{"id":"bgbl1-1982-2-4","kind":"bgbl1","year":1982,"number":2,"date":"1982-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/2#page=53","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-2-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_2.pdf#page=53","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 3","page":65,"pdf_page":53,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1982                                                                    65\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 3, ausgegeben am 21. Januar 1982\nTag                                                                 Inhalt                                                                         Seite\n13.  1. 82     Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           50\n15.  1. 82     Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Portugiesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nanlagen.................................................................................                                                 56\n17. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . .                                     65\n28. 12. 81     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nSeiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            66\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          68\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            68\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheit-\nlichung von Regeln über Konnossemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  69\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Ver-\neinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen                                             69\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Ver-\neinheitlichung von Regeln über den Arrest in Seeschiffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         69\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Ver-\neinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\nund anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen . . . . . . . . . .                                          70\n30. 12. 81     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die\nBeschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  71\nBerichtigung der 3. ADA-Änderungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      71\nMit dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes wird den Abonnenten die Neuauflage des Fundstellen-\nnachweises B, Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR, abgeschlossen am\n31. Dezember 1981, gesondert übersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}