{"id":"bgbl1-1981-45-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":45,"date":"1981-10-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses","law_date":"1981-10-07T00:00:00Z","page":1129,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1129\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1981                         Ausgegeben zu Bonn am 24. Oktober 1981                                                                                                               Nr. 45\nTag                                                                       Inhalt                                                                                            Seite\n7. 10. 81    Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetz-\ntenverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1129\n51-1-1\n12. 10. 81     Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Marktordnungswaren auf die\nMarktordnungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1130\nneu: 7847-11-1-6; 7847-11-1-1\n20. 10. 81     Dritte Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz\n(Mahlerzeugnisse aus Getreide) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1131\n7841-1-8\n20. 10. 81     Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz                                                                         1132\nneu: 2120-3-2; 2120-3-1\n21. 10. 81     Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arznei-\nmitteln zur Anwendung bei Tieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1135\nneu: 2121-51-12\n21. 10. 81     Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung                                                                            1136\n2125-40-12\n14. 10. 81     Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Gedenkmünze Carl Reichsfreiherr vom und zum Stein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1139\nneu: 691-10-30\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 32 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1140\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1141\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1143\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses\nVom 7. Oktober 1981\nAuf Grund des § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 72                                            2. § 4 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:\nAbs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Be-                                                 „An Bord von Schiffen haben die Angehörigen der\nkanntmachung vom 19. August 1975 (BGBI. 1 S. 2273)                                                 Besatzung und deren unmittelbare Vorgesetzte in\nwird verordnet:                                                                                    und außer Dienst Befehlsbefugnis nach Satz 1 auch\nArtikel 1                                                             gegenüber Soldaten, die sich nicht im Dienst befin-\nden oder nicht zu bestimmtem Dienst eingeteilt sind,\nDie Verordnung über die Regelung des militärischen                                               und gegenüber Soldaten, die nicht zur Besatzung ge-\nVorgesetztenverhältnisses in der im Bundesgesetzblatt                                              hören.\"\nTeil 111, Gliederungsnummer 51-1-1, veröffentlichten be-\nreinigten Fassung, wird wie folgt geändert:\nArtikel 2\n1. Die Überschrift erhält den Zusatz ,,(Vorgesetzten-                                             Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nverordnung - VorgV)\".                                                                     in Kraft.\nBonn, den 7. Oktober 1981\nDer Bundesminister der Verteidigung\nIn Vertretung\nDr. Hiehle"]}