                21 0 000 000 DM\nsprechende Verpflichtungsermächtigung (VE) vorsehen. Auf\ndiesem Wege wird das ERP-Sondervermögen in die Lage ver-                               b) Existenzgründungen und standortbe-\nsetzt, zuzüglich zum ERP-Wirtschaftsplan 1982 zinsgünstige                                 dingte Investitionen sowie Maßnahmen\nDarlehen bis zum Betrag von 1 600 000 000 DM bereitzustellen.                              gegen Lärm, Geruch und Erschütterun-\ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM\nDiese Mittel werden für Umweltschutzmaßnahmen (Abwasser-\nreinigung, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft) insbesondere bei                                                                                                 360 000 000 DM\nden Kommunen sowie zur Leistungssteigerung kleiner und mitt- ·\nlerer Unternehmen zur Verfügung gestellt.\"                                              Zu a)\nDie Darlehensmittel von 1 600 000 000 DM sind zur - zusätzli-                           Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten\nchen - Förderung folgender Bereiche vorgesehen:                                         der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,\na) Finanzierungshilfen zur                                                               wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81\nLeistungssteigerung kleiner                                                        und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.\nund mittlerer Unternehmen\nRegionalförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . .          350 000 000 DM      Zu b)\nExistenzgründungs-/Standort-                                                       Gefördert werden\nprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   250 000 000 DM     - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\nb) Umweltschutzvorhaben                                                                 - standortbedingte Investitionen\nAbwasserreinigungsanlagen ........ .                           600 000 000 DM      von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nLuftreinigungsvorhaben ............. .                         200 000 000 DM      Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-\nAbfallwirtschaft .................... .                        200 000 000 DM\nrung _von Lärm - jedoch kein Verkehrslärm -, Geruch und Er-\n1 600 000 000 DM      schütterungen gefördert werden.·\nDer zusätzliche Programmbetrag von 1 600 000 000 DM soll in                            Verpfl ichtungsermächtigung:\nHöhe von 4Q8 000 000 DM durch den Erlös der an den Bundes-\nhaushalt zu übertragenden Vermögenswerte finanziert werden;                            Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-\ndie hierüber zwischen BMF und BMWi abzuschließende Verwal-                             programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\ntungsvereinbarung sieht die Zahlung des Übernahmepreises                               von 240 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983 er-\nvon 468 000 000 DM in drei Raten - 1983: 158 000 000 DM,                               forderlich.\n1984: 155 000 000 DM, 1985: 155 000 000 DM - vor; hierfür soll                         (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 862 01)\nin den Nachtrag zum Bundeshaushalt 1982 eine entsprechende\nVerpflichtungsermächtigung eingestellt werden. Diese Übertra-\ngung ermöglicht außerdem eine Erhöhung der Nettokreditauf-                            Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -\nnahme, mit der der verbleibende Betrag von 1 132 000 000 DM                           Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende\n- davon 685 000 000 DM in 1982 (vgl. vorstehend Kap. 5                                Vorhaben in Berlin eingesetzt werden.\nTit. 325 02) und 44 7 000 000 DM in 1983-finanziert wird. Diese\nKreditmarktmittel werden aus dem ERP-Zinsaufkommen der ge-\nnannten 468 000 000 DM auf das ERP-Programmzinsniveau\nverbilligt.                                                                           Zu Tit. 853 61\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\nIm Hinblick auf den voraussichtlichen Auszahlungsbedarf der\n(Kläranlagen, Rückstaubecken etc., nicht jedoch Kanalisation)\nzusätzlichen ERP-Mittel soll von dem Aufstockungsbetrag von\nbestimmt.\n1 600 000 000 DM im ERP-Wirtschaftsplan 1982 lediglich ein\nTeilbetrag in Höhe von 685 000 000 DM bar veranschlagt\nVerpflichtungsermächtigung:\nwerden; für den verbleibenden Rest sind Verpflichtungsermäch-\ntigungen in Höhe von insgesamt 915 000 000 DM vorgesehen                              Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-\n(davon fällig 1983: 605 000 000 DM, 1984: 155 000 000 DM,                             programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\n1985: 155 000 000 DM).                                                                von 480 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1983, 1984\nund 1985 erforderlich.\nDie Aufteilung auf die einzelnen Programme und Jahre ergibt\nsich aus den nachstehenden Einzelerläuterungen.                                       (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 853 11)\n1\n) lt. inzwischen vorliegender Bilanz per 31. 12. 1981. 468 000 000 DM","1088                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil     1\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 853 62                                                     Zu Tit. 862 62\nDie Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen   Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nzur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver-     Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh-\nbrennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur        men der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nVerfügung gestellt werden.\nVerpflichtungsermächtigung:                                        Verpflichtungsermächtigung:\nZur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-        Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-\nprogramms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe         programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nvon 11 0 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1983 und           von 85 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983 erfor-\n1984 erforderlich.                                                 derlich.\n(Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 853 12)                                   (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 862 11)","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                  1089\nAnlage 1\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01            Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1982                 1981                1980\nFunktion                                                                      DM                  DM                  DM\n634               Verarbeitende Industrie ................... .                                                 202 122 849,00\n635               Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                                    451 215 602,91\n641               Handel .................................. .                                                   413969175,00\n650               Fremdenverkehr ......................... .                                                     94 388 400,00\n670               Sonstige Dienstleistungen ................ .                                                   88 993 11 0,00\n680               Sonstige Bereiche ....................... .                                                    66 81 7 4 10 ,00\nZonenrandgebiet\n691               Betriebliche Investitionen                                                                    491 566130,00\nSumme                                                1 809 072 676,91\nAnsatz       1 896 000 000       1 806 000 000\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                       besondere\nsächliche      Zins-                            In-            Finan-\nKap.        Bezeichnung       Einnahmen      Ausgaben                                  und Zu-       vestitionen\nAusgaben      kosten                                         zierungs-\nschüsse für\nlfd. Zwecke                      ausgaben\n1000 DM       1000 DM     1000 DM      1000 DM         1000 DM         1000 DM         1000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin) .....                   2 561 000                                10 000         2 522 000              29 000\n2     Berlin ............                     586 800                                55 300            491 500             40 000\n3     Export-\nfinanzierung                            150 000                                                                    150 000\n4     Sonstige Ausgaben                       436 200      1 600      429 600                                               5 000\n5     Einnahmen              4 419 000\n6     Beitrag zur\nGemeinschafts-\ninitiative ..........                   685 000                                                  685000\n4 419 000      4 419 000      1 600      429 600        65 300        3 698 500             224 000","","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1091\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","1092                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nKap.\nTitel                                                                   Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                       für        für\nZweckbestimmung                                                       1980\nFunktion                                                                   1982       1981\n1000 DM     1000 DM    1000 DM\n1                                   2                                    3          4          5\nEinnahmen\n119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .\n153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .               3200     4000       5 559\n173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... .            45000    45600       46041\n221 01-692 Zuführung aus dem Bundeshaushalt ................ .                 7000     7000       8088\n325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... .            -45 000   -45 600   -46100\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen\nbei Tit. 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen          10 200   11 000\nAusgaben\n539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .             10 200  11 000      13 647\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen ............................ .\nÜbrige Einnahmen ................................. .               10 200   11 000\nGesamteinnahmen           10 200   11 000\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nÜbrige Ausgaben                                                    10 200   11 000\nGesamtausgaben           10 200   11 000","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982           1093\n1nvestitionsh ilfe\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden\nZinsverpflichtungen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-\nden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege§etzes vom 17. Ok-\ntober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-\nlnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-\nschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-\nden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02\nTit. 625 01 ).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-\ngeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-\nzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-\nten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-\ntrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch\nFinanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nvorgesehen.","1094                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I a                           Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                   Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1982              1981              1982              1981\nin 1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben ...................................... .        4 419 000         3134 000            10 200             11 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,\nZuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung\neines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ...................................... .        2 520 000         2166 000            55 200           , 56 600\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-\nnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)\n3. Saldo .......................................... .        1899000             968000        ·;. 45 000         ·;. 45 600\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt               2 593 000         1453000             29000              74400\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) .................................... .      1 899 000           485 000           74000            120 000\nSaldo                                                    1899000             968000        ·;. 45 000         ·;. 45 600\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo .............................. .       1 899 000           968 000       ·;. 45 000         ·;. 45 600","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                      1095\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I a                           Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                   Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1982              1981               1982              1981\nin 1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1 .1 langfristig ................................... .     1700000             1050000\n1 .2 kurzfristig                                              893 000            403 000           29000               74400\nSumme 1.       2 593 000           1453000            29000               74400\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2: 1 Tilgung langfristiger Schulden  ................ .       165 000            190 000           15000               35000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden                            529 000            295 000           59000               85000\nSumme 2.         694 000            485 000           7 4 000           120 000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neu-\nverschuldung am Kreditmarkt .................... .          1899000              968 000       ·1. 45 000          '/, 45 600","","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1097\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1980\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1980","1098                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand             Stand\nam31.12.1980      am31.12.1979\nDM                DM\nA. Bankguthaben ............................................... .              95 527 206, 10    232 915 125,41\nB. Darlehensforderungen                                                    14 322 705 935,13  12 745 424 362,15\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .          203 088 473,24     168 127 261,06\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .           496 419 202,36     452 755 736,07\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage -    °' ........... .    352 629 281 ,93    339 339 281 ,93\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen -              7616821,80        46 098 751,61\n5. Verschiedene                                                             30 605 676,72      30 504193,05\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................ .          90000000,-         90000000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .              3000000,-          3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ................................ .           34000000,-         34000000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und\nEntwicklung (Weltbank)*) .................................. .           100 000 000,-      100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC)*) .           15318105,-         15318105,-\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-\nmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. .             245 964 325,67     212 528 565,32\nE. Wertpapiere .................... ·............................. .                      -,-                -,-\n15 996 875 027,95  14470011381,60\n•) Nominalbetrag","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982                                               1099\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand             Stand\nam31.12.1980       am31.12.1979\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    12 550 475 103,60  12 156 447 657,72\nB. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         3 217 420 567,96   2 076 504 792,20\nC. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              80 000 000,-       50000000,-\nD. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         25 087,02         104 662,31\nE. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . .                                         148 954 269,37     186 954 269,37\n15 996 875 027,95  14470011381,60\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                              188 104 484,73     199 284 008,77","1100                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1980\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                               1432410,76 DM\n- Berlin                                                                      21 889,23 DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                  12 928,24 DM\n- Berlin ....................................................... .            164 266,65 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin                                                    800000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .              42 580,01 DM\n2 474 074,89 DM"]}