{"id":"bgbl1-1982-18-2","kind":"bgbl1","year":1982,"number":18,"date":"1982-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/18#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-18-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_18.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin (Hörgeräteakustikerausbildungsverordnung - HörgAkAusbV)","law_date":"1982-05-17T00:00:00Z","page":626,"pdf_page":2,"num_pages":11,"content":["626                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin\n(Hörgeräteakustikerausbildungsverordnung - HörgAkAusbV) *)\nVom 17. Mai 1982\nAuf Grund des § 25 der Handwerksordnung in der                             13. Warten und Instandsetzen von Hörhilfen und Zu-\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965                                    behör,\n(BGBI. 1966 1S. 1 ), der zuletzt durch§ 25 Nr. 1 des Ge-                       14. Auswählen und Anpassen von Hörhilfen und Zu-\nsetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1S. 2525) geändert                                behör,\nworden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundes-\nminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:                               15. Anleiten der Hörbehinderten bei der Benutzung von\nHörhilfen und Zubehör,\n§ 1                                        16. Messen und Beurteilen von Lärm, Beraten im vor-\nbeugenden Gehörschutz sowie Auswählen und An-\nAnwendungsbereich                                           passen von Gehörschutzmitteln.\nDie nachstehenden Vorschriften gelten für den Aus-\nbildungsberuf Hörgeräteakustiker/Hörgeräteakustike-                                                       §4\nrin nach der Handwerksordnung.                                                                  Ausbildungsrahmenplan\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach\n§2                                         der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen\nAusbildungsdauer                                      und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Aus-\nbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine vom\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                           Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und\nzeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist ins-\nbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Beson-\n§3\nderheiten die Abweichung erfordern.\nAusbildungsberufsbild\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                                                       §5\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                                          Ausbildungsplan\n1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,                                        Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\n2. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und                         bildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen\nrationelle Energieverwendung,                                           Ausbildungsplan zu erstellen.\n3. Abwickeln von Geschäftsvorgängen des Hör-\ngeräteakustikerbetriebes,                                                                          §6\n4. Betreuen von Hörbehinderten unter Berücksich-                                           Führung des Berichtsheftes\ntigung ihrer psychischen Situation,                                        Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines\n5. Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Patho-                          Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit\nlogie des Ohres,                                                        zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungs-\nzeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft\n6. Messen und Beurteilen akustischer Größen,                                regelmäßig durchzusehen.\n7. Ermitteln der akustischen Kenndaten des Gehörs\ndurch audiometrische Messungen,                                                                     §7\n8. Abnehmen von Ohrabdrücken,                                                                    Zwischenprüfung\n9. Herstellen und Bearbeiten von Otoplastiken,                                  (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\n10. Kenntnisse der Wirkungsweise von Hörhilfen und                              Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende\nZubehör,                                                                 des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\n11. Messen elektrischer Größen und Prüfen von Ver-\nstärkern,                                                              Anlage zu § 4 für das erste Ausbildungsjahr und auf die\nunter laufende Nummer 4 Buchstabe b, laufende Num-\n12. Messen der akustischen Kenndaten von Hörgerä-                             mer 7 Buchstabe g bis i, laufende Nummer 8 Buch-\nten,                                                                    stabe g und h, laufende Nummer 9 Buchstabe g bis 1,\nlaufende Nummer 11 Buchstabe c, laufende Nummer 12\n*)  Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Kon- Buchstabe g bis i, laufende Nummer 14 Buchstabe a\nferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland\nbeschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Bei-\nund b sowie laufende Nummer 15 Buchstabe b für das\nlage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                                    zweite Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1982                                 627\nKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-           4. Anfertigen eines Rohlings und Herstellen eines Ohr-\nsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden                      paßstückes für Hörgeräte mit oder ohne Zusatzboh-\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich             rung,\nist.\n5. Montieren von Hörbügeln an ein Brillenmittelteil,\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling\n6. Messen       akustischer Größen     mit  Schallpegel-\nin insgesamt höchstens sechs Stunden vier Arbeits-\nproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in                  messer,\nBetracht:                                                       7. Messen der akustischen Kenndaten von Hörgerä-\n1. Erstellen eines Tonaudiogramms über Luft- und Kno-               ten mit der Meßbox,\nchenleitung,                                              8. Suchen und Beseitigen einfacher Fehler in Hörgerä-\n2. Erstellen eines Sprachaudiogramms über Luftlei-                  ten,\ntung,\n9. Messen elektrischer Größen von Hörgeräten mit\n3. Ermitteln der akustischen Kenndaten von Hörhilfen                 Vielfachmeßgerät oder Oszilloskop,\nmit der Meßbox,\n10. Aufbauen und Prüfen einer elektronischen Schal-\n4. Abnehmen eines Funktionsabdruckes des äußeren                     tung nach Schaltungsunterlagen.\nOhres und Ausarbeiten eines schalenförmigen Ohr-\npaßstückes,                                                 (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in\n5. Aufbauen einer elektrischen Schaltung und Messen            den Prüfungsfächern Audiometrie, Hörgeräteanpas-\nelektrischer Größen.                                     sung, Grundlagen der Hörgeräteakustik sowie Wirt-\nschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Es\n(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling\nkommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-\nin insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus\ngenden Gebieten in Betracht:\nfolgenden Gebieten schriftlich lösen:\n1. Hörgerätekunde,                                             1. im Prüfungsfach Audiometrie:\n2. Audiometrie,                                                    a) Tonaudiometrie,\n3. Anatomie des Ohres,                                             b) Sprachaudiometrie,\n4. Otoplastik.                                                     c) überschwellige Audiometrie,\nDie schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene              d) Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres,\nFälle berücksichtigen.                                             e) Psychologie;\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-      2. im Prüfungsfach Hörgeräteanpassung:\nbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-\na) Bauarten von Hörgeräten, Hörgerätekenndaten,\nliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nb) Hörgerätevorauswahl nach         den    akustischen\nKenndaten des Gehörs,\n§8                                 c) Feinanpassung durch Veränderung des Dynamik-\nGe sei lenprüfung                              und Frequenzverhaltens,\n(1) Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der        d) Veränderung der akustischen Eigenschaften von\nAnlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse               Hörhilfen durch die Otoplastik;\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten\n3. im Prüfungsfach Grundlagen der Hörgeräteakustik:\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nist.                                                              a) Werk- und Hilfsstoffe sowie Herstellungsverfah-\nren für Otoplastiken,\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in\nb) Meß- und Verstärkertechnik,\ninsgesamt höchstens zehn Stunden fünf Arbeitsproben,\nin jedem Falle die nachstehend unter den Nummern 1                 c) Akustik,\nbis 3 aufgeführten Arbeitsproben durchführen. Für die              d) Lärmschutz;\nübrigen Arbeitsproben kommen insbesondere die unter\nden Nummern 4 bis 1O aufgeführten Arbeitsproben in             4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nBetracht.\nWirtschafts- und Sozialkunde.\n1. Otoskopieren und Abnehmen von drucklosen Funk-\ntionsabdrücken des äußeren Ohres sowie Bearbei-            (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von folgen-\nten der Otoplastik,                                     den zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\n1. im Prüfungsfach Audiometrie               120 Minuten,\n2. Anfertigen und Auswerten von Ton- und Sprach-            2. im Prüfungsfach Hörgeräteanpassung          90 Minuten,\naudiogrammen,\n3. im Prüfungsfach Grundlagen der Hörgeräteakustik\n90 Minuten,\n3. Auswählen und Anpassen von Hörgeräten nach\nvorgegebenen Kenndaten des Gehörs sowie Ein-            4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde\nweisen in den Gebrauch der Hörhilfen,                                                                  60 Minuten.","628                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-                               §9\nbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-                          Übergangsregelung\nliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkraft-\n(6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüf-    treten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen\nlings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in         Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die\neinzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu           Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vor-\nergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den       schriften dieser Verordnung.\nAusschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat\ngegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.                                        §10\n(7) Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungs-                          Berlin-Klausel\nfach Audiometrie gegenüber jedem der übrigen Prü-              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nfungsfächer das doppelte Gewicht.                           leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der       bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb\nder Fertigkeit5prüfung für jede der Arbeitsproben nach                                § 11\nAbsatz 2 Nr. 1 bis 3 und innerhalb der Kenntnisprüfung                           Inkrafttreten\nim Prüfungsfach Audiometrie mindestens ausreichende\nLeistungen erbracht sind.                                      Diese Verordnung tritt am 1. August 1982 in Kraft.\nBonn, den 17. Mai 1982\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 18 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1982                                629\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung\nzum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                           in Wochen\nNr.\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse          im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1      1  2    1    3\n2                                          3                                       4\nKenntnisse des              a) Rechtsform, Aufbau und Ausstattung des Aus-\nAusbildungsbetriebes            bildungsbetriebes beschreiben\n(§3Nr.1)\nb) Zusammenwirken des Ausbildungsbetriebes\nmit Kammer, Innung, Gewerkschaften und Ver-\nbänden beschreiben\nc) Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des Be-\ntriebsrates sowie Aufgaben der Jugendvertre-\ntung beschreiben\nd) Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers, insbe-\nsondere des Auszubildenden, beschreiben\ne) berufsbezogene arbeitsrechtliche Regelun-\ngen aus Gesetzen, Verordnungen, Tarifvertrag,\nArbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag, insbe-\nsondere Regelungen über Arbeitszeit, Entgelt,\nUrlaub, Krankheit und Kündigung, beschreiben\nf) Bedeutung der Ausbildungsordnung und des\nbetrieblichen Ausbildungsplanes für den Ablauf\nder Ausbildung beschreiben\ng) Weiterbildungsmöglichkeiten         für  Hörgeräte-\nakustiker nennen                                   während der\ngesamten Ausbildung\nzu vermitteln\n2  Arbeitsschutz, Unfall-      a) unfallverursachendes menschliches Fehlver-\nverhütung, Umwelt-              halten sowie berufstypische Unfallgefahren,\nschutz und rationelle           insbesondere Gefahren durch gefährliche Stof-\nEnergieverwendung               fe und durch elektrische Energie, beschreiben\n(§ 3 Nr. 2)\nb) berufsbezogene Vorschriften der Träger der ge-\nsetzlichen Unfallversicherung, insbesondere\nUnfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen\nc) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften in\nGesetzen und Verordnungen nennen\nd) Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden be-\nschreiben sowie Maßnahmen der Ersten Hilfe\neinleiten\ne) arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umwelt-\nbelastungen und Möglichkeiten zu ihrer Ver-\nmeidung nennen\nf) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Ener-\ngiearten nennen und Möglichkeiten rationeller\nEnergieverwendung im beruflichen Einwir-\nkungs- und Beobachtungsbereich anführen","630                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                      in Wochen\nNr.                                zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                       3                                     4\n3  Abwickeln von           a) organisatorische Abwicklung einer Hörgeräte-\nGeschäftsvorgängen          versorgung beschreiben\ndes Hörgeräte-\nb) Formulare, insbesondere das Formular „Ohren-\nakustikerbetriebes\nfachärztliche Verordnung einer Hörhilfe\" mit der\n(§ 3 Nr. 3)\nErklärung des Hörgeräteakustikers, den Anpaß-\nbericht und den Hörgerätepaß, ausfüllen\nc) Leistungen der Kranken-, Unfall- und Renten-\nversicherungen, der Versorgungsämter, der          4\nSozialhilfe und der öffentlichen Arbeitgeber für\ndie Hörgeräteversorgung beschreiben und die\nentsprechenden Rechtsgrundlagen nennen\nd) Richtlinien über die Zusammenarbeit von\nOhrenfachärzten und Hörgeräteakustikern er-\nklären\ne) Kostenarten und -stellen des Hörgeräteakusti-\nkerbetriebes beschreiben\nf) Schriftverkehr mit Kunden, Ärzten und Kosten-\nträgern führen                                                5\ng) Verträge mit Kostenträgern beschreiben\nh) Abrechnung von Hörgeräteversorgungen mit\nden Kostenträgern vorbereiten\n4  Betreuen von            a) Verhaltensweisen des Hörgeräteakustikers\n3\nHörbehinderten unter        gegenüber den Hörbehinderten erklären\nBerücksichtigung\nihrer psychischen\nSituation               b) Einfluß von Hörbehinderungen auf die Persön-\n(§ 3 Nr. 4)                 lichkeit und das Verhalten von Kindern, Jugend-               4\nlichen und Erwachsenen beschreiben\nc) Hörbehinderte betreuen, insbesondere Hörpro-\nbleme unter Berücksichtigung der psychischen\nSituation und des persönlichen Umfeldes des\nHörbehinderten klären, Abhilfemaßnahmen vor-\n6\nschlagen und Möglichkeiten des Hörens mit\nder Hörhilfe aufzeigen\nd) Nachsorge durchführen\n5  Kenntnisse der          a) anatomischen Aufbau des Außen-, Mittel- und\nAnatomie, Physiologie       Innenohres beschreiben\nund Pathologie          b) physiologische Vorgänge im Hörorgan, insbe-\ndes Ohres\nsondere im Mittel- und Innenohr, erklären\n(§ 3 Nr. 5)\nc) pathologische Befunde des Außen-, Mittel-\nwährend der\nund Innenohres beschreiben\ngesamten Ausbildung\nd) physio- und psychoakustische Phänomene,           zu vermitteln\ninsbesondere Lautheit, Tonheit, Frequenzab-\nhängigkeit und Dynamikbreite des Hörens so-\nwie individuelles Hörempfinden, beschreiben","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1982                           631\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                     in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                          3                                 4\ne) hörbeeinträchtigende Befunde, insbesondere\nSchalleitungs-, Innenohr- und Nervenschwer-\nhörigkeit, zentrale Störungen und kombinierte\nSchwerhörigkeiten, beschreiben\n6  Messen und Beurteilen       a) Schallereignisse meßtechnisch erfassen und\nakustischer Größen              nach Amplitude, Dauer und Frequenz unter-\n(§ 3 Nr. 6)                     scheiden                                      2\nb) akustische Größen berechnen\nc) monaurales und stereoakustisches Hören er-\nklären\n4\nd) akustische Eigenschaften von Räumen beurtei-\nlen und Kenngrößen ermitteln\n7  Ermitteln der               a) Aufbau und Eigenschaften von Ton- und\nakustischen Kenndaten           Sprachaudiometern beschreiben\ndes Gehörs\nb) Hörbehinderte in die audiometrische Unter-\ndurch audiometrische\nsuchung einweisen\nMessungen\n(§ 3 Nr. 7)                 c) Tonhörschwelle über Luftleitung und über\nKnochenleitung ermitteln\n11\nd) Hörverlust für Sprache, Diskriminationskurve\nund Diskriminationsverlust nach DIN 45621 er-\nmitteln\ne) Unbehaglichkeitsschwelle für Töne und Spra-\nche ermitteln\nf) Tonaudiogramme zeichnen und auswerten\ng) überschwellige audiometrische Messungen,\ninsbesondere SISI-, Lüscher- und Fowler-Test,\nausführen                                                3\nh) lntensitätsbreite ermitteln\ni) Sprachaudiogramme zeichnen und auswerten\nk) Aufbau und Eigenschaften von lmpedanzmeß-\ngeräten beschreiben und Impedanz messen\n1) Tonhörschwelle mit Vertäubung über Luftlei-\n7\ntung und über Knochenleitung ermitteln\nm) phonetische Grundlagen für Sprachtests be-\nschreiben\nn) Adaptogramme erstellen\no) Stapediusreflexschwelle ermitteln\np) Sprachtests, insbesondere Freiburger und\n5\nMarburger Sprachtest, durchführen","632                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                       in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                       3                                      4\nq) audiometrische Messungen mit sprachfreien\nSignalen ausführen\nr) Audiometer prüfen und kalibrieren\n8 Abnehmen von            a) äußeres Ohr entsprechend den Hygienevor-\nOhrabdrücken                 schriften otoskopieren sowie Ohrmuschel, Ge-\n(§ 3 Nr. 8)                  hörgang und Trommelfell beurteilen\nb) Eigenschaften       der Abdruckmaterialien        be-\nschreiben\nc) Abdruckverfahren beschreiben\n9\nd) drucklose Funktionsabdrücke des äußeren Oh-\nres bis zum zweiten Gehörgangsknick bei intak-\ntem äußerem Ohr unter Beachtung der Maß-\nnahmen zum Schutz des Ohres anfertigen\ne) Abdruckverfahren und -materialien auswählen\nf) Ohrabdrücke zur Herstellung der Rohlinge vor-\nbereiten\ng) drucklose Funktionsabdrücke des äußeren Oh-\nres bei perforiertem oder fehlendem Trommel-\nfell anfertigen                                               4\nh) drucklose Funktionsabdrücke des äußeren\nOhres bei operiertem Mittelohr anfertigen\n9  Herstellen und          a) Werkstoffe für die Herstellung von Otoplastiken\nBearbeiten von               nennen und ihre Eigenschaften beschreiben\nOtoplastiken\nb) Ohrpaßstücke in Schalen-, Ring- und Krallen-\n(§ 3 Nr. 9)\nform beschreiben sowie ihre Anwendung\nerklären\nc) Ohrmulden beschreiben und ihre Anwendung\nerklären\nd) Sonderformen von Otoplastiken, insbesondere           4\nGehörgangsotoplastiken, Stütz- und Auflage-\nplastiken, beschreiben und deren Anwendung\nerklären\ne) Klebearbeiten an Otoplastiken unter Beachtung\nder Klebevorschriften ausführen\nf) Eigenschaften von Klebern, Lösungsmitteln,\nLacken und anderen Hilfsstoffen beschreiben\ng) Herstellung von Rohlingen nach dem Positiv-\nNegativ-Positiv-Verfah ren        (PN P-Verfah ren)\ndurch Kaltpolymerisation, durch Heißpolymeri-\nsation und nach dem Spritzgußverfahren be-\nschreiben\nh) Rohlinge bohren, fräsen, schleifen und polieren\ni) Otoplastiken unterschiedlicher Art, insbesonde-               6\nre schalen-, ring- und krallenförmige Ohrpaß-\nstücke und Ohrmulden, aus Rohlingen anfertigen","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1982                               633\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                         in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                            3                                   4\nk) Ohrpaßstücke entsprechend den individuellen\nGegebenheiten zur Belüftung bohren und\nkerben\n1) Gehörgangsotoplastiken zum Lärmschutz und\nzum Schutz des pathologischen Ohres an-\nfertigen\nm) Einbettmaterialien und Trennmittel nennen und\nihre Eigenschaften beschreiben\nn) Rohlinge nach dem PNP-Verfahren herstellen\no) Ohrpaßstücke entsprechend den individuellen                   4\nakustischen Gegebenheiten zur Beeinflussung\ndes Frequenzganges verändern, insbesondere\noffene Ohrpaßstücke anfertigen und Zusatz-\nbohrungen anlegen\np) ln-dem-Ohr-(ldO-)Geräte in Otoplastiken ein-\nbauen\n10   Kenntnisse der              a) Hinter-dem-Ohr-(HdO-), ldO- und Taschen-\nWirkungsweise                    geräte sowie ihre Anwendung beschreiben\nvon Hörhilfen\nb) Luft- und Knochenleitungshörbrillen sowie ihre\nund Zubehör\nAnwendung beschreiben\n(§ 3 Nr. 10)\nc) Aufbau und Wirkungsweise von Hörgeräten er-\nklären sowie Blockschaltbilder zeichnen\nd) Einteilung der Hörgeräte nach Gruppenkriterien\nund Funktionselementen beschreiben\ne) Kenndaten, Aufbau und Wirkungsweise von\nEnergiequellen für Hörgeräte beschreiben\nf) Kenndaten, Aufbau und Wirkungsweise von\nSchallwandlern erklären\ng) Wirkungsweise und Anwendung von Hörgeräte-       während der\nverstärkern erklären                           gesamten Ausbildung\nh) Beeinflussung des Frequenzganges durch aku-      zu vermitteln\nstische und elektrische Maßnahmen erklären\ni) Aufbau und Wirkungsweise von Regelschaltun-\ngen und Begrenzungssystemen beschreiben\nk) Wirkungsweise von Zusatzgeräten, insbeson-\ndere von Geräten für induktives Hören, von In-\nfrarotgeräten, von Mikroportanlagen und von\nTelefonverstärkerri, erklären\n1) geschichtliche Entwicklung der Hörgeräte-\nakustik beschreiben","634                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                     in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsjahr\n2        3\n2                                       3                                    4\n11   Messen elektrischer     a) Schutzmaßnahmen nach VDE 0100 beschrei-\nGrößen und Prüfen            ben\nvon Verstärkern                                                               2\nb) elektrische Größen, insbesondere Spannung\n(§ 3 Nr. 11)\nund Strom, mit Vielfachmeßgerät und Oszillo-\nskop messen\nc) Schaltungen mit passiven Bauelementen auf-\nbauen, ihre Wirkungsweise erklären sowie ihre               3\nelektrischen Größen messen und berechnen\nd) Bauelemente eines Hörgeräteverstärkers nen-\nnen sowie ihre Kennzeichnung, Bauform und\nWirkungsweise beschreiben\ne) Schaltung eines Hörgeräteverstärkers erklären\n2\nf) Hörgeräteverstärker aufbauen und prüfen\n12  Messen der              a) Aufbau und Eigenschaften der Meßbox erklären\nakustischen Kenndaten   b) akustische Wiedergabekurven messen\nvon Hörgeräten\n(§ 3 Nr. 12)            c) akustische Verstärkung messen\nd) maximal       erreichbaren     Ausgangsschallpegel 5\nmessen\ne) obere und untere Grenzfrequenz ermitteln\nf) akustische Eigenschaften von Hörgeräten nach\nDIN 45600 und 45605 messen\ng) Wiedergabekurven für verschiedene Eingangs-\nschallpegel messen und zeichnen\nh) Kurvenseharen des Verhältnisses von Ein-\ngangs- zu Ausgangsschallpegel zeichnen                      2\ni) Messung akustischer Eigenschaften mit Kupp-\nlern sowie weitere Methoden der Messung be-\nschreiben\nk) Wirkungsweise der Regelsysteme in Hörgerä-\nten meßtechnisch erfassen\n1) Verstärkung, Frequenzgang und Begrenzungen\nvon Hörgeräten einstellen und mit der Meßbox                          4\nprüfen\nm) Klirrfaktor messen\nn) lntermodulationsmeßverfahren beschreiben","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1982                             635\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                       in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsjahr\n2    1    3\n2                                          3                                   4\n13   Warten und                  a) Energiequellen für Hörgeräte prüfen und aus-\n1nstandsetzen                   wechseln\nvon Hörhilfen               b) Hörgeräte mit Stethoclip abhören\nund Zubehör\n(§ 3 Nr. 13)                c) Hörerschnüre prüfen und auswechseln\nd) elektrische Kontakte prüfen und reinigen\ne) Otoplastiken mit Ultraschallgerät reinigen und    8\nSchallschläuche erneuern\nf) Funktion von Hörhilfen ohne Öffnen des Gerä-\ntes prüfen, insbesondere Gesamtstrom messen\ng) Funktion von Hörhilfen mit der Meßbox prüfen\nh) Bauteile löten\ni) einfache Instandsetzungsarbeiten an Hörgerä-\n4\nten ausführen\nk) elektrische Kontakte, Lautstärkesteller, Schal-\nter, Schallwandler, Lagerungen für Schallwand-\nler sowie Gehäuse prüfen und erneuern                                8\n1) Fehler in Hörgeräteverstärkern mit Vielfach meß-\ngerät und mit Signalverfolger suchen\n14   Auswählen und               a) Ladegeräte, Akkumulatoren und Batterien für\nAnpassen von Hörhilfen          Hörgeräte auswählen\nund Zubehör                                                                                  2\nb) Hörgeräteanpassung in ihren einzelnen Schrit-\n(§ 3 Nr. 14)\nten unter Berücksichtigung der individuellen\nBedürfnisse des Hörbehinderten erklären\nc) Luftleitungs- und Knochenleitungshörbügel in\nNormal- und GROS-Ausführung an das Brillen-\nmittelteil montieren und anpassen                          5\nd) Hörgeräte durch Sprachtest miteinander ver-\ngleichen\ne) Hörgeräte unter Berücksichtigung des Ton- und\nSprachaudiogramms sowie überschwelliger\nMessungen des Gehörs vorauswählen\nf) Indikationen und Kontraindikationen für die\nHörgeräteanpassung beschreiben\ng) Anamnesen durchführen und ihre Bedeutung\nfür die Hörgeräteversorgung erklären\nh) monaurales und stereoakustisches Hören nach\ndem Sprachverstehen im Störgeräusch be-\nurteilen\ni) audiometrische Meßmethode auswählen, Mes-                           14\nsungen ausführen und auswerten","636                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                    in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                        3                                  4\nk) Hörhilfen feinanpassen, insbesondere Ohr-\npaßstücke anpassen, Dynamikverhalten der\nHörgeräte einstellen und Klangcharakter durch\nKlangfilter verändern\n1) Anpaßberichte erstellen\nm) Ringleitungen zur Benutzung von Induktions-\nspulen legen und prüfen\nn) Mithörgeräte, Kopfhörer sowie Radio- und Fern-\nsehgeräte mittels Audioanschluß an Hörgeräte\nankoppeln            ·\no) Infrarotübertragung mit Hilfe von Hörgeräten an-\nwenden\n15   Anleiten der            a) Hörbehinderte im Handhaben und in der Pflege\nHörbehinderten bei der       der Hörhilfen, insbesondere beim Auswechseln\nBenutzung von Hörhilfen      der Energiequelle, beim Ermitteln der optimalen 4\nund Zubehör                  Lautstärke, beim Bedienen der Hörspule und\n(§ 3 Nr. 15)                 beim Einsetzen des Ohrpaßstückes, anleiten\nb) Hörbehinderte über Zusatzeinrichtungen infor-\nmieren und im Handhaben und in der Pflege der              2\nZusatzeinrichtungen anleiten\nc) Hörbehinderte auf die Methoden und die Mög-\n4\nlichkeiten des Hörtrainings hinweisen\n16   Messen und Beurteilen   a) Lärmschutzvorschriften, insbesondere aus der\nvon Lärm, Beraten im         „Unfallverhütungsvorschrift Lärm\" und der\nvorbeugenden Gehör-          Arbeitsstättenverordnung, nennen\nschutz sowie Auswählen\nb) Lärmsituationen beschreiben\nund Anpassen von                                               •\nGeh örsch utzm ittel n  c) Lärmschäden beschreiben\n(§ 3 Nr. 16)            d) Lärmpegel messen und Messungen auswerten\ne) Möglichkeiten der Lärmminderung nennen\n4\nf) Anwendung von persönlichem Schallschutz\nerklären\ng) audiometrische Messungen zur Ermittlung von\nLärmschäden ausführen\nh) Gehörschutzmittel nach Lärmpegel und Fre-\nquenzspektrum auswählen und anpassen\ni) lärmgefährdete Personen in der Anwendung\nvon Schallschutzmitteln beraten"]}