{"id":"bgbl1-1982-1-1","kind":"bgbl1","year":1982,"number":1,"date":"1982-01-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/1#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1982-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1982/bgbl1_1982_1.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung","law_date":"1982-01-02T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1982                       Ausgegeben zu Bonn am 19. Januar 1982                                                                                                                 Nr. 1\nTag                                                                          Inhalt                                                                                          Seite\n2. 1.82    Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung ............................. .\n7108-34\n7. 1. 82   Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an\nder Einkommensteuer für die Jahre 1982, 1983 und 1984 ................................. .                                                                           2\nneu: 605-1-6\n13. 1. 82   Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und\nLändern im Ausgleichsjahr 1980 ......................................................... .                                                                          3\nneu: 603-9-11-2\n14. 1. 82   Kostenverordnung für Amtshandlungen des Deutschen Hydrographischen Instituts im Bereich\ndes Festlandsockels (KostV-FIS) ........................................................ .                                                                          4\nneu: 9510-11-1\n14. 1. 82   Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im\nBereich des Festlandsockels ............................................................ .                                                                          6\nneu: 454-1-1-10\n7. 1. 82   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1934 d Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen\nGesetzbuchs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6\n1104-5, 400-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 1 und Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       7\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      8\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        9\nErste Verordnung\nzur Änderung der Arbeitsstättenverordnung\nVom 2. Januar 1982\nAuf Grund des durch § 174 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes                                        2. In § 56 wird folgender Absatz 3 angefügt:\nvom 13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310) eingefügten                                                    ,,(3) Für Tagesanlagen und Tagebaue des Berg-\n§ 120 e Abs. 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der\nwesens ist der maßgebende Zeitpunkt im Sinne des\nBekanntmachung vom 1. Januar 1978 (BGBI. 1 S. 97)                                                 Absatzes 1 der 1. Januar 1982.\"\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:\nArtikel 2\nArtikel 1                                                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbe-\nDie Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975\nordnung auch im Land Berlin.\n(BGBI. 1 S. 729) wird wie folgt geändert:\n1. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:\n„Sie gilt ferner für Tagesanlagen und Tagebaue des                                                                                      Artikel 3\nBergwesens.\"                                                                                 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.\nBonn, den 2. Januar 1982\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nH. Buschfort"]}