{"id":"bgbl1-1981-56-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":56,"date":"1981-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Bezeichnungsverordnung","law_date":"1981-12-15T00:00:00Z","page":1417,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1417\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1981                     Ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1981                                                                                                                          Nr. 56\nTag                                                                                   Inhalt                                                                                           Seite\n15. 12. 81    Erste Verordnung zur Änderung der Bezeichnungsverordnung                                                                                                                     1417\n2121-50-1-17\n15. 12. 81    Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungs-\npflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1418\n2121-51-7\n16. 12. 81    Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1420\nneu: 2121-6-24-2; 2121-6-3, 2121-6-1\n16. 12. 81    Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1425\nneu: 2121-6-24-1; 2121-6-19, 2121-6-19-1\n16. 12. 81    Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäu-\nbungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 1427\nneu: 2121-6-24-3; 2121-6-22\n16. 12. 81    Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1433\nneu: 2121-6-25; 2121-6-20\n17. 12. 81    Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      1435\n7400-1-1\n17. 12. 81    Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesell-\nschaften (Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1442\nneu: 610-10-7\n17. 12. 81    Kostenverordnung zum Atomgesetz (AtKostV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1457\nneu: 751-12; 751-9\n18. 12. 81    Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Rentenversicherung der Arbeiter und der\nAngestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung für 1982 (RV-Bezugsgrößen-\nverordnung 1982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1459\nneu: 8232-7-25\n14. 12. 81    Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen . . . . . . .                                                                                  1462\n424-2-1-1\nDie Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Bezeichnungsverordnung vom 15. Dezember 1981 wird als Anlageband zu dieser\nAusgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil/ wird der Anlageband auf Anforderung\nkostenlos übersandt.\nErste Verordnung\nzur Änderung der Bezeichnungsverordnung\nVom 15. Dezember 1981\nAuf Grund des § 10 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 des Arzneimit-                                                                                               Artikel 3\ntelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1 S. 2445,\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.\n2448) wird verordnet:\n(2) Fertigarzneimittel, die wirksame Bestandteile ent-\nArtikel 1                                                                 halten, deren Bezeichnung in der Anlage zu dieser Ver-\nordnung bestimmt ist, und die seit dem 1. Januar 1978\nDie Anlage der Bezeichnungsverordnung vom                                                          bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassen\n15. September 1980 (BGBI. 1 S. 1736) wird nach                                                        oder registriert worden sind, dürfen vom pharmazeuti-\nMaßgabe der Anlage *) geändert.                                                                       schen Unternehmer noch bis zum 31. Dezember 1984\nund nach diesem Zeitpunkt noch von Groß- und Ein-\nArtikel 2                                                                 zelhändlern mit den bisherJgen Bezeichnungen in den\nVerkehr gebracht werden.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes\nzur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August                                                   *) Die Anlage wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes\nausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I wird der Anlageband\n1976 (BGBI. 1 S. 2445) auch im Land Berlin.                                                                auf Anforderung kostenlos übersandt.\nBonn, den 15. Dezember 1981\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nAntje Huber"]}