{"id":"bgbl1-1982-16-6","kind":"bgbl1","year":1982,"number":16,"date":"1982-05-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/16#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-16-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_16.pdf#page=18","order":6,"title":"Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie","law_date":"1982-05-04T00:00:00Z","page":570,"pdf_page":18,"num_pages":34,"content":["570                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nVerordnung\nüber die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Verfahrensmechaniker\nin der Hütten- und Halbzeugindustrie\nVom 4. Mai 1982\nAuf Grund des § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgeset-       sehen Industrie- und Handelstages ist ein Sachverstän-\nzes vom 14. August 1969 (BGBI. 1S. 1112), der durch         digenbeirat zur Beobachtung der Erprobung zu bilden.\nArtikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975             Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Ausbil-\n(BGBI. 1S. 705) geändert worden ist, und unter Berück-      dungsordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes\nsichtigung des § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförde-          beteiligt werden.\nrungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBI. 1                                            §5\nS. 1692) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister\nAusbildungsdauer und Abschluß\nfür Bildung und Wissenschaft verordnet:\nDie Ausbildung dauert drei Jahre und führt zu dem Ab-\n§ 1                            schluß Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halb-\nzeugindustrie. Die Ausbildung findet in den Bereichen\nAusnahmeregelung\n1. Eisen- und Stahlmetallurgie,\nAbweichend von § 28 Abs. 2 des Berufsbildungsge-\nsetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren gemäß den         2. Nichteisen-Metallurgie,\nnachfolgenden Vorschriften ausgebildet werden.              3. Eisen- und Stahlumformung oder\n4. Nichteisen-Metallumformung\n§2\nstatt.\nZweck der Entwicklung und Erprobung                                             §6\nWährend der Ausbildung nach§ 1 sollen zur Vorberei-                         Ausbildungsberufsbild\ntung einer Ausbildungsordnung nach § 25 des Berufs-\n( 1) Während der Erprobung des Ausbildungsberufes\nbildungsgesetzes insbesondere Ausbildungsinhalte\neines neuen Ausbildungsberufes in den Eisen, Stahl und      sind für alle Bereiche folgende gemeinsame Fertig-\nNichteisenmetalle erzeugenden und verarbeitenden In-        keiten und Kenntnisse zu vermitteln:\ndustrien unter Berücksichtigung einer breit angelegten      1. Allgemeine Fertigkeiten und Kenntnisse:\nberuflichen Grundbildung auf die Möglichkeiten ihrer\nVermittlung in den Ausbildungsbetrieben und der Einbe-          a) Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallverhü-\nziehung von Fachrichtungen für weitere berufliche Tä-               tung, Umweltschutz und rationelle Energiever-\ntigkeiten erprobt werden. Durch die Erprobung ist ferner            wendung,\nzu klären, ob die für alle in § 5 genannten Bereiche ge-        b) Organisation des Ausbildungsbetriebes,\nmeinsame Ausbildung erweitert werden kann oder ob               c) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen,\nmehrere Ausbildungsberufe staatlich anerkannt werden\nmüssen.                                                         d) Werk- und Hilfsstoffe sowie die wichtigsten Ver-\n§3                                    arbeitungsverfahren,\nBeteiligte Ausbildungsstätten\ne) Handhaben und Pflegen von Arbeits- und Be-\ntriebsmitteln,\nDie Entwicklung und Erprobung nach § 2 kann in den          f) Lesen einfacher technischer Zeichnungen und\nAusbildungsstätten von Hochofenwerken, Stahlwerken,                Tabellen, Anfertigen von Skizzen;\nNichteisen-Metallhütten, Umschmelzwerken, Warm-\nwalzwerken, Strangpreßwerken, Schmieden, Kaltwalz-         2. Grundlagen der Werkstoffbe- und -verarbeitung:\nwerken und Ziehereien durchgeführt werden, die ihre            a) Prüfen,\nBeteiligung der zuständigen Stelle bis zum 31. Juli 1983\nangezeigt haben.                                               b) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,\n§4                                 c) Meißeln,\nSachverständigenbeirat                         d) Sägen,\nAus Vertretern der beteiligten Bundesministerien, des        e) Feilen,\nBundesinstituts für Berufsbildung, der Ständigen Konfe-        f) Schaben,\nrenz der Kultusminister der Länder, der Industriege-\nwerkschaft Metall, der Industriegewerkschaft Chemie-           g) Scheren,\nPapier-Keramik, der Wirtschaftsvereinigung Eisen- und          h) Bohren,\nStahlindustrie, der Wirtschaftsvereinigung Metalle, der\ni) Senken und Reiben,\nWirtschaftsvereinigung Ziehereien und Kaltwalzwerke,\ndes Vereins Deutscher Gießereifachleute und des Deut-          k) Gewindeschneiden von Hand,","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                       571\n1)  Umformen,                                                                   c) Anlagen zur Verhüttung,\nm) Fügen,                                                                       d) Hüttenbetrieb,\nn) Spanen mit Werkzeugmaschinen;                                                e) feuerfeste Baustoffe,\nf) Produkte der Nichteisen-Metallerzeugung und\n3. Anwenden von Trenn- und Fügeverfahren:                                               ihre Weiterverarbeitung,\na) Trennen,                                                                     g) hydrometallurgische Anlagen,\nb) Montieren;                                                                   h) Metall-Raffination und Vergießen der Metalle,\ni) Arbeitssicherheit;\n4. Grundtechniken des Formens, Schmelzens, Gießens\nund Umformens *):                                                            3. im Bereich Eisen- und Stahlumformung:\na) Kenntnisse des Formens (Gießereitechnik),                                    a) Grundlagen der Fertigungsverfahren,\nb) Kenntnisse des Schmelzens und Gießens                                        b) Werkstoffe der Erzeugnisse,\n(Gießereitechnik),\nc) Vormaterial,\nc) Metallurgie (Eisen und Stahl oder Nichteisen-\nMetalle),                                                                   d) Oberflächenbehandlung,\nd) Umformung (Eisen und Stahl oder Nichteisen-                                  e) Ofenanlagen,\nMetalle);                                                                   f) Werkzeuge, Fertigungsanlagen und Hilfseinrich-\ntungen,\n5. Betrieb und Wartung von Fertigungsanlagen:\ng) Fertigungsablauf,\na) Grundlagen der Elektrotechnik,\nh) Fertigstellen der Erzeugnisse,\nb) Grundlagen der Pneumatik,\ni) Qualitätsprüfung,\nc) Grundlagen der Hydraulik,\nk) Versand der Erzeugnisse,\nd) Messen und Steuern,\n1)  Pflegen, Warten und Instandhalten von Ferti-\ne) Instandhaltung und Fehlersuche,                                                  gungsanlagen und Hilfseinrichtungen,\nf)  Wartung;                                                                    m) Arbeitssicherheit;\n6. Stofffluß und Produktionssteuerung;                                           4. im Bereich Nichteisen-Metallumformung:\na) Grundlagen der Fertigungsverfahren,\n7. Werkstoffprüfung.\nb) Werkstoffe der Erzeugnisse,\n(2) Während der Erprobung des Ausbildungsberufes                                 c} Vormaterial,\nsind in den Bereichen mindestens die folgenden Fertig-                              d) Oberflächenbehandlung,\nkeiten und Kenntnisse Gegenstand der Berufsausbil-\ndung, wobei sich die Vermittlung der Fertigkeiten nach                              e) Ofenanlagen,\nden Produktionsanlagen und Verfahrenstechniken der                                  f) Werkzeuge, Fertigungsanlagen und Hilfseinrich-\njeweiligen Ausbildungsstätte richtet:                                                   tungen,\n1. im Bereich Eisen- und Stahlmetallurgie:                                           g) Fertigungsablauf,\na) Einsatzstoffe,                                                                h) Fertigstellen der Erzeugnisse,\nb) Aufbereitung und Lagerung der Einsatzstoffe,                                  i) Qualitätsprüfung,\nc) Produktionsanlagen,                                                           k) Versand der Erzeugnisse,\nd) Produktionsverfahren,                                                         1)  Pflegen, Warten und Instandhalten von Ferti-\ne) Vergießen von Schmelzen,                                                         gungsanlagen und Hilfseinrichtungen,\nf) Wartung und Pflege von Produktionsanlagen,                                    m) Arbeitssicherheit.\ng) feuerfeste Baustoffe,\nh) Haupt- und Nebenprodukte,                                                                             §7\ni) Arbeitssicherheit;                                                                         Ausbildungsrahmenplan\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 6 sollen nach\n2. im Bereich Nichteisen-Metallurgie:                                             der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen\na) Rohstoffe,                                                                 und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil-\ndungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine vom Ausbil-\nb) Brennstoffe,                                                               dungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche\nGliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere\nzulässig, soweit eine berufsfeldbezogene Grundbildung\n') Die unter Nummer 4 Buchstabe c und d aufgeführten Fertigkeiten können in den\nAusbildungsstätten nach betrieblichen Besonderheiten in der Praxis alternativ\nvorausgegangen ist oder betriebspraktische Besonder-\nvermittelt werden.                                                             heiten die Abweichung erfordern.","572                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n§8                              7. Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheits-\nAusbildungsplan                            schutz.\nDie schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\nFälle berücksichtigen.\nbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen\nAusbildungsplan zu erstellen.                                 (5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-\nbesondere unterschritten werden, soweit die schriftli-\n§9                              che Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nBerichtsheft\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines                                § 11\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit                             Absch Iußprüfung\nzu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungs-\nzeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft          (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\nregelmäßig durchzusehen.                                   Anlage zu§ 7 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten\n§ 10                             Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nZwischenprüfung                        ist.\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine         (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende       in insgesamt höchstens vierzehn Stunden vier Arbeits-\ndes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                  proben durchführen. Hierfür kommen insbesondere. in\nBetracht:\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Teil 1\nder Anlage zu§ 7 unter lfd. Nr. 1 bis 4 für das erste Aus-  1. in höchstens vier Stunden eine Arbeitsprobe aus\nbildungsjahr und unter lfd. Nr. 5 für das zweite Ausbil-         der Metalltechnik, bestehend aus mindestens zwei\ndungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse               herzustellenden Einzelteilen, an denen wesentliche\nsowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend              manuelle Fertigkeiten des Trennens, Umformens und\nden Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff so-              Fügens anzuwenden sind;\nweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.      '\n2. in höchstens zehn Stunden drei Arbeitsproben unter\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling          Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Ge-\nin insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Arbeits-             biete für den vereinbarten Bereich und der Gegeben-\nproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in              heiten d!3s Ausbildungsbetriebes:\nBetracht:\na) in dem Bereich Eisen- und Stahlmetallurgie:\n1 . Anfertigen einer Arbeitsprobe aus Stahl. Die Arbeits-\naa) Umgehen mit feuerfesten Baustoffen,\nprobe kann folgende Fertigkeiten beinhalten:\nbb) Erzeugen von flüssigem Roheisen oder Roh-\na) Prüfen,\nstahl,\nb) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,\ncc) Abgießen von flüssigem Roheisen oder Roh-\nc) Meißeln,                                                         stahl;\nd) Sägen,                                                   b) in dem Bereich Nichteisen-Metallurgie:\ne) Feilen,                                                      aa) Umgehen mit feuerfesten Baustoffen,\nf) Bohren,                                                      bb) Erzeugen von Nichteisen-Metallen,\ng) Senken und Reiben,                                           cc) Schmelzen und Abgießen von Nichteisen-\nh) Gewindeschneiden von Hand,                                       Metallen;\ni) Kalt- und Warmbiegen,                                    c) in dem Bereich Eisen- und Stahlumformung:\nk) Fügen.                                                       aa) Zusammen- oder Einbauen von Walz-,\nStrangpreß-, Schmiede- oder Ziehwerkzeu-\n2. Anfertigen einer Arbeitsprobe aus dem Gebiet Be-\ngen,\ntrieb und Wartung von Fertigungsanlagen.\nbb) Erstellen von Fertigungsablaufplänen,\n(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in\ninsgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus fol-                   cc) Feststellen und Beseitigen von Fehlern am\ngenden Gebieten schriftlich lösen:                                       Vormaterial,\n1. Werk- und Hilfsstoffe,                                           dd) Zurichten der Walz-, Strangpreß-, Schmiede-\noder Zieherzeugnisse,\n2. Grundlagen der handwerklichen Metallbearbeitung,\nee) Maß-, Form- und Oberflächenkontrolle am\n3. Grundrechenarten, Prozent- und Dreisatzrechnung,                      Fertigerzeugnis;\n4. Flächen- und Körperberechnung,\nd) in dem Bereich Nichteisen-Metallumformung:\n5. Gewichtsberechnung,\naa) Zusammen- oder Einbauen von Walz-,\n6. Lesen einfacher technischer Zeichnungen und Ta-                       Strangpreß-, Schmiede- oder Ziehwerkzeu-\nbellen,                                                              gen,","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                            573\nbb) Erstellen von Fertigungsablaufplänen,                    ee) Nebenprodukte der Nichteisen-Metallerzeu-\ngung und ihre Verwendung,\ncc) Zurichten der Walz-, Strangpreß-, Schmiede-\noder Zieherzeugnisse,                                   ff)  Einsatzstoffe für die Raffination,\ndd) Maß-, Form- und Oberflächenkontrolle am                  gg) Anlagen zur Raffination,\nFertigerzeugnis.                                        hh) Schmelzen und Vergießen der Nichteisen-\nMetalle;\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in\nden Prüfungsfächern Technologie, Technische Mathe-              d) im Bereich Eisen- und Stahlumformung:\nmatik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen                   aa) Vormaterial,\nFragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Ge-                  bb) mechanische und chemische Oberflächen-\nbieten in Betracht:                                                      behandlung,\n1. im Prüfungsfach Technologie:                                     CC) Ofenanlagen,\na) für alle Bereiche gemeinsam:                                 dd) Werkzeuge, Fertigungsanlagen und Hilfsein-\naa) Roh-, Werk- und Hilfsstoffe,                                  richtungen,\nbb) Eigenschaften der        Eisenwerkstoffe   und           ee) Fertigungsablauf,\nNichteisen-Metalle,                                     ff)  Fertigstellung der Erzeugnisse,\ncc) Grundlagen der Werkstoffbe- und -verarbei-               gg) Fertigerzeugnisse und Qualitätsprüfung;\ntung,\ndd) Grundlagen aus den Gebieten            Formen,       e) im Bereich Nichteisen-Metallumformung:\nSchmelzen und Gießen,                                    aa) Vormaterial,\nee) Grundlagen des Umformens,                                 bb) mechanische und chemische Oberflächen-\nff)  Grundlagen des Fügens,                                       behandlung,\ngg) Grundlagen aus den Gebieten Elektrotech-                 CC) Ofenanlagen,\nnik, Pneumatik, Hydraulik, Messen und                    dd) Werkzeuge, Fertigungsanlagen und Hilfsein-\nSteuern,                                                     richtungen,\nhh) Wartungstechnik,                                         ee) Fertigungsablauf,\nii)  Umweltschutz,     rationelle   Energieverwen-           ff)  Fertigstellung der Erzeugnisse,\ndung;\ngg) Fertigerzeugnisse und Qualitätsprüfung,\nb) im Bereich Eisen- und Stahlmetallurgie:                       hh) Versand der Erzeugnisse;\naa) Hochofenanlage,\nbb) Vorgänge im Inneren des Ofens,                    2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\ncc) Hochofenbetrieb,                                     a) Längen-, Flächen- und Volumenberechnung,\ndd) feuerfeste Baustoffe,                                b) Gewichtsberechnung,\nee) Produkte des Hochofens und ihre Verwen-              c) Dreisatz- und Prozentrechnung,\ndung,                                               d) Hebelsysteme,\nff)  Einsatzstoffe für die Stahlerzeugung,               e) Geschwindigkeitsberechnung,\ngg) Roheisenspeicherung,                                 f) Festigkeitsberechnung,\nhh) Roheisenentschwefelung,                              g) mechanische Arbeits- und Leistungsberechnung,\nii)  Anlagen und Verfahren zur Stahlerzeugung,           h) Arbeitszeitberechnung;\nkk) Pfannenmetallurgie,\n3. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:\nII)  Vergießen des Stahls,\na) Lesen von einfachen Zeichnungen und Maschi-\nmm) Zustellung, Inbetriebnahme und Pflege von                nenschaltplänen,\nAggregaten zur Stahlerzeugung,\nb) Anfertigen von einfachen Skizzen,\nnn) Stahlwerkserzeugnisse,\nc) Herstellen und Lesen einfacher Schaubilder;\n00)  Reststoffe;\nC) im Bereich Nichteisen-Metallurgie:                    4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\naa) Ofenanlage für die Nichteisen-Metallherstel-          Wirtschafts- und Sozialkunde, arbeits- und sozial-\nlung,                                                rechtliche Bestimmungen und Vorschriften, Arbeits-\nschutz und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhü-\nbb) Vorgänge im Inneren eines Ofens,                     tung.\nCC) Betrieb der Ofenanlagen,                          Die Fragen und Aufgaben sollen auch praxisbezogene\ndd) feuerfeste Baustoffe,                             Fälle berücksichtigen.","574                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von folgen-       (7) Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungs-\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:                        fach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prü-\n1. im Prüfungsfach                                             fungsfächer das doppelte Gewicht.\nTechnologie                              120 Minuten,         (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fer-\ntigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der\n2. im Prüfungsfach\nKenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\nTechnische Mathematik                      90 Minuten,\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\n3. im Prüfungsfach\nTechnisches Zeichnen                       90 Minuten,                                  §12\nBerlin-Klausel\n4. im Prüfungsfach\nWirtschafts- und Sozialkunde               60 Minuten.         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 11 2 des Berufs-\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-         bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nbesondere unterschritten werden, soweit die schriftli-\nche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.                                       §13\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüf-\nlings in einzelnen Fächern durch eine mündliche                    Diese Verordnung tritt am 1. August 1982 in Kraft. Sie\nPrüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der            tritt am 31. Juli 1985 außer Kraft; zu diesem Zeitpunkt\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche              bestehende Berufsausbildungsverhältnisse werden\nPrüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte               nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende ge-\nGewicht.                                                        führt.\nBonn, den 4. Mai 1982\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                575\nAnlage\n(zu§ 7)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie\n1. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse\nzeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                                                        . in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes\n1     1   2    1    3\n2                                           3                                      4\nAllgemeine\nFertigkeiten und\nKenntnisse\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1)\n1.1      Arbeits- und                 a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften in\nGesundheitsschutz,                Gesetzen und Verordnungen nennen\nUnfallverhütung,             b) berufsbezogene Vorschriften der Träger der ge-\nUmweltschutz und                  setzlichen Unfallversicherung, insbesondere\nrationelle                        Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nEnergieverwendung                 Merkblätter, nennen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1\nc) unfallverursachendes menschliches Fehlver-\nBuchstabe a)\nhalten sowie berufstypische Unfallquellen und\n-gefahren beschreiben\nd) Verhaltensweisen bei Unfällen erklären, Maß-\nnahmen der Ersten Hilfe einleiten\ne) wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung\nund Brandschutzeinrichtungen nennen\nf) Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeits-\nhygiene beschreiben\ng) Gefahren von berufsspezifischen chemischen\nwährend der gesamten\nArbeits- und Betriebsmitteln, von Giften und Ga-\nAusbildung zu vermitteln\nsen sowie leicht entzündlichen Stoffen nennen\nh) Organisation und Aufgaben der betrieblichen\nDienste, die sich mit Arbeitsschutz, Unfall-\nverhütung und Gesundheitsschutz befassen,\nbeschreiben\ni) wesentliche Vorschriften des Fachbereichs\nüber den Immissions- und Gewässerschutz so-\nwie über die Reinhaltung der Luft nennen\nk) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Ener-\ngiearten nennen und Möglichkeiten rationeller\nEnergieverwendung im beruflichen Einwir-\nkungs- und Beobachtungsbereich anführen\n1.2    Organisation des             a) Art des Ausbildungsbetriebes, Unternehmens-\nAusbildungsbetriebes              form, Branchenzuordnung, Produktionspro-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1                 gramm und Organisation der Betriebsabteilun-\nBuchstabe b)                      gen beschreiben\nb) Zuordnung einzelner Betriebsabteilungen zu-\neinander und deren Zusammenwirken bei Pro-\nduktion und Instandhaltung erklären\nc) Einkaufs- und Vertriebsorganisation, Verwal-\ntung, Arbeitsvorbereitung, Betriebswirtschaft,\nForschung und Entwicklung sowie Ausbil-\ndungswesen unterscheiden","576                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                   in Wochen\nNr.                               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1      1  2    1   3\n2                                     3                                    4\n1.3   arbeits- und            a) Personalwesen und -organisation sowie Perso-\nsozial rechtliche           nalvertretungen beschreiben\nBestimmungen            b) Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1           Arbeitnehmer erläutern sowie einschlägige Be-\nBuchstabe c)                stimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes\nund des Berufsbildungsgesetzes nennen\nc) Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten der\nJugendvertretung nennen\nd) Inhalt und Bedeutung der Ausbildungsordnung,\ndes Ausbildungsvertrages, der betrieblichen\nund schulischen Ausbildungspläne sowie Mög-\nlichkeiten der Weiterbildung beschreiben\ne) Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzge-\nsetzes, insbesondere über Beschäftigungszeit,\nRuhepausen, gefährliche Arbeiten, gesund-\nheitliche Betreuung und Berufsschulbesuch,\nnennen\n1.4   Werk- und Hilfsstoffe   a) Werkstoffe nach Metallen und Nichtmetallen\nsowie die wichtigsten       unterscheiden sowie die wichtigsten Werk-\nVerarbeitungsverfahren      stoffe und Hilfsstoffe nach ihrer Verwendung\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1           einordnen\nBuchstabe d)            b) Erkennungsmerkmale der wichtigsten Werk-         während der gesamten\nund Hilfsstoffe beschreiben                     Ausbildung zu vermitteln\nc) wesentliche Merkmale der Erzeugungsverfah-\nren für die wichtigsten Metalle und ihre Legie-\nrungen nennen\nd) Fertigungsverfahren unterscheiden sowie ihre\nAnwendung beschreiben\ne) spanlose Verarbeitungsverfahren für metalli-\nsche Werkstoffe unterscheiden\nf) Stoffnormung am Beispiel der wichtigsten\nWerkstoffbezeichnungen für Eisen- und Nicht-\neisen-Metalle und ihre Legierungen sowie\nFormnormung am Beispiel wichtiger Halbzeuge\nerläutern\ng) Guß- und Knetwerkstoffe als unlegierte und\nlegierte Sorten unterscheiden\nh) Werkstoffe und Halbzeuge in Tabellen auf-\nsuchen und in Stücklisten einordnen\ni) einfache Verfahren der Werkstoffprüfung in der\nWerkstatt mit vorwiegend qualitativer Aussage\nsowie im Labor mit vorwiegend quantitativer\nAussage ·beschreiben\n1.5   Handhaben und Pflegen   Werkzeuge, Prüfzeuge, Maschinen und Geräte\nvon Arbeits- und        handhaben und pflegen sowie funktionsgerecht\nBetriebsmitteln         auswählen und planvoll einsetzen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1\nBuchstabe e)","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                  577\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                           in Wochen\nNr.                                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                          3                                       4\n1.6   Lesen einfacher             a) Grundbegriffe der Normung, insbesondere der\ntechnischer Zeichnun-           Zeichnungsnormen, nennen\ngen und Tabellen,           b) Ansichten, Schnitte, einfache Durchdringungen\nAnfertigen von Skizzen          und Abwicklungen darstellen, Darstellungen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1               durch Sinnbilder beschreiben\nBuchstabe f)\nc) Handskizzen als Arbeitsanweisungen für die          während der gesamten\nWerkstatt anfertigen                               Ausbildung zu vermitteln\nd) Arbeitsfolgen für Montage und Demontage an\nHand von Einzel- und Gesamtzeichnungen so-\nwie Stücklisten festlegen\ne) einfache Schaltpläne lesen\nf) Tabellen und Handbücher verwenden\ng) Betriebsberichte und Protokolle anfertigen\n2     Grundlagen der\nWerkstoffbe- und\n-verarbeitung\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2)\n2.1   Prüfen                      a) nichtmaßliches Prüfen durch Sichtprüfen,\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2               Abtasten und Abhören durchführen\nBuchstabe a)                b) maßliches Prüfen durch Messen und Lehren\ndurchführen\nc) Meßmittel, Lehren und Hilfsmittel bezeichnen\nd) Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung von\nMeßzeugen einschließlich Nonius beschreiben\ne) Ursachen von Meßfehlern nennen und Maß-\nnahmen zu ihrer Vermeidung aufzählen\nf) Längen mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern\nfür Außen-, Innen- und Tiefenmaße bestimmen\ng) Winkel messen und lehren\nh) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Stahl-\nwinkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie\nFormgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen\ni) Maßgenauigkeit und Paßgenauigkeit mit Grenz-\nlehren prüfen\nk) Oberflächen bis Sehlichtqualität unterscheiden\n2.2   Anreißen, Körnen,           a) Anreißwerkzeuge und Hilfswerkzeuge nennen\nKennzeichnen                    und anwenden\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2           b) Zeichnungsangaben mit und öhne Schablonen\nBuchstabe b)                    übertragen\nc) Bezugslinien,       Bohrungsmitten,        Umrisse,\nSchnitt- und Biegelinien werkstoffgerecht\nunter Beachtung von Bearbeitungszugaben\nanreißen und anzeichnen","578                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil     1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsperufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                     3                                   4\nd) Bohrungsmitten und Umrisse f~nktionsgerecht\nkörnen, Hilfs- und Kontrollkörnungen sowie\nZentrierkörnungen anbringen\ne) mit Hilfe von Schlagbuchstaben und -zahlen,\nSigniergeräten und Farben kennzeichnen\n2.3   Meißeln                 a) Bleche, Profile und Vollmaterial aus Metall von\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2          Hand meißeln\nBuchstabe c)            b} Holz und Kunststoff von Hand stemmen und\nstechen                                         2\nc) Größe des Keilwinkels beim Meißeln verschie-\ndener Werkstoffe nennen\n2.4   Sägen                   a) Voll- und Hohlkörper, Bleche und Profile von\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2          Hand und mit Maschine sägen\nBuchstabe d}            b} Winkel am Sägezahn beschreiben\nc} Schneidvorgang und Spanbildung beim Sä-\ngen sowie Einfluß von Zahnteilung und Frei-\n3\nschnitt, Kühlung und Schmierung in Abhängig-\nkeit vom Werkstoff erläutern\nd) Sägewerkzeuge für unterschiedliche Werk-\nstoffe und Werkstückformen beim Absägen\nund Einsägen nennen\n2.5   Feilen                  a} Flächen, Rundungen, schmale Kanten, Fasen,\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2          Passungen und Durchbrüche feilen\nBuchstabe e)            b) Feilen für verschiedene Werkstoffe, Werkstück-\nformen, Werkstückgrößen und Oberflächen-\ngüten auswählen                                 4\nc) Schneidvorgang und Spanbildung beim Fei-\nlen erläutern\nd) auf Maß eben, winklig und parallel feilen, Run-\ndungen feilen, Kanten brechen und entgraten\n2.6   Schaben                 a) maß- und formgenaue Oberfläche von sehr\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2          geringem Rauhgrad durch Schaben herstellen\nBuchstabe f)            b) Anstellwinkel, Schaberichtung, Keilwinkel der\nSchabwerkzeuge in Abhängigkeit vom Werk-\nstoff des Werkstückes erläutern\n2.7   Scheren                 a) Scheren als Fertigungsverfahren zum Absche-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2          ren, Stanzen und Lochen auf Grund der Schub-\nBuchstabe g)               kräfte erklären\nb) Schneidengeömetrie der Scherwerkzeuge,\nSchetwinkel und Schneidenspiet sowie die Be-    2\ndeutung des Niederhalters und der Hebelüber-\nsetzung an Scherwerkzeugen beschreiben","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                              579\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                         in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                            3                                   4\nc) Scherwerkzeuge entsprechend der Werkstück-\ngröße und -form sowie der Werkstoffart aus-\nwählen\nd) einfache Seherarbeiten ausführen\n2.8   Bohren                      a) Durchgangs- und Grundlöcher mit Hand- und\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2               Ständerbohrmaschinen bohren\nBuchstabe h)                b) Schneidengeometrie, Schneidvorgang und\nSpanbildung beim Bohren beschreiben sowie\nAuswahl der Bohrertypen unter Berücksichti-\ngung des zu bearbeitenden Werkstoffes erläu-\ntern\nc) Einfluß der Erwärmung, Schmierung und Küh-\n2\nlung auf die Standzeit erklären\nd) Bohrerwerkstoffe unterscheiden\ne) Vorschub, zulässige Schnittgeschwindigkeit\nsowie zulässige Drehzahl in Abhängigkeit vom\nWerkstoff und vom Bohrerdurchmesser mit\nHilfe von Drehzahldiagrammen und Tabellen\neinstellen\nf) Folgen fehlerhaften Bohreranschliffs nennen\n2.9   Senken und Reiben           a) Bohrungen durch Ansenken, Aufsenken, Ein-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2               senken und Plansenken nacharbeiten\nBuchstabe i)                b) vorgebohrte Bohrungen zwecks Erzeugung\nhoher Paßgenauigkeit und Oberflächengüte\nmit Hilfe von Hand- und Maschinenreibahlen\nreiben\nc) Richtwerte von Vorschub, Schnittgeschwindig-\nkeit und Drehzahlen für Senken und Reiben\nnach Tabellen auswählen und einstellen\n2.10  Gewindeschneiden            a) Außen- und Innengewinde von Hand schneiden\nvon Hand                    b) Unterscheidungsmerkmale für Bewegungs-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2               und Befestigungsgewinde, metrisches und\nBuchstabe k)                    Zollgewinde nennen\nc) Gewindearten und -maße für metrische Gewin-\nde aus Tabellen bestimmen\nd) Gewindeschneidzeug,              Satzgewindebohrer,\nSchneideisen und Schneidkuppe auswählen\nund handhaben\n·.\n2.11  Umformen                    a) Bleche, Profile und Rohre aus unterschied-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2               lichen Werkstoffen kalt und warm biegen\nBuchstabe 1)                b) Freiform- und Gesenkschmieden beschreiben\n3\nc) Umformen durch Abkanten, Einkanten, Um-\nkanten, Absetzen, Umschlagen, Schweifen,\nTreiben, Sicken und Bördeln beschreiben","580                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil      1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                      in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbildungsjahr\n2       3\n2                                      3                                        4\nd) Biegevorrichtungen beim Umformen von Profi-\nlen und Rohren anwenden\ne) Bleche, Profile und Rohre richten\n2.12  Fügen                   a) lösbare und unlösbare Verbindungen beschrei-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2           ben\n6\nBuchstabe m)            b) Verbindungstechniken an einfachen Arbeits-\nproben ausführen\n2.13  Spanen mit              a) Spanungsverfahren, insbesondere Lang- und\nWerkzeugmaschinen           Plandrehen, Waagerecht- und Senkrechtfrä-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2           sen, Waagerecht- und Senkrechtstoßen sowie\nBuchstabe n)                Rund- und Flächenschleifen, beschreiben\nb) Spanungswerkzeuge und Spannmittel             an\nWerkzeugmaschinen nennen\nc) Schneidengeometrie an Spanungswerkzeugen\nbeschreiben\nd) Einflußgrößen bei der Spanung erläutern\ne) Spanungsmaschinen beim Drehen auf der Leit-\nund Zugspindelmaschine, beim Fräsen auf der         8\nUniversalfräsmaschine und beim Stoßen auf\nder Waagerechtstoßmaschine bedienen\nf) Werkzeuge und Werkstücke spannen\ng) erforderliche Arbeitswerte aus Tabellen, Dia-\ngrammen und einfachen Berechnungen bestim-\nmen und an der Werkzeugmaschine einstellen\nh) einfache Spanungsarbeiten auf Werkzeug-\nmaschinen funktionsgerecht und unfallsicher\nausführen\n3     Anwenden von Trenn-\nund Fügeverfahren\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 3)\n3.1   Trennen                 a) einfache Trennarbeiten unter Verwendung von\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 3           Spannvorrichtungen und -hilfsmitteln mit Ma-\nBuchstabe a)                schinensägen sowie durch Trennschleifen und\nBrennschneiden ausführen                            3\nb) Werkstückoberflächen durch Schleifen nach-\narbeiten\n3.2   Montieren               a) komplexe Werkstücke, Bauteile und Anlagen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 3           nach Zeichnung und Anleitung montieren und\nBuchstabe b)                demontieren\nb) Rohr- und Schlauchverbindungen aus ver-              4\nschiedenen Werkstoffen durch Klemmen, Ver-\nschrauben und Einlöten von Fittings herstellen\nc) einfache Schlauch- und Rohrleitungen ver-\n--~---------.__ legen          __________________ __                              .__       ..,____  _.__ __ _","Nr. 16 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                                581\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                   Teil des                                                                                                    in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                      im Ausbildungsjahr\nNr.        Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                                         3                                                4\n4           Grundtechniken des\nFormens, Schmelzens,\nGießens und\nUmformens *)\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4)\n4.1         Kenntnisse des Formens                    a) Dauerformen und verlorene Formen als Formen\n(Gießereitechnik)                              aus Metall oder Formstoffen beschreiben\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4                         b) Aufbau von ungeteilten und geteilten Modellen\nBuchstabe a)                                   sowie die Kennzeichnung und die Befesti-\ngungsarten von Ansteckteilen beschreiben\nc) Notwendigkeit von Ansteckteilen begründen\nd) Modellfarben für die Gießmetalle nennen\ne) Notwendigkeit von Formschrägen begründen\nf) Schwindmaße der verschiedenen Gießmetalle\nnennen\ng) Hilfsmodelle für Einguß, Entlüftungs- und\nSpeisersysteme anwenden\nh) farbliche Markierung von Kernmarken und\nBearbeitungszugaben beschreiben\ni) Kernlagerung, -sicherung und -entlüftung aus-\nführen\nk) Bedeutung und Einbau von Kernen in Formen\nbeschreiben\n1) einfache Kerne unter Berücksichtigung von\nArmierung und Entlüftung herstellen\nm) Notwendigkeit von feuerfesten Überzügen für\nKerne beschreiben\nn) die wichtigsten Formstoffeigenschaften, ins-\nbesondere Standfestigkeit, Bildsamkeit, Gas-\ndurchlässigkeit und Feuerbeständigkeit, be-\nschreiben\no) verlorene Formen aus Formstoff herstellen und\ngießfertig machen\n4.2         Kenntnisse                                a) das Setzen und Schmelzen von Gießmetallen\ndes Schmelzens                                  beschreiben\nund Gießens                               b) Schlacke/Krätze abkrammen, Schmelze ent-\n(Gießereitechnik)                               gasen und legieren\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4                         c) Gießgefäße für den Transport und zum Ver-\nBuchstabe b)                                                                                                     10\ngießen von Gießmetallen vorbereiten\nd) Formen unter Beachtung von Schlackenfang-\nmaßnahmen abgießen\ne) Gußstücke begutachten sowie einfache Putz-\narbeiten ausführen\n4.3         Metallurgie                                a) Anlagen und Einrichtungen zum Schmelzen\n(Eisen und Stahl oder                           und Gießen kennenlernen und bei der Vorberei-\nNichteisen-Metalle)                             tung und Durchführung des Schmelzens und\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4                               Gießens von Metallen mithelfen\nBuchstabe c)\n* Die unter den lfd. Nr. 4.3 und 4.4 aufgeführten Fertigkeiten können in den Ausbildungsstätten nach betrieblichen Besonder-\nheiten in der Praxis alternativ vermittelt werden.","582                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil      1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                in Wochen\nNr. Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                      3                                4\nb) Einsatzstoffe und deren Bedeutung für die\nErschmelzung von Metallen erläutern\nc) Erzvor- und -aufbereitungsanlagen beschrei-\nben\nd) Beschickung von Schmelzöfen erklären\ne) Verfahren zum Schmelzen und Legieren von\nMetallen nennen\nf) Aufbau und Funktion von Schmelzanlagen\nbeschreiben\ng) Vorgänge beim Schmelzen erläutern\nh) Verfahren zum Vergießen von flüssigen Metallen\nunterscheiden\ni) Anlagen und Einrichtungen zum Vergießen\nbeschreiben\n4.4   Umformung               a) Anlagen und Einrichtungen kennenlernen und\n(Eisen und Stahl oder       bei der Vorbereitung der Durchführung der\nNichteisen-Metalle)         Arbeitsabläufe mithelfen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4       b) Erzeugnisse der Fertigungsverfahren für das\nBuchstabe d)                Umformen nennen\nc) Vorgänge der Fertigungsverfahren für das Um-\nformen beschreiben\nd) Verfahren und Anlagen beschreiben\n5     Betrieb und Wartung\nvon Fertigungsanlagen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5)\n5.1   Grundlagen              a) die elektrischen Grundgrößen Strom, Span-\nder Elektrotechnik          nung und Widerstand unterscheiden und mit\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5           ihren gesetzlichen Einheiten angeben\nBuchstabe a)            b) die Abhängigkeiten von Strom, Spannung und\nWiderstand am Ohm'schen Gesetz nachweisen\nc) elektrische Arbeit von elektrischer Leistung\nunterscheiden\nd) die Wirkungen des elektrischen Stromes erläu-\ntern\ne) Stromeinwirkungen einfachen elektrischen\nMaschinen zuordnen                                      4\nf) Gleich-, Wechsel- und Drehstrom exemplarisch\nAnwendungsbereichen zuordnen\ng) einfache elektrische Stromkreise mit unter-\nschiedlichen Spannungsquellen und ohm'-\nschen, induktiven und kapazitiven Verbrau-\nchern unterscheiden\nh) Reihen- und Parallelschaltungen von ohm' -\nsehen Widerständen unterscheiden\ni) Strom- und Spannungsmesser anschließen\nund ablesen\nk einfache Schaltpläne lesen","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                             583\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                       in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n2        3\n2                                          3                                   4\n1) die Funktion von Schmelzsicherungen, magne-\ntischen und thermischen Auslösern, Schaltern\nund Schützen beschreiben                   .\nm) die Bedeutung der Isolierung elektrischer\nBauelemente und Anlagen beschreiben\nn) Beispiele für die Gefährdung des Menschen\nbeim Umgang mit der Elektrizität erläutern\no) Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen\nzur Vermeidung von Unfällen beschreiben\n5.2   Grundlagen                  a) Aufbau und Funktion von Drucklufterzeugungs-\nder Pneumatik                   anlagen und -verteilungsanlagen beschreiben\n(§ 6 Abs. 1 Nr.5            b) wesentliche Anlagenteile, insbesondere Wind-\nBuchstabe b)                    kessel, Speicher und Leitungen, beschreiben\nc) wichtige Bauteile pneumatischer Steuerungen,\ninsbesondere Zylinder, Ventile, Druckluft-\nmotoren und Zubehör, beschreiben\nd) Baueinheiten       kombinierter      pneumatisch-\nhydraulischer Geräte nennen\n4\ne) einfache Pneumatik-Schaltpläne lesen\nf) Aufbau und Funktion von pneumatischen\nSteuerungseinheiten an Hand einfacher Schalt-\npläne und Weg-Schritt-Diagramme beschrei-\nben\ng) einfache Wartungsarbeiten an pneumatischen\nGeräten und Anlagen nach Anweisung und Her-\nstellervorschriften durchführen\n5.3   Grundlagen                  a) wesentliche physikalische Grundlagen der\nder Hydraulik                   Hydraulik erläutern, insbesondere\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5               aa) hydrostatischen und hydrodynamischen\nBuchstabe c)                        Druck unterscheiden\nbb) das hydrostatische Paradoxon erklären\ncc) hydraulische Kraftübertragung und -über-\nsetzung an Hand des Prinzips der hydrau-\nlischen Presse beschreiben\ndd) laminare und turbulente Strömung unter-\nscheiden\n4\nb) Arten von Hydraulikflüssigkeiten nach Anforde-\nrungen und Eigenschaften der Druckmedien\nunterscheiden\nc) wichtige Bauteile hydraulischer Anlagen, insbe-\nsondere Hydropumpen, -motoren, -zylinder und\n-getriebe, beschreiben\nd) einfache Hydraulik-SchaltpJäne lesen\ne) Aufbau und Funktion von hydraulischen Anla-\ngen an Hand einfacher Schaltpläne beschrei-\nben","584                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n2         3\n2                                       3                                 4\nf) einfache Wartungsarbeiten an hydraulischen\nGeräten und Anlagen nach Anweisung und Her-\nstellervorschriften durchführen\n5.4   Messen und Steuern      a) grundlegende Meßverfahren und-einrichtungen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5           anwenden\nBuchstabe d)            b) einfache Meßanordnungen nach Anweisung\nauswählen und zusammenstellen\nc) Meßgeräte und Zubehör unter Beachtung der\nBedienungsanweisungen transportieren und\naufstellen\n4\nd) Meßgeräte unter Beachtung des Meßverfah-\nrens anschließen\ne) Meßwerte unter Beachtung der Meßbereiche\nund der Fehlermöglichkeiten ablesen\nf) Meßwerte zahlenmäßig und grafisch in Proto-\nkollform darstellen\ng) Meßprotokolle lesen und auswerten\nh) Unterschied zwischen Steuerung und Rege-\nlung erklären\n5.5   Instandhaltung          a) Arten, Ursachen und Auswirkungen von Ver-\nund Fehlersuche             schleiß beschreiben\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5       b) System, Ziele und Vorteile der vorbeugenden\nBuchstabe e)                Instandhaltung erläutern\nc) verschiedene Wartungs-, Überwachungs- und\nlnstandhaltungsmaßnahmen planen und auf-\neinander sowie auf den Produktionsablauf ab-\nstimmen\nd) Wartung und Pflege als verschleißhemmende\nMaßnahmen beschreiben\ne) systematische Erfassung der Lebensdauer von\nFunktionsteilen und deren planmäßigen Ersatz              5\nbegründen\nf) Ausführen von lnstandhaltungsarbeiten in Form\nvon Einzelaufträgen beschreiben\ng) lnstandhaltungsmaßnahmen nach festgeleg-\ntem Plan beschreiben\nh) Anlagen unter Anleitung pflegen, warten, plan-\nmäßig überprüfen und überholen sowie den\nProduktionsablauf zur Vermeidung von Störun-\ngen ständig planvoll überwachen\ni) einfache Störungen unter Beachtung gewerb-\nlicher Schutzmaßnahmen beheben\n5.6   Wartung                 a) Wartungsarbeiten nach Wartungsplänen durch-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5           führen, insbesondere Lager nachstellen, Schrau-\nBuchstabe f)                ben nachziehen, Keilriemen nachspannen, be-\nwegliche Teile täglich reinigen sowie Schmier-\ndienst nach Schmierplänen durchführen","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1?. Mai 1982                            585\nzeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                                                      in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                         3                                   4\nb) Schmiermittel nach Art, Anwendung und Kenn-\nzeichnung unterscheiden\nc) den konstruktiven Aufbau und die Arbeitsweise\nberufstypischer Maschinen und Geräte be-\nschreiben\nd) Verschleißmerkmale nennen\ne) Arbeits- und Materialnachweise über War-                    5\ntungs- und Reparaturarbeiten schriftlich an-\nfertigen\nf) Befundberichte über erkannte und nicht besei-\ntigte Mängel schriftlich formulieren\ng) branchenübliche, fachtypische Hilfseinrichtun-\ngen nennen und unter Beachtung der Unfallver-\nhütungsvorschriften bedienen\n6        Stofffluß und               a) Stofffluß der erzeugten Produkte beschreiben\nProduktionssteuerung            und verfolgen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 6)          b) Aufgaben der Datenerfassung und der Daten-\nverarbeitung beim Stofffluß erläutern, bei der\nDatenerfassung mithelfen                                   9\nc) Sinn und Zweck der Produktionssteuerung er-\nklären\nd) Datenverarbeitung als Hilfsmittel der Produk-\ntionssteuerung beschreiben\n7        Werkstoffprüfung            a) Werkstoffproben zur Identifizierung, Beurtei-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 7)              lung und zum Vergleich von metallischen Werk-\nstoffen, insbesondere durch Klangprobe,\nBruchprobe und Funkenprobe, beschreiben\n4\nb) technologische Prüfungen, insbesondere me-\nchanische Prüfungen sowie Prüfungen zur\nErmittlung von Werkstoffehlern, Gefügeaufbau\nund Zusammensetzung, beschreiben\nII. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen\nA. Bereich Eisen- und Stahlmetallurgie\n1         Eisen- und\nStahlmetallurgie\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1)\n1.1       Einsatzstoffe               a) Erze und ihre Lagerstätten aufzählen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1          b) Erzarten erläutern\nBuchstabe a)                                                                  während der Ausbildung\nc) Probennahme erläutern und ihre Notwendig-      in dem Bereich\nkeit begründen                                 zu vermitteln\nd) Bedeutung der Rücklaufstoffe erläutern","586                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                    in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\n1       1  2    1    3\n2                                       3                                   4\ne) Zuschläge:\naa) Zusammenhänge zwischen Gangart und\nZuschlägen beschreiben\nbb) Zweck der Zuschläge erläutern\nf) Eigenschc1ften von Koks und ihre Prüfung\nerläutern\ng) Brennstoffe nach ihrem Heizwert unterschei-\nden\nh) Einsatzstoffe für die Stahlerzeugung, insbeson-\ndere Schrottsorten, Roheisensorten, Eisen-\nbegleiter und Zuschläge, nennen und ihre Be-\ndeutung erläutern\ni) die Bedeutung von Sauerstoff als Frischmittel\nerläutern\n1.2   Aufbereitung und Lage-  a) Vor- und Aufbereitung der Eisenerze:\nrung der Einsatzstoffe      aa) Bedeutung des Brechens, Siebens und\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1                 des Klassierens von Eisenerzen erklären\nBuchstabe b)                bb) Mischung der Eisenerze erläutern\ncc) Bedeutung des Pelletierens erklären\nb) Anlagen und Einrichtungen zur Vor- und Aufbe-\nreitung der Eisenerze beschreiben\nc) Aufbau der Anlage zum Sintern beschreiben       während der Ausbildung\nin dem Bereich\nd) chemische Reaktionen beim Rösten verschie-      zu vermitteln\ndener Eisenerze beschreiben\ne) den technologischen Prozeß zur Koksherstel-\nlung beschreiben\nf) Aufbereitung der Rücklaufstoffe erklären\ng) Aufgabe und Bedeutung der Speicheraggre-\ngate erläutern\nh) Aufbau der Speicheraggregate erläutern\ni) Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung von\nEinsatzstoffen erläutern\n1.3   Produktionsanlagen      a) den Hochofen beschreiben, insbesondere\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1           aa) die Bauweise eines Hochofens er-\nBuchstabe c)                      klären\nbb} das Profil eines Hochofens darstellen\ncc} die Zustellung des Hochofens erläutern\ndd) die Notwendigkeit der Kühlung begründen\nee) die Aufbereitung des Kühlwassers erläu-\ntern\nff}   Begichtungssysteme undGichtverschlüs-\nse beschreiben\nb) Zusatzeinrichtungen beschreiben, insbesondere\naa} verschiedene Mölleranlagen beschreiben\nbb) Begichtung erläutern","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                    587\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                             in Wochen\nNr.                                    zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse          im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1       1  2    1   3\n2                                           3                                        4\ncc) Aufbau und Arbeitsweise von               Wind-\nerhitzeranlagen erklären\ndd) meßtechnische Größen für den Wind-\nerhitzerbetrieb nennen und erläutern\nee) Bedeutung der Gasreinigung erläutern\nff)   Gasreinigungsanlagen beschreiben\nc) Anlagen zur Stahlerzeugung einschließlich\nSonderverfahren beschreiben\nd) Pfannenspüleinrichtungen beschreiben\n1.4   Produktionsverfahren        a) Reaktionsweg des Gases und der Einsatzstoffe\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1               erläutern\nBuchstabe d)                b) Reaktionen im Hochofen nennen und einem\nTemperaturbereich zuordnen\nc) direkte und indirekte Reduktion beschreiben\nd) den Reduktions- und Kohlungsvorgang mit\nKoks beschreiben\ne) Bedeutung der Durchgasung und ihre Beein-\nflussungsmöglichkeiten erläutern\nf) Bedeutung der Verbrennungstemperatur erklä-\nren\ng) Regelgrößen für die Ofenführung nennen               während der Ausbildung\nh) Zusammenhang zwischen den einzelnen Re-              in dem Bereich\ngelgrößen erläutern                                 zu vermitteln\ni) Bedeutung der Roheisenentschwefelung erläu-\ntern\nk) Verfahren zur Roheisenentschwefelung nennen\n1) Reihenfolge des Chargierens erläutern\nm) Bedeutung der Roheisenanalyse und -tempera-\ntur erläutern\nn) Bedeutung des Frischvorganges erklären\no) Verfahren zur Stahlerzeugung einschließlich\nSonderverfahren erläutern\np) die beim Frischvorgang stattfindenden chemi-\nschen Reaktionen einschließlich der Entschwe-\nfelung erläutern\nq) Legierungsberechnungen durchführen\nr) Bedeutung der Probennahme und Badtempe-\nraturmessung erläutern\ns) den Einsatz von Schrott und Erz als Kühlmittel\nbegründen\nt) Bedeutung der Desoxidation an chemischen\nReaktionen erläutern\nu) Bedeutung der Stahlentgasung erläutern\nv) verschiedene Stahlentgasungsverfahren nen-\nnen und die dabei stattfindenden Vorgänge\nbeschreiben","588                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nUd.         Teil des                                                                    in Wochen\nNr. Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\n1       1  2    1   3\n2                                       3                                   4\nw) das Pfannenspülen beschreiben\nx) Anwendungsbereich und Bedeutung der\nPfannenmetallurgie erläutern\ny) die beim Pfannenspülen stattfindenden Vor-\ngänge beschreiben\n1.5  Vergießen               a) Vorbereitung und Durchführung des Ofen-\nvon Schmelzen                abstichs beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1       b) Anlagen zum Vergießen beschreiben\nBuchstabe e)\nc) Verfahren des Vergießens beschreiben\nd) Bedeutung der Gießgeschwindigkeiten erläu-\ntern\ne) Gießvorbereitung und Vorgang des Gießens\nbeschreiben\nf) Bedeutung von Gieß- und Lunkerpulvern erläu-\ntern\ng) Blockfehler und Möglichkeiten ihrer Vermei-\ndung nennen\nh) Strangfehler und Möglichkeiten ihrer Vermei-\ndung nennen\ni) Vorgänge beim Gießen und Erstarren des Stah-\nles beschreiben, insbesondere den Begriff des\nKochens erklären und die Zugabe von Alumi-    während der Ausbildung\nnium begründen                                in dem Bereich\nzu vermitteln\nk) Vor- und Nachteile des Stranggießens gegen-\nüber dem Blockgießen erläutern\n1) Vor- und Nachteile beim Vergießen von unbe-\nruhigten Blockgußschmelzen erklären\n1.6  Wartung und Pflege von  a) Störungen im Schmelzverlauf infolge von\nProduktionsanlagen           Ansätzen an der Schachtwandung erläutern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1       b) ,,Tiefblasen des Ofens\" als Begriff erläutern\nBuchstabe f)\nc) Maßnahmen zur Beseitigung der Ansätze\nerläutern\nd) ,,Hängen der Möllersäule\" als Begriff erläutern\ne) Gründe für ein Ansteigen des Wasserstoffgehal-\ntes nennen\nf) Stillsetzen und Anblasen erläutern\ng) Sicherheitsmaßnahmen erläutern\nh) ,,Dämpfen\" als Begriff erläutern\ni) Zweck des Dämpfmöllers bei Stillstand des\nOfens erläutern\nk) Bedeutung der Entstaubung erläutern\n1) Zustellung, Inbetriebnahme und Pflege von\nStahlherstellungs- und Speicheraggregaten\neinschließlich Pfannen beschreiben","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                               589\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                         in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       im Ausbildungsjahr\nNr. Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                          3                                     4\n1.7   feuerfeste Baustoffe        a) Verwendungszweck und Eigenschaften von\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1               feuerfesten Materialien im Hochofenbetrieb\nBuchstabe g)                    nennen\nb) Verwendungszweck und Eigenschaften von\nfeuerfesten Materialien bei der Stahlerzeugung\nnennen\n1.8   Haupt-                      a) Roheisenarten nennen und ihre Zusammen-\nund Nebenprodukte               setzung beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1           b) Möglichkeiten der Weiterverarbeitung von Roh-\nBuchstabe h)                    eisensorten erläutern\nc) für Gichtgas Angaben zur anfallenden Menge,\nzur Zusammensetzung und zum Heizwert ma-\nchen sowie Möglichkeiten seiner Verwendung      während der Ausbildung\nnennen                                          in dem Bereich\nd) für Schlacke Angaben zur anfallenden Menge       zu vermitteln\nund zur Zusammensetzung machen sowie\nMöglichkeiten ihrer Weiterverarbeitung nennen\ne) Stahlwerkserzeugnisse und Möglichkeiten\nihrer Weiterverarbeitung nennen\nf) die Entstehung von verschiedenen Reststoffen\nerläutern\ng) Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rest-\nstoffen beschreiben\n1.9   Arbeitssicherheit           a) Sicherheitsvorschriften für technologische Pro-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1               zesse im Hochofenwerk nennen und begrün-\nBuchstabe i)                    den\nb) Sicherheitsvorschriften für technologische Pro-\nzesse im Stahlwerk nennen und begründen\n2     Eisen-\nund Stahlmetallurgie\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1)\n2.1   Einsatzstoffe               a) Proben entnehmen und zur Analyse weiterleiten\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1           b) Einsatzstoffe beurteilen\nBuchstabe a)\nc) technische Daten erfassen, errechnen und auf\nFormblätter übertragen                                       4\nd) Mengen und Massen der Einsatzstoffe ein-\ngeben, überwachen und erfassen\ne) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.1 vertiefen und\nerweitern\n2.2   Aufbereitung und Lage-      a) Einsatzstoffe nach Sorten vorbereiten, aufberei-\nrung der Einsatzstoffe          ten und einlagern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1           b) Daten zur Vor- und Aufbereitung erfassen, ein-\nBuchstabe b)                    geben und überwachen","590                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2         3\n1               2                                       3                               4\nc) Einsatzstoffe nach Vorgabe zusammenstellen\nund zugeben\nd) Anlagen und Einrichtungen für Vor- und Auf-\nbereitung und Transport bedienen\ne) Steuergeräte und Aggregate bedienen und\n8\nsichern\nf) Anzeigegeräte ablesen und Daten auf Form-\nblätter übertragen\ng) Anlagen nach Meßwerten steuern\nh) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.2 vertiefen und\nerweitern\n2.3   Produktionsanlagen      a) Aggregate vorbereiten und überprüfen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1                                                                   1\nb) Störungen der Anlagen erfassen und melden\nBuchstabe c)\nc) Störungen an den Anlagen beseitigen\nd) Kühlsysteme überwachen und prüfen\ne) Beschickungseinrichtungen überwachen und\nprüfen                                                          11\nf) Energieversorgung überwachen und prüfen\ng) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.3 vertiefen und\nerweitern\n2.4   Produktionsverfahren    a) technische Daten ablesen, erfassen, beurteilen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1            und eingeben\nBuchstabe d)            b) Temperatur messen\nc) Probennahmen durchführen\nd) Prozeßablauf überwachen, steuern und regeln\ne) verfahrenstechnische Einrichtungen bedienen\n14\nf) Abstich vorbereiten und durchführen\ng) Schmelze abschlacken\nh) Nachbehandlung der Schmelze in der Pfanne\ndurchführen\ni) Kenntni_sse nach lfd. Nr. 1.4 vertiefen und\nerweitern\n2.5   Vergießen               a) Einrichtungen zum Vergießen der Schmelze\nvon Schmelzen                vorbereiten und bereitstellen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1       b) Schmelzen abgießen\nBuchstabe e)\nC) Gießhilfsstoffe einsetzen\nd) Temperatur messen                                                 13\ne) Probennahmen durchführen\nf) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.5 vertiefen und\nerweitern","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                               591\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                                                        in Wochen\nNr.                                     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1          2         3\n1                 2                                          3                                    4\n2.6     Wartung und Pflege          a) Zustand der Aggregate beurteilen\nvon Produktionsanlagen      b) Wartung und Pflege der Produktionsanlagen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1              und Aggregate durchführen                                             10\nBuchstabe f)\nc) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.6 vertiefen und\nerweitern\n2.7     feuerfeste Baustoffe        a) feuerfeste Baustoffe lagern und für den Einsatz\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1              vorbereiten\nBuchstabe g)                b) feuerfeste Ausbesserungen vornehmen                                    4\nc) Kenntnisse nach lfd. Nr. 1. 7 vertiefen und\nerweitern\n2.8     Haupt-                      Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.8 vertiefen und er-\nund Nebenprodukte           weitern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1\nBuchstabe h)\nwährend der Ausbildung\nin dem Bereich\n2.9     Arbeitssicherheit           a) Sicherheitsvorschriften anwenden\nzu vermitteln\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1           b) Arbeitsschutzmittel einsetzen\nBuchstabe i)\nc) Die anlagentypischen Sicherheitsvorschriften\nund Unfallgefahren nennen\n8. Bereich Nichteisen-Metallurgie\nNichteisen-Metallurgie\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2)\n1.1    Rohstoffe                   a) Erze und ihre Lagerstätten nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2           b) Erzarten erläutern\nBuchstabe a)\nc) Vor- und Aufbereitung der Erze:\naa) Anlagen und Einrichtungen zur Vor- und\nAufbereitung der Erze beschreiben\nbb) Bedeutung des Brechens, Siebens und\ndes Klassierens von Erzen begründen\ncc) Mischung der Erze begründen                 während der Ausbildung\ndd) Probennahmen erläutern und deren Not-       in dem Bereich\nwendigkeit begründen                      zu vermitteln\nee) chemische Reaktionen beim Rösten be-\nschreiben\nff)   Aufbau der Anlage zum Sintern be-\nschreiben\ngg) Brechen und Kühlen des Sinters begrün-\nden\nhh) Bedeutung des Pelletierens erklären\nii)   Bedeutung des Brikettierens erklären","592                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil        1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                       in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse        im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1       1  2    1    3\n2                                       3                                      4\nd) Rücklaufstoffe:\naa) Bedeutung der Rücklaufstoffe erläutern\nbb) Aufbereitung der Rücklaufstoffe erklären\ne) Zuschläge:\naa) Zuschläge      nennen      und   beschreiben\nbb) Zweck der Zuschläge erläutern\n1.2   Brennstoffe             a) Bedeutung der Brennstoffe für die technologi-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2            sc.hen Prozesse der Nichteisen-Metallerzeu-\nBuchstabe b)                 gung beschreiben\nb) Reduktionsmittel nennen und ihre Aufgabe\nerläutern\nc) Brennstoffe nach ihrem Heizwert unterschei-\nden\nd) Bedeutung der Verbrennungstemperatur er-\nklären\ne) Maßnahmen zur Anhebung der Verbrennungs-\ntemperatur nennen\nwährend der Ausbildung\n1.3   Anlagen zur Verhüttung  a) Bauweise der betriebsüblichen Elektrolyse-,\nin dem Bereich\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2            Schacht-, IS-, Schwebeschmelz-, Drehrohr-\nzu vermitteln\nBuchstabe c)                 und Wirbelschichtöfen sowie der stehenden\nMuffeln und Konverter erklären\nb) Profil eines Ofens darstellen\nc) Ausmauerung der Öfen erläutern\nd) die Notwendigkeit der Ofenkühlung begründen\ne) offene und geschlossene Kühlkreisläufe be-\nschreiben\nf) Aufbereitung des Kühlwassers erklären\ng) Chargierungssysteme beschreiben\n1.4   Hüttenbetrieb           a) verschiedene Mölleranlagen beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2       b) Beschickungsprogramm erläutern\nBuchstabe d)\nc) Arbeitsweise von Gebläsen erläutern\nd) Aufbau von Luftvorwärmeanlagen erläutern\ne) Bedeutung der Gasreinigung erläutern\nf) Gasreinigungsanlagen erklären\ng) Bedeutung der Abgastemperaturen erläutern\nh) Reaktionen der Gase und der Einsatzstoffe\nbeschreiben\ni) Reaktionen im Ofen einem Temperaturbereich\nzuordnen\nk) direkte und indirekte Reduktion erläutern\n1) Schwefeloxidation erklären","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                                593\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                           in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbildungsjahr\nNr. Ausbildungsberufsbildes\n1      1  2    1    3\n2                                           3                                      4\nm) Reaktionen in der Düsenebene erläutern\nn) zu Störfällen führende Reaktionen im Ofengang\nerläutern\no) Regelgrößen für die Ofenführung nennen\np) Zusammenhang zwischen den einzelnen Re-\ngelgrößen erläutern\nq) Vorbereitung und Durchführung des Ofen-\nabstichs beschreiben\nr) An- und Abfahren eines Ofens beschreiben\ns) durch Gas-Luft-Gemisch gefährdete Stellen\nnennen\nt) Störungen infolge von Ansätzen             an  der\nSchachtwandung erläutern\nu) Entfernung der Ansätze erläutern\nv) Bedeutung der Möllerstoffe für die Verhinde-\nrung und Behebung von Störungen erläutern\nw) Wasserverlust im Kreislauf erklären\nx) Gießfehler nennen und Möglichkeiten ihrer Ver-\nmeidung erläutern\ny) Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-\nmaßnahmen im Hüttenbetrieb nennen\nwährend der Ausbildung\n1.5  feuerfeste Baustoffe        Verwendungszweck und Eigenschaften von feuer-          in dem Bereich\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2           festen Materialien bei der Erzeugung von Nicht-        zu vermitteln\nBuchstabe e)                eisen-Metallen nennen\n1.6  Produkte der Nicht-          a) Metallsorten nennen sowie deren Zusammen-\neisen-Metallerzeugung            setzung und Weiterverwendung erläutern\nund ihre                     b) Menge, Zusammensetzung und Heizwerte von\nWeiterverarbeitung               Abgas sowie dessen Abnehmer angeben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2\nBuchstabe f)                 c) Menge und Zusammensetzung von Schlacken\nsowie deren Weiterverarbeitungsmöglichkeiten\nerläutern\n1.7  hydrometallurgische          a) hydrometallurgische Verfahren nennen\nAnlagen                      b) den chemischen Prozeß beim Einwirken von\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2                Energie-Säuren, Laugen und Salzen erläutern\nBuchstabe g)\nc) Maßnahmen zur Beseitigung· von Störungen\nnennen\n1.8  Metall-Raffination und       a) Rohmetalle, Zusätze, Oxidations- und Reduk-\nVergießen der Metalle            tionsmittel für die Metall-Raffination erläutern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2            b) Zweck der elektrolytischen Raffination erläutern\nBuchstabe h)\nc) Zuschläge nennen und deren Aufgabe erläutern\nd) Anlagen und Verfahren zur Raffination erläutern\ne) Bedeutung der Schmelztemperatur erläutern\nf) Reihenfolge der Raffinationsstufen erläutern","594                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                       in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse          im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1               2                                      3                                       4\ng) die Notwendigkeit von Zuschlägen oder Zusät-\nzen auf Grund von Analysenvorgaben erläutern\nh) Bedeutung der Probennahme erläutern\ni) Bedeutung der Temperaturmessung vor dem\nAbstich begründen\nk) Gründe für Stör- und Stillstandzeiten nennen       während der Ausbildung\nin dem Bereich\n1) Verfahren und Aggregate zum Vergießen be-         zu vermitteln\nschreiben\nm) Gießstörungen nennen und Möglichkeiten zu\nderen Vermeidung erläutern\n1.9   Arbeitssicherheit       Sicherheitsvorsch ritten für technologische Pro-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2       zesse beschreiben\nBuchstabe i)\n2     Nichteisen-Metallurgie\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2)\n2.1   Rohstoffe               a) beim Vor- und Aufbereiten der Erze in entspre-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2           chenden Anlagen und Einrichtungen mitwirken\nBuchstabe a)            b) Anlagen und Einrichtungen zum Vor- und Auf-\nbereiten der Erze bedienen\nC) Probennahmen durchführen\nd) Geräte zur Vorbereitung bedienen\ne) Bandanlagen überwachen und Umstellungen\nvornehmen\nf) Mengen und Massen der Einsatzstoffe ein-\ngeben, überwachen und erfassen                                 6\ng) Daten zur Vor- und Aufbereitung erfassen\nh) Geräte zur Einstellung der Mischung über-\nwachen und bedienen\ni) technische Daten auf Formblätter übertragen\nk) die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.1 Buchstabe d\nund e vertiefen und erweitern\n2.2   Brennstoffe             die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.2 Buchstabe a bis e\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2       vertiefen und erweitern\nBuchstabe b)\n2.3   Anlagen zur Verhüttung  a) Kühlsystem überwachen und prüfen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2       b) Chargiereinrichtungen         für  die   Möllerung\nBuchstabe c)                bedienen\nc) die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.4 Buchstabe b\nbis n vertiefen und erweitern                                  4\nd) Abgasleitungen und Abgasreinigungsanlagen\nreinigen\ne) Filterschläuche wechseln","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                            595\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                      in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                          3                                  4\nf) Elektroden wechseln\ng) Staubarten nennen\n2.4   Hüttenbetrieb               a) Einsatzstoffe nach Programmen zusammen-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2               stellen\n3\nBuchstabe d)                b) Anzeigengeräte für die Ofenüberwachung\nablesen\nc) den Ofen an Hand vorhandener Meßwerte und\nAnalysen steuern\nd) Chargiereinrichtung der Öfen überwachen und                         9\nsteuern\ne) angezeigte Ofenwerte und Analysen erfassen\nf) technische Einrichtung für den Abstich vor-\nbereiten und bedienen\ng) Dämme und Rinnen herstellen und beurteilen\nh) Abstichloch öffnen und schließen\ni) Schmelzproben nehmen und beurteilen                                12\nk) Transportpfannen und Kübel bereitstellen\n1) Daten zum Abstich erfassen\nm) Arbeitsschutzmittel einsetzen\nn) Ofen anfahren\no) Gerät zum schnellen und starken Reduzieren\nder Windmenge bedienen\np) Düsen und Schläuche wechseln\n2\nq) Düsenprüfung bei Windpressung durchführen\nr) Gasabsperrorgane bedienen\ns) Sicherheitsmaßnahmen anwenden\n2.5   feuerfeste Baustoffe         mit feuerfesten Baustoffen umgehen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2                                                                                  2\nBuchstabe e)\n2.6   Produkte der                die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.6 vertiefen und\nNichteisen-Metall-          erweitern\nerzeugung und ihre\nWeiterverarbeitung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2                                                            während der Ausbildung\nBuchstabe f)                                                                 in dem Bereich\nzu vermitteln","596                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                   in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n2                                       3                                  4\n2.7   hydrometallurgische     a) Prozesse in hydrometallurgischen Anlagen\nAnlagen                      überwachen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2       b) Laugung und Filtration durchführen\n5\nBuchstabe g)            c) Laugen und Elektrolyte reinigen\nd) Schlämme verarbeiten\n2.8   Metall-Raffination und  a) Einsatzstoffe nach Angabe zusammenstellen\nVergießen der Metalle   b) Zuschläge nach Angabe zusammenstellen                                2\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2\nBuchstabe h)\nc) Temperatur messen\nd) Raffinationsvorgänge nach Plan einleiten und\nsteuern\ne) Daten des Prozesses auf Protokoll übertragen\nf) Einsatzstoffe für den Ablauf vorbereiten\ng) Zuschläge und Zusätze nach Analysevorgabe\nzugeben\nh) Probennahme durchführen\ni) Geräte für den Abstich oder zum Entleeren\nführen und sichern\nk) Abstich durchführen                                                  12\n1) Kühlmittel einsetzen\nm) Schlacke ziehen\nn) Aggregate überprüfen, pflegen und Störungen\nmelden\no) feuerfeste Ausbesserungen vornehmen\np) Prozeßsteuerung durchführen\nq) Schmelze vorbereiten\nr) Schmelzdaten vorbereiten\ns) Zustand der Transportkübel überwachen\nt) Aggregate zum Vergießen vorbereiten\nu) Metalle abgießen\n8\nv) feuerfeste Ausbesserungen vornehmen und\nSchäden melden\nw) die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.4 Buchstabe x\nvertiefen und erweitern\n2.9   Arbeitssicherheit        Sicherheitsvorschriften für technologische Pro-  während der Ausbildung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2        zesse anwenden                                   in dem Bereich\nBuchstabe i)                                                              zu vermitteln","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                            597\nC. Bereich Eisen- und Stahlumformung\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                       in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes\n1      1  2    1    3\n2                                           3                                  4\nEisen- und Stahl-\numformung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3)\n1.1    Grundlagen der               a) elastische und plastische Formänderung\nFertigungsverfahren              erklären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3            b) die verschiedenen Fertigungsverfahren für das\nBuchstabe a)                     Walzen, Strangpressen, Schmieden und Ziehen\nbeschreiben\n1.2    Werkstoffe der               a) physikalische, chemische und technologische\nErzeugnisse                      Eigenschaften der Umformwerkstoffe erklären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3            b) die für die Umformung zutreffenden Werkstoff-\nBuchstabe b)                     normen nennen\n1.3    Vormaterial                  a) die unterschiedlichen Einsatzformen des Vor-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3                materials beschreiben\nBuchstabe c)                 b) vorbereitende Fertigungsverfahren beschrei-\nben\nc) Art und Auswirkung von Fehlern beschreiben\n1.4    Oberflächenbehandlung        Verfahren der mechanischen und chemischen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3            Oberflächenbehandlung beschreiben                während der Ausbildung\nBuchstabe d)                                                                  in dem Bereich\n- - - t - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , zu vermitteln\n1.5    Ofenanlagen                  a) unterschiedliche Ofenarten nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3            b) Öfen zum Wärmen und zur Wärmebehandlung\nBuchstabe e)                     in Aufbau, Funktion und Wirkungsweise be-\nschreiben\nc) die Energiezufuhr für Öfen erklären\nd) feuerfeste Baustoffe für Öfen nennen\n1.6    Werkzeuge,                   a) die verschiedenen Werkzeuge und Werkzeug-\nFertigungsanlagen und            formen für die Fertigungsverfahren Walzen,\nHilfseinrichtungen               Strangpressen, Schmieden und Ziehen be-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3                schreiben\nBuchstabe f)                 b) die für die Werkzeuge verwendeten Werkstoffe\nnennen\nc) Prüfverfahren für Werkzeuge nennen\n· d) Schäden an Werkzeugen nennen\ne) Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen mit\nihren Bauteilen und Bauteilgruppen nennen\nf) Aufgabe und Funktion der wesentlichen Bau-\nteilgruppen beschreiben\ng) Antriebsarten und Antriebseinrichtungen be-\nschreiben","598                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                         in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse           im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1       1  2    1   3\n1               2                                      3                                         4\n1.7   Fertigungsablauf        den Fertigungsablauf beim Walzen, Strangpres-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3       sen, Schmieden und Ziehen beschreiben\nBuchstabe g)\n1.8   Fertigstellen der       a) die verschiedenen Richt- und Ablängverfahren\nErzeugnisse                 beschreiben\nwährend der Ausbildung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3       b) Verfahren für die Maß-, Form- und Oberflächen-      in dem Bereich\nBuchstabe h)                kontrolle beschreiben                              zu vermitteln\n1.9   Qualitätsprüfung        a) Einteilung, Benennung und Normung der Er-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3           zeugnisse beschreiben\nBuchstabe i)            b) die wesentlichen verfahrenstypischen Fehler-\narten nennen\nc) typische Vorgänge und Verfahren der Qualitäts-\nkontrolle beschreiben\n2     Eisen- und Stahl-\numformung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3)\n2.1   Grundlagen der          die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.1 vertiefen und erwei-\nFertigungsverfahren     tern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe a)                                                                    während der Ausbildung\nin dem Bereich\nzu vermitteln\n2.2   Werkstoffe der           die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.2 vertiefen und er-\nErzeugnisse              weitern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe b)\n2.3   Vormaterial             a) Fehler am Vormaterial erkennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3       b) Fehler am Vormaterial beseitigen\nBuchstabe c)\nc) Einsatzmaterial zusammenstellen und transpor-\ntieren                                                           6\n2.4   Oberflächenbehandlung   die Kenntnisse unter lfd. Nr. 1.3 Buchstabe d ver-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3       tiefen und erweitern\nBuchstabe d)\n2.5   Ofenanlagen             a) Aufbau und Arbeitsweise der anlagenspezifi-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3           schen Öfen erklären\nBuchstabe e)            b) Ofenanlagen beschicken und bedienen\nc) Wärmen und Wärmebehandlung des betrieb-                           4\nlichen Umformgutes erklären\nd) Ofenführung mit Regelanlage beschreiben\ne) die Energiezufuhr der anlagenspezifischen\nÖfen erklären","Nr. 16    Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                          599\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                      in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n2        3\n2                                           3                                 4\n2.6   Werkzeuge,                   a) anlagenspezifische Werkzeuge für das Walzen,\nFertigungsanlagen und            Strangpressen, Schmieden oder Ziehen ein-\nHilfseinrichtungen               schließlich der Form- und Maßgestaltung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3                erklären                                                 3\nBuchstabe f)                b) Maschinen für die Bearbeitung der Werkzeuge\nnennen und die Bearbeitungsverfahren be-\nschreiben\nc) Werkzeuge lagern, pflegen und transportieren\nd) Werkzeuge zusammenstellen und einbauen\ne) die anlagenspezifischen Fertigungseinrichtun-\ngen, Hilfseinrichtungen, ihre Bauteile und Bau-\nteilgruppen beschreiben sowie deren Aufgabe                         9\nund Funktion erklären\nf) Maschinenelemente der Fertigungsanlagen\nund Hilfseinrichtungen erklären\ng) Aufbau und Wirkungsweise der verschiedenen\nFertigungsstraßen beschreiben\n2.7   Fertigungsablauf            a) Fertigungsablaufplan erstellen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3           b) Fertigungsanlage und Hilfseinrichtungen vor-\nBuchstabe g)                     bereiten\nc) Steueraggregate bedienen und erklären\nd) durch Verschleiß funktionsuntüchtig geworde-\nne Werkzeuge nachstellen                                          26\ne) Überwachungs- und Meßeinrichtungen bedie-\nnen und ablesen\nf) Einrichtungen zur Informationsübermittlung be-\ndienen\n2.8   Fertigstellen               a) die anlagenspezifischen Richt- und Ablängver-\nder Erzeugnisse                  fahren erklären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3           b) Erzeugnisse richten und ablängen\nBuchstabe h)\n2.9   Qualitätsprüfung            a) Maß-, Form- und Oberflächenkontrolle erklären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3                und durchführen\nBuchstabe i)                                                                                       11\nb) Erzeugnisse des Ausbildungsbetriebes nennen\nc) Qualitätsmerkmale unter Berücksichtigung der\nNormen und Lieferbedingungen beschreiben\nd) Proben nehmen und mechanisch-technologi-\nsche Prüfungen durchführen\n2.1 0 Versand der                   Erzeugnisse kennzeichnen, verpacken, transpor-\nErzeugnisse                  tieren und verladen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe k)                                                                                        2","600                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil       1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                        in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse        im Ausbildungsjahr\n1         2         3\n1                2                                         3                                     4\n2.11   Pflegen, Warten und        a) Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen nach\nInstandhalten von             Plan pflegen\nFertigungsanlagen und     b) anlagentypische Störungen und Verschleiß-                                4\nHilfseinrichtungen            erscheinungen beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe 1)              c) bei Wartungs- und lnstandhaltungsarbeiten\nmitwirken\n2.12   Arbeitssicherheit          die anlagentypischen Unfallgefahren und Sicher-     während der Ausbildung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 3           heitsvorschriften nennen                           in dem Bereich\nBuchstabe m)                                                                   zu vermitteln\nD. Bereich Nichteisen-Metallumformung\nNichteisen-\nMetallumformung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4)\n1.1    Grundlagen der            a) elastische       und    plastische   Formänderung\nFertigungsverfahren           erklären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4         b) die verschiedenen Fertigungsverfahren für das\nBuchstabe a)                  Walzen, Strangpressen, Schmieden und Ziehen\nbeschreiben\n1.2    Werkstoffe                a) Bezeichnungen und Normen für Werkstoffe\nder Erzeugnisse               nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4         b) physikalische, chemische und technologische\nBuchstabe b)                  Eigenschaften der Umformwerkstoffe erklären\nc) die wichtigsten Werkstoffeigenschaften in be-\nzug auf die Umformung nennen\n1.3    Vormaterial               a) die unterschiedlichen Einsatzformen des Vor-      während -der Ausbildung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4             materials beschreiben                            in dem Bereich\nBuchstabe c)                                                                   zu vermitteln\nb) vorbereitende Fertigungsverfahren beschrei-\nben\nc) Art und Auswirkung von Fehlern beschreiben\n1.4    Oberflächenbehandlung       Verfahren der mechanischen und chemischen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4          Oberflächenbehandlung peschreiben.\nBuchstabe d)\n1.5    Ofenanlagen               a) unterschiedliche Ofenarten nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4        b) Öfen zum Wärmen und zur Wärmebehandlung\nBuchstabe e)                   in Aufbau, Funktion und Wirkungsweise be-\nschreiben\nc) die Energiezufuhr für Öfen erklären\nd) feuerfeste Baustoffe für Öfen nennen","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                             601\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                       in Wochen\nNr.                                    zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1       1  2    1    3\n2                                          3                                   4\n1.6    Werkzeuge,                  a) die verschiedenen Werkzeuge und Werkzeug-\nFertigungsanlagen und           formen für die Fertigungsverfahren Walzen,\nHilfseinrichtungen              Strangpressen, Schmieden und Ziehen be-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4               schreiben\nBuchstabe f)                b) die für die Werkzeuge verwandten Werkstoffe\nnennen\nc) Prüfverfahren für Werkzeuge nennen\nd) Schäden an Werkzeugen nennen\ne) Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen so-\nwie ihre Bauteile nennen und beschreiben\nf) Aufgabe und Funktion der wesentlichen Bau-\nteilgruppen beschreiben\ng) Antriebsarten und Antriebseinrichtungen be-\nschreiben\n1.7    Fertigungsablauf            Grundlagen der Fertigungsablaufplanung sowie\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           Begleitpapiere erklären\nBuchstabe g)\n1.8    Fertigstellen               a) die verschiedenen Richt- und Ablängverfahren\nder Erzeugnisse                 beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           b) Verfahren für die Maß-, Form- und Oberflächen-\nBuchstabe h)                    kontrolle beschreiben                         während der Ausbildung\n- - - - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 in dem Bereich\nzu vermitteln\n1.9    Qualitätsprüfung            a) Einteilung, Benennung und Normung der Er-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4               zeugnisse beschreiben\nBuchstabe i)                b) die wesentlichen verfahrenstypischen Fehler-\narten nennen·\nc) typische Vorgänge und Verfahren der Qualitäts-\nkontrolle beschreiben\n1.1 0  Versand                      die verschiedenen Arten der Verpackung und des\nder Erzeugnisse              Versandes nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe k)\n1.11   pflegen, Warten und         a) Ursachen und Wirkung von Reibung sowie Not-\nInstandhalten von               wendigkeit der Schmierung erklären\nFertigungsanlagen und       b) Methoden der pflege, Wartung und Instand-\nHilfseinrichtungen              haltung nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe 1)\n1.12   Arbeitssicherheit           Sicherheitsvorschriften bei der Fertigung durch\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           Walzen, Strangpressen, Schmieden und Ziehen\nBuchstabe m)                beschreiben","602                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nUd.         Teil des                                                                       in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse        im Ausbildungsjahr\nNr. Ausbildungsberufsbildes\n2         3\n1              2                                       3                                      4\n2    Nichteisen-\nMetallumformung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4)\n2.1  Grundlagen der           die Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.1 vertiefen und\nFertigungsverfahren     erweitern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe a)\nwährend der Ausbildung\n- - - - - - - - - - + - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - l in dem Bereich\n2.2  Werkstoffe                die Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.2 vertiefen und      zu vermitteln\nder Erzeugnisse           erweitern\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe b)\n2.3  Vormaterial              a) Fehler am Vormaterial erkennen und beseitigen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4       b) Einsatzmaterial      transportieren,   lagern  und\nBuchstabe c)                 bereitstellen                                                 4\nc) die Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.3 vertiefen und\nerweitern\n2.4  Oberflächenbehandlung    die Kenntnisse nach lfd. Nr. 1.4 vertiefen und\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4       erweitern                                                          2\nBuchstabe d)\n2.5  Ofenanlagen              a) Aufbau und Arbeitsweise der Ofenanlage\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4            erklären\nBuchstabe e)             b) Ofenanlage beschicken und bedienen\n4\nc) Wärmen und Wärmebehandeln der Werkstücke\nerklären\nd) Ofenführung mit Regelanlage beschreiben\n2.6  Werkzeuge,               a) anlagenspezifische Werkzeuge für das Walzen,\nFertigungsanlagen und        Strangpressen, Schmieden oder Ziehen er-\nHilfseinrichtungen           klären\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4                                                                          3\nb) Maschinen für die Instandhaltung der Werk-\nBuchstabe f)                 zeuge nennen und die Bearbeitungsverfahren\nbeschreiben\nc) Werkzeuge lagern, pflegen und transportieren\nd) Werkzeuge zusammen- und einbauen\ne) Fertigungsanlagen, Hilfseinrichtungen und ihre\nBauteile beschreiben sowie deren Aufgabe und\nFunktion erklären\n9\nf) Maschinenelemente der Fertigungsanlagen\nund Hilfseinrichtungen erläutern\ng) Aufbau und Wirkungsweise der verschiedenen\nFertigungsstraßen beschreiben","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Mai 1982                               603\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                         in Wochen\nNr.                                    zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2         3\n1               2                                           3                                    4\n2.7   Fertigungsablauf            a) Fertigungsablauf erstellen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           b) Fertigungsanlage und Hilfseinrichtungen vor-\nBuchstabe g)                     bereiten\nc) Steueraggregate bedienen und erklären\nd) Werkzeuge nachstellen                                                  26\ne) Überwachungs- und Meßeinrichtungen be-\ndienen und ablesen\nf) Einrichtungen zur 1nformationsü berm ittl ung\nbedienen\n2.8   Fertigstellen               a) Verfahren zum Richten, Trennen und Ablängen\nder Erzeugnisse                  erläutern und anwenden\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           b) Verfahren zur Maß-, Form- und Oberflächenkon-\nBuchstabe h)                     trolle erläutern und anwenden\n11\n2.9   Qualitätsprüfung            a) Erzeugnisse des Fertigungsbetriebes nennen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4           b) Qualitätsmerkmale unter Berücksichtigung der\nBuchstabe i)                     Normen und Lieferbedingungen erklären\nc) Proben nehmen und mechanisch-technologi-\nsehe Prüfungen durchführen\n2.10  Versand                      Erzeugnisse kennzeichnen, verpacken, transpor-\nder Erzeugnisse              tieren und verladen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\n2\nBuchstabe k)\n2.11  Pflegen, Warten und         a) Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen nach\nInstandhalten von                Plan pflegen und warten\nFertigungsanlagen und       b) Störungen und typische Verschleißerscheinun-                            4\nHilfseinrichtungen               gen beschreiben\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe 1)                c) bei lnstandhaltungsarbeiten mitwirken\n2.12  Arbeitssicherheit            Unfallgefahren und Sicherheitsvorschriften im Fer- während der Ausbildung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 4            tigungsbetrieb nennen und entsprechende Maß-       in dem Bereich\nBuchstabe m)                 nahmen ergreifen                                   zu vermitteln"]}