{"id":"bgbl1-1982-25-7","kind":"bgbl1","year":1982,"number":25,"date":"1982-07-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/25#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-25-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_25.pdf#page=16","order":7,"title":"Änderung der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen","law_date":"1982-07-06T00:00:00Z","page":960,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["960                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nÄnderung\nder Anordnung\nzur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden\nund die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nim Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen\nVom 6. Juli 1982\n1.\nDie Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten\nfür den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Ver-\ntretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamten-\nverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers\nfür das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September\n1979 (BGB!. 1 S 1669) wird wie folgt geändert:\nIn Abschnitt I Nr. 1 wird nach Buchstabe f eingefügt:\n„g) dem Leiter des Zentralamtes für Zulassungen im\nFernmeldewesen,\nh) dem Leiter der Zentralstelle zur Entwicklung des\nFernmeldewesens,''.\nDer bisherige Buchstabe g wird Buchstabe i.\nII.\nDiese Änderung tritt am Tage nach der Veröffent-\nlichung in Kraft.\nBonn, den 6. Juli 1982\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nHans Matthöfer"]}