{"id":"bgbl1-1981-7-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":7,"date":"1981-02-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/7#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_7.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung über die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten nach dem Personenbeförderungsgesetz","law_date":"1981-01-21T00:00:00Z","page":129,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["129\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1981                       Ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 1981                                                                                             Nr. 7\nTag                                                    Inhalt                                                                                          Seite\n21. 1. 81 zweite Verordnung über die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten nach dem\nPersonenbeförderungsgesetz ........................................................... .                                                         129\nneu: 9240-1-7; 9240-1-5\n21. 1. 81 Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung ............................ .                                                         130\n7831-1-46-1\n21. 1. 81 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten ...... .                                                      132\n7831-1-40-3, 7831-1-11, 7831-1-18\n26. 1. 81 Fünfte Verordnung über die Änderung der Grenze des Freihafens Bremerhaven ............ .                                                         134\n613-1-8\n30. 1. 81 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz\nIngolstadt .............................................................................. .                                                      135\nneu: 2129-4-1-38\n30. 1. 81 Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen . . . . . . . . . . . . . . . .                                          143\nneu: 7831-1-43-20; 7831-1-43-5\n30. 1. 81 Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               146\nneu: 800-21-1-86\n26. 1. 81 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 75 Satz 2 Nr. 1 und 2 des Beamtengesetzes\nfür das Land Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  154\n1104-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 3 und Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    155\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     156\nZweite Verordnung\nüber die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten nach dem Personenbeförderungsgesetz\nVom 21. Januar 1981\nAuf Grund des § 45 a Abs. 5 Satz 3 des Personenbe-                                                                          §2\nförderungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil 111,\nGliederungsnummer 9240-1, veröffentlichten bereinig-                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nten Fassung, der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom                   tungsgesetzes in Verbindung mit§ 66 des Personenbe-\n24. August 1976 (BGBI. 1 S. 2439) eingefügt worden ist,                   förderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:\n§3\n§ 1\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nDie durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten                     1980 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung\nje Personen-Kilometer betragen bei den in § 45 a Abs. 5                   tritt die Verordnung über die durchschnittlichen ver-\nSatz 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes ge-                         kehrsspezifischen Kosten je Personen-Kilometer nach\nnannten Unternehmen 0, 11 2 DM je Personen-Kilome-                        § 45 a Abs. 5 Satz 3 des Personenbeförderungsgeset-\nter.                                                                     zes vom 17. Januar 1979 (BGBI. 1 S. 102) außer Kraft.\nBonn, den 21. Januar 1981\nDer Bundesminister für Verkehr\nHauff"]}