{"id":"bgbl1-1981-55-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":55,"date":"1981-12-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/55#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-55-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_55.pdf#page=1","order":1,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank","law_date":"1981-12-14T00:00:00Z","page":1389,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1389\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1981                       Ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 1981                                                                                                                  Nr. 55\nTag                                                                            Inhalt                                                                                           Seite\n14. 12. 81      Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die landwirtschaftliche Rentenbank . . . . . . .                                                                        1389\n7624-1\n15. 12. 81      Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1390\n810-31, 820-1, 8252-1, 810-1, 453-12, 26-1, 86-7-3, 7100-1, 610-1-3, 810-1-21\n11. 12. 81      Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über ·den\nAmateurfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1397\n9022-1-1, 9022-1-1-1\n15. 12. 81      Verordnung zur Begrenzung des Übergangs von N-Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen aus\nbestimmten Bedarfsgegenständen (Nitrosamin-Bedarfsgegenstände-Verordnung) . . . . . . . . . . . .                                                                     1406\nneu: 2125-40-29\n15. 12. 81      Verordnung über die Höhe der Beiträge der Binnenschiffahrt im Haushaltsjahr 1982 . . . . . . . . .                                                                    1407\n.    9500-4-6-3\n16. 12. 81      Erste Verordnung zur Änderung der Meldeverordnung Getreide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  1408\n7847-12-2-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1414\nViertes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über die landwirtschaftliche Rentenbank\nVom 14. Dezember 1981\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                                   §2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n§ 1                                                             Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nIn § 4 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Gesetzes über die land-\nwirtschaftliche Rentenbank in der im Bundesgesetzblatt\nTeil 111, Gliederungsnummer 7624-1, veröffentlichten be-\nreinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom                                                                                                   §3\n25. Mai 1976 (BGBI. 1 S. 1245), wird das Wort „zehn-                                                  Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nfachen\" durch das Wort „fünfzehnfachen\" ersetzt.                                                 Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 14. Dezember 1981\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}