{"id":"bgbl1-1982-1-8","kind":"bgbl1","year":1982,"number":1,"date":"1982-01-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/1#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-1-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_1.pdf#page=8","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":8,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["8                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 8. Januar 1982\nTag                                                                                      Inhalt                                                                                             Seite\n16. 12. 81      Bekanntmachung der Protokolle zur sechsten Verlängerung des Weizent)_andels-Überein-\nkommens von 1971 und zur ersten Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Ubereinkommens\nvon 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            33\n17. 12 81       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-irischen Abkommens über den Verzicht auf\ndie Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall\nund Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und\närztliche Kontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  41\n826-2-32\n18. 12. 81      Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-griechischen Vereinbarung über die Erstat-\ntung der Familienbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        42\n18. 12. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Senegal (OMVS) über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     42\n18. 12. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Senegal (OMVS) über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     44\n28. 12. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Uganda über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                    45\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                                          Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                   Bundesanzeiger                                            lnkraft-\nNr.                  vom                                 tretens\n21. 12. 81      Neunte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-\nrung zur Änderung der Vierundsechzigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach\nInstrumentenflugregeln zum und vom Flughafen\nFrankfurt am Main)                                                                                                         3              7. 1.82                               18. 2.82\n96-1-2-64\n17. 12. 81      Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion\nNord zur Änderung der Lotsordnung Elbe                                                                                     4              8. 1.82                                8. 1.82\n9515-10-1-7"]}