{"id":"bgbl1-1982-14-6","kind":"bgbl1","year":1982,"number":14,"date":"1982-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/14#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-14-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_14.pdf#page=14","order":6,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1982-03-29T00:00:00Z","page":422,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["422                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil                                        1\nBekanntmachung\nzu§ 35 des Warenzeichengesetzes\nVom 29. März 1982\nAuf Grund des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des\nWarenzeichengesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 2. Januar 1968 (BGBI. 1 S. 1, 29) wird\ngemäß einer Erklärung des Chief Minister's Office der\nBritischen Jungferninseln bekanntgemacht:\nDeutsche Warenbezeichnungen werden auf den Briti-\nschen Jungferninseln in demselben Umfang wie inlän-\ndische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.\nDeutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen\nauf den Britischen Jungferninseln anmelden, brauchen\nnicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das\nZeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung\nbefindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten\nhaben.\nBonn, den 29. März 1982\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Erkel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 14, ausgegeben am 1. April 1982\nTag                                                                       Inhalt                                                                                          Seite\n25. 3. 82     Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Aus-\nbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . .                                                                  297\n11. 3. 82     Bekanntmachung zu den Artikeln 25, 46 und 63 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte\nund Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  372\nPreis dieser Ausgabe: 7,- DM (6,- DM zuzüglich 1,- DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 15, ausgegeben am 2. April 1982\nTag                                                                      Inhalt                                                                                          Seite\n29. 3. 82     Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. November 1979 über weiträumige grenzüberschrei-\ntende Luftverunreinigung .............................................................. .                                                                      373\n10. 3. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Swasiland über Finanzielle Zusammenarbeit ................ .                                                                     383\n12. 3. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit .................... .                                                                     384\n15. 3. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See ............................................... .                                                                      386\n15. 3. 82     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum lnternationaler;i Übereinkommen\nvon 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden ................... .                                                                    386\n15. 3. 82     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Uganda über Finanzielle Zusammenarbeit ..................... .                                                                      386\n18. 3. 82     Bekanntmachung einer Berichtigung der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeits-\nvertrag ........................................................................ • • • • • • • • • •                                                           388\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}