{"id":"bgbl1-1981-59-9","kind":"bgbl1","year":1981,"number":59,"date":"1981-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/59#page=63","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-59-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_59.pdf#page=63","order":9,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 39","page":1623,"pdf_page":63,"num_pages":2,"content":["Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1981                                                 1623\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 39, ausgegeben am 18. Dezember 1981\nTag                                                                 Inhalt                                                          Seite\n11.12.81        Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/81 - Zollpräferenzen 1981 gegen-\nüber Entwicklungsländern - EGKS) ...................................................... .                               1082\n613-2-1\n27. 11. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                              1088\n30. 11. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                              1090\n30.11. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                              1091\n30. 11. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Finanzielle Zusammenarbeit ......... .                             1093\n1.12. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfracht-\nführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr ............................. .                           1095\n1.12.81        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen\nHandel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen .. -........................... .                          1096\n2. 12. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Charta der Vereinten Nationen ............ .                                1096\n2. 12. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter ............. .                                 1096\n2. 12. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische\nBeziehungen ........................................................................... .                               1097\n2. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationalen\nArbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung ............. .                           1098\n2. 12. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 139 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und\nEinwirkungen verursachten Berufsgefahren ............................................... .                              1098\n4. 12. 81      Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte\nund Grundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 zu dieser Konvention ......................... .                            1099\n4. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseiti-\ngung jeder Form von Rassendiskriminierung .............................................. .                              1100\n4. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See ............................................... .                                1100\n4. 12. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr .                                    1100\n4. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung\ndes Arbeitskräftepotentials .............................................................. .                            1101\n4. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 144 der Internationalen\nArbeitsorganisation über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internatio-\nnaler Arbeitsnormen .................................................................... .                              1101\n4. 12.81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau ................... .                           1102\n7.12.81        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kern-\nwaffen ................................................................................. .                              1103\nPreis dieser Ausgabe: 3,-- DM (2.40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99- 509 oder gegen Vorausrechnung.","1624                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil      1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versall(Jkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,60 DM (4,80 DM zuzüglich -,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6, 10 DM. Im Bezugspreis              Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der an(;ewandte Steuersatz beträgt\n6,5 %                                                                                    Postvertriebsstück· Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 370. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. November 1981,\nist im Bundesanzeiger Nr. 238 vom 19. Dezember 1981 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 238 vom 19. Dezember 1981 kann zum Preis von 2,95 DM\n(2,35 DM+ 0,60 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}