{"id":"bgbl1-1982-23-3","kind":"bgbl1","year":1982,"number":23,"date":"1982-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/23#page=126","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-23-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_23.pdf#page=126","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":910,"pdf_page":126,"num_pages":3,"content":["910                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 25, ausgegeben am 29. Juni 1982\nTag                                                                 Inhalt                                                                            Seite\n16. 6. 82       Vierzehnt~ Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Euro-\npäischen Ubereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n( 14. Ausnahmeverordnung zum ADA - 14. ADR-AusnV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 581\n1. 6. 82      Bekanntmachung der Vereinbarung vom 26. Januar 1982 über die Hafenstaatkontrolle . . . . . . .                                            585\n8. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Demokratischen Republik Sudan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                           618\n9. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                620\n9. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                621\n9. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                623\n15. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          624\n15. 6. 82       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          626\n21. 6. 82       Berichtigung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten einer Änderung des Anhangs I des\nWashingtoner Artenschutzübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      627\nPreis dieser Ausgabe: 4,60 DM (3,60 DM zuzüglich 1,- DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5, 10 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n13. 5. 82      Verordnung (EWG) Nr. 1256/82 des Rates über den Abschluß des Ab-\nko_mmens in For'!l eines Briefwechsels zwischen der Europäischen\nW1rtsc~aftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Kooperativen\nRepublik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik\nKongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik\nMalawi, ~~uritius, der Republik Suriname, dem Königreich Swasiland,\ndE? Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago, der Repu-\nblik Uganda und Belize über den Beitritt des letzteren Landes zum\nProtokoll Nr. 7 betreffend AKP-Z u c k er im Anhang des zweiten\nAKP-EWG-Abkommens                                                                              26. 5. 82                          L 147 /4\n17. 5. 82       Verordnung (EWG) Nr. 1262/82 des Rates zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 1883/78 des Rates über die allgemeinen Regeln für\ndie Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrich-\ntungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abtei-\nlung Garantie                                                                                  27. 5. 82                          L 148/1","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1982                               911\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n28. 5. 82  Verordnung (EWG) Nr. 1328/82 der Kommission zur zehnten Ände-\nrung der Verordnung (EWG) Nr. 2793/77 über die Durchführungsbe-\nstimmungen für eine Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung\nvon Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern                            29.5.82            L 150/72\n28. 5. 82  Verordnung (EWG) Nr. 1329/82 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1598/77 über die Durchführungsbestimmun-\ngen zur verbilligten Abgabe von Milch und bestimmten Milch-\nerzeugnissen an Schülerin Schulen                                     29. 5.82           L 150/73\n28. 5. 82  Verordnung (EWG) Nr. 1330/82 der Kommission zur Festsetzung der\nBeihilfe für Magermilch und Magermilchpulver zu Futter-\nzwecken                                                               29.5.82            L 150/74\n28. 5. 82  Verordnung (EWG) Nr. 1331 /82 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 756/70 über die Gewährung von Beihilfen für\nMager m i Ich, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist    29.5.82            L 150/75\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1332/82 der Kommission über die Durchfüh-\nrungsbestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private\nLagerhaltung lagerfähiger Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr\n1982/83                                                               29.5.82            L 150/76\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1333/82 der Kommission zur Änderung der\nVerordnungen (EWG) Nr. 2191/81 und (EWG) Nr. 2192/81 in bezug\nauf den Beihilfebetrag                                                 29.5.82            L 150/78\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1335/82 der Kommission zur Festsetzung der\nReferenzpreise für Pfirsiche für das Wirtschaftsjahr 1982              29.5.82            L 150/81\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1336/82 der Kommission zur Festsetzung der\nReferenzpreise für Zitronen für das Wirtschaftsjahr 1982/83            29.5.82            L 150/83\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1337 /82 der Kommission zur Festsetzung des\nim Handel mit Griechenland anwendbaren gemeinschaftlichen Ange-\nbotspreises für Pfirsiche für das Wirtschaftsjahr 1982                 29.5.82            L 150/85\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1338/82 der Kommission zur Festsetzung des\nfür das Wirtschaftsjahr 1982/83 geltenden Angebotspreises der Ge-\nmeinschaft für Zitronen im Handel mit Griechenland                     29.5.82            L 150/87\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1341 /82 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 604/71 hinsichtlich der Liste der repräsenta-\ntiven Märkte für die Produktion von Obst und Gemüse                    29.5. 82           L 150/94\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1342/82 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1203/73 hinsichtlich der Anpassungskoeffi-\nzienten für die Ankaufspreise auf dem Sektor Obst und Gemüse           29.5. 82           L 150/96\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1343/82 der Kommission zur Festsetzung des\nBetrages der ergänzenden Beihilfe für Trockenfutter                    29. 5.82           L 150/98\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1344/82 der Kommission zur Festsetzung des\nmaximalen Niveaus des Rücknahmepreises für Gewächshaus-\nt o m a t e n für das Wirtschaftsjahr 1982                             29. 5. 82          L 150/101\n28. 5. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1345/82 der Kommission zur Festsetzung des\nMindestverkaufspreises für an die Industrie gelieferte Zitronen und\ndes Betrages des Finanzausgleichs nach Verarbeitung dieser\nZitronen für das Wirtschaftsjahr 1982/83                               29.5.82            L 150/102\n2. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1365/82 der Kommission zur Festlegung der\nvom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-\nschaft, Abteilung Garantie, pauschal zu finanzierenden Ausgaben im\nZusammenhang mit der kostenlosen Verteilung von Erzeugnissen\ndes Obst- und Gemüsesektors, die von den Erzeugerorganisa-\ntionen aus dem Markt genommen oder von den Interventionsstellen\nangekauft wurden                                                        3.6.82            L 153/14\n4. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1386/82 der Kommission zur Änderung des\nAnhangs der Verordnung (EWG) Nr. 532/75 über die Wiedereinzie-\nhung der Beihilfen für Magermilchpulver für Futterzwecke und zu\nMischfutter verarbeitete Magermilch bei der Ausfuhr                     5.6.82            L 155/23","912                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10 jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 10,90 DM (9,60 DM zuzüglich 1,30 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 11,40 DM. Im Bezugspreis             Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                     - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom              Nr./Seite\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 954/82 des Rates vom\n22. April 1982 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3810/81 zur\nFestsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaft-\nlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit\nUrsprung in Jugoslawien (1982) (ABI. Nr. L 117 vom 30. 4. 1982)                     28. 5.82               L 149/48\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr.1243/82derKommission\nvom 19. Mai 1982 über die Durchführungsvorschriften für die Gewäh-\nrung einer Prämie bei der Geburt von Kälbern während des Wirt-\nschaftsjahres 1982/83 (ABI. Nr. L 143 vom 20. 5. 1982)                               4.6.82                L 154/26\nAndere Vorschriften\n25. 5. 82         Verordnung (EWG) Nr. 1304/82 des Rates über die endgültige Ver-\neinnahmung des vorläufigen Antidumpingszolls auf bestimmte ge-\nschweißte Rohre aus Stahl mit Ursprung in Rumänien                                29. 5.82                 L 150/1\n28. 5. 82        Verordnung (EWG) Nr. 1334/82 der Kommission über die Annahme\neiner Verpflichtung im Rahmen des Antidumpingverfahrens betref-\nfend bestimmte geschweißte Rohre aus Stahl mit Ursprung in Rumä-\nnien, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des vorläu-\nfigen Antidumpingzolls                                                             29.5.82                 L 150/79\n28. 5. 82        Verordnung (EWG) Nr. 1340/82 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Leinengarne und Ramiegarne der Waren-\nkategorie Nr. 115 (Kennziffer 1150), mit Ursprung in Brasilien, dem die\nin der Verordnung (EWG) Nr. 3602/81 des Rates vorgesehenen Zoll-\npräferenzen gewährt werden                                                         29. 5. 82               L 150/92\n27. 5. 82        Verordnung (EWG) Nr. 1352/82 des Rates zur Aussetzung der An-\nwendung eines mit der Verordnung (EWG) Nr. Nr. 3737 /81 festge-\nsetzten Richtplafonds für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung\nin Norwegen                                                                          2.6.82                L 152/1\n1. 6. 82       Verordnung (EWG) Nr. 1363/82 der Kommission über die Festset-\nzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zoll-\nwerts bestimmter verderblicher Waren                                                 3. 6.82               L 153/9\n1. 6. 82       Verordnung (EWG) Nr. 1373/82 der Kommission zur Regelung der\nEinfuhr nach Frankreich von Schlafanzügen für Herren (Kategorie 24)\nmit Ursprung in Indien                                                               4.6. 82               L 154/8\n25. 5. 82        Verordnung (EWG) Nr. 1378/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung\nund Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Spinnfäden\naus Poly (p-phenylenterephthalamid), zum Herstellen von Reifen oder\nvon Waren, die zum Herstellen von Reifen verwendet werden, der\nTarifstelle ex 51.01 Ades Gemeinsamen Zolltarifs                                      5. 6.82               L 155/1\n4. 6. 82       Verordnung (EWG) Nr. 1396/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung\nund Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Ta-\nfeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 AI des Gemeinsamen Zolltarifs mit\nUrsprung in Zypern (1982)                                                            5.6. 82               L 155/38"]}