{"id":"bgbl1-1981-43-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":43,"date":"1981-10-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/43#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_43.pdf#page=1","order":1,"title":"Postgebührenordnung (PostGebO)","law_date":"1981-10-01T00:00:00Z","page":1061,"pdf_page":1,"num_pages":8,"content":["1061\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1981                     Ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 1981                                                                                                    Nr. 43\nTag                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n1.10. 81   Postgebührenordnung (PostGebO)                                                                                                                          1061\nneu: 901-1-1-4; 901-1-1-3\n1. 10. 81  Achte Verordnung zur Änderung der Postordnung (8. ÄndVPostO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1069\n901-1-1              .\n1. 10. 81  Verordnung über die Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland (Auslandspostgebühren-\nordnung - PostGebOAusl -) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1070\nneu: 901-1-21; 901-1-20\n1. 10. 81  Postscheckgebührenordnung (PostSchGebO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1106\nneu: 901-1-10-4; 901-1-10-3\n1. 10. 81  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmelde-\nverkehr mit der Deutschen Demokratischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1109\n900-1-3-1, 900-1-3-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1114\nPostgebührenordnung\n(PostGebO)\nVom 1. Oktober 1981\nAuf Grund des§ 14 des Postverwaltungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nGliederungsnummer 900-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird im Einver-\nnehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:\n§ 1\nDie Gebühren für den Brief-, Paket-, Postanweisungs- und Postauftragsdienst wer-\nden auf die in der Anlage zu dieser Verordnung angegebenen Beträge festgesetzt.\n§2\nIm Verkehr zwischen dem Land Berlin und dem übrigen Geltungsbereich dieser Ver-\nordnung ist für die Berechnung der Paket- und Postgutgebühren jeweils die gebühren-\nmäßig nächstniedrigere Entfernungsstufe maßgebend.\n§3\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit\n§ 37 des Postverwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§4\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1982 in Kraft.\n(2) Gleichzeitig tritt die Postgebührenordnung vom 12. Juni 1978 (BGBI. I S. 683), zu-\nletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 1980 (BGBl.1 S. 918), außer\nKraft.\nBonn, den 1. Oktober 1981\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle","1062                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnlage\n(zu § 1)\nGebührenübersicht\nUd.                                                          Gebühr\nNr.                             Gegenstand\nDM 1 Pf\n2                       3\n1. Briefsendungen\n1    Standardbrief                                              80\n2    Brief\nbis    50  g                             1   30\nüber   50  bis 100    g                             1   90\nüber  100 bis 250     g                             2   50\nüber  250 bis 500     g                             3   10\nüber  500 bis 1 000   g                             3   70\n3    Standardbrief innerhalb Berlins                            50\n4    Brief innerhalb Berlins\nbis     50  g                                 80\nüber 50 bis 100       g                             1   10\nüber 100 bis 250      g                             1   40\nüber 250 bis 500      g                             1   70\nüber 500 bis 1 000    g                             2   00\n5   Postkarte                                                  60\n6    Postkarte innerhalb Berlins                                40\n1    Standarddrucksache                                         50\n8    Drucksache\nbis  50 g                                    80\nüber 50 bis    100 g                                1   10\nüber 100 bis   250 g                                1   40\nüber 250 bis   500 g                                2   00\n9    Standardbriefdrucksache                                    70\n110   Briefdrucksache\nbis 50  g                                1   10\nüber 50 bis 100    g                                1   60\nüber 100 bis 250   g                                2   10\nüber 250 bis 500   g                                2   60\n11    Standardmassendrucksache\na) gemäß § 19 Abs . 1 Nr. 1 und 2 der Postordnung          35\nb) gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Postordnung           30","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Oktober 1981          1063\nLfd.                                                            Gebühr\nNr.\nGegenstand                            Pf\nDM 1\n2                               3\n12   Massendrucksache\na) gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Postordnung\nbis    30 g                                     45\nüber    30  bis    50 g                                     60\nüber    50  bis 100 g                                       80\nüber 100    bis 250 g                                   1   00\nüber 250    bis 500 g                                   1   30\nüber 500    bis 1 000 g                                 1   60\nüber 1 000  bis 2 000 g                                 1   90\nüber 2 000  bis 3 000 g                                 2   20\nb) gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Postordnung\nbis    30 g                                        40\nüber  30 bis    50 g                                        50\nüber  50 bis  100  g                                        70\nüber 100 bis  250  g                                        90\nüber 250 bis  500  g                                    1   20\nc) gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5 der Postordnung\nüber 500 bis 1 000 g                                    1   50\nüber 1 000 bis 2 000 g                                  1   70\nüber 2 000 bis 3 000 g                                  1   90\nd) gemäß § 19 Abs. 2 der Postordnung                       3   40\n13   Büchersendung\nbis      50 g                                      50\nüber 50 bis 100      g                                      50\nüber 100 bis 250     g                                      70\nüber 250 bis 500     g                                  1   00\nüber 500 bis 1 000   g                                  1   80\n14   Standardwarensendung                                           50\n15   Warensendung\nbis    50 g                                        80\nüber 50 bis   100  g                                    1    10\nüber 100 bis  250  g                                    1   40\nüber 250 bis  500  g                                    2   00\n16   Wurfsendung\nbis  10  g                                          12\nüber 10 bis  20  g                                          18\nüber 20 bis  30  g                                          25\nüber 30 bis  50  g                                          30\n17   Päckchen                                                   3   00","1064                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nGebühr\n2.Zone     3.Zone\nLfd.                                           1. Zone      über 150 über 300 km\nGegenstand                 bis 150 km\nNr.                                                        bis 300 km\nDM    I Pf    DM 1 Pf     DM   I Pf\n1                     2                                        3\nII. Paketsendungen\n18   a) Standardpaket\nbis 5 kg                      4     40      4    60     4    80\nüber 5 bis 6 kg                        5     00      5    40     5    80\nüber 6 bis 7 kg                        5     60      6    20     6    80\nüber 7 bis 8 kg                        6     20      7    00     7    80\nüber 8 bis 9 kg                        6     80      7    80     8    80\nüber 9 bis 10 kg                       7     40      8    60     9    80\nüber 10 bis 12 kg                      8     60     10    00   11     40\nüber 1 2 bis 14 kg                     9     80     11    40   13     00\nüber 14 bis 16 kg                    11      00     12    80   14     60\nüber 16 bis 18 kg                    12      20     14    20   16     20\nüber 18 bis 20 kg                    13      40     15    60   17     80\nb) Paket                                Gebühr für ein Standardpaket\ngleichen Gewichts zuzüglich\n1,00 DM\n19  Zuschlag für ein sperriges Paket        50 v. H. der Gebühr nach\nlfd. Nr. 18 b), mindestens 4,00 DM\n20   a) Standardpostgut\nbis 5 kg                      3     50       3   70     3    90\nüber 5 bis 6 kg                        4     10       4   50     4    90\nüber 6 bis 7 kg                        4     70       5   30     5    90\nüber 7 bis 8 kg                        5     30       6   10     6    90\nüber 8 bis 9 kg                         5    90       6   90     7    90\nüber 9 bis 10 kg                       6     50       7   70     8    90\nüber 10 bis 1 2 kg                      7    70       9   10    10    50\nüber 12 bis 14 kg                       8    90     10    50    12 . 10\nüber 14 bis 16 kg                     10     10     11    90    13    70\nüber 16 bis 18 kg                     11     30     13    30    15    30\nüber 18 bis 20 kg                     12     50     14    70    16    90\nb) Postgut                               Gebühr für ein Standardpostgut\ngleichen Gewichts zuzüglich\n1,00 DM","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Oktober 1981           1065\nLfd.\nGebühr\nNr.                              Gegenstand\nDM  I Pf\n2                               3\nIII. Postanweisungen\n21   Postanweisungen\nbis 100 DM                                      5   00\nüber 100 bis 500 DM                                        7   00\nüber 500 bis 1 000 DM                                     10   00\n22   Gebühr für die telegrafische Übermittlung einer Post-\nanweisung                                                     10   00\nIV. Besondere Versendungsformen\n23   Wertgebühr für eine Sendung\na) Briefe\nbis 500 DM der Wertangabe                                  4   00\nfür jede weiteren 500 DM der Wertangabe                    1   00\nb) Pakete\nbis 1 000 DM der Wertangabe                                5   50\nfür jede weiteren 500 DM der Wertangabe                     1   00\n24   Einschreibgebühr für eine Sendung                              2   00\n25   Gebühr für die eigenhändige Zustellung einer Sendung           1   50\n26   Rückscheingebühr für eine Sendung                              1   50\n27   Nachnahmegebühr für eine Sendung                               1   70\n28   Eilzustellgebühr für eine Sendung\nZustellung zwischen 6 und 22 Uhr                           3   50\nZustellung zwischen 22 und 6 Uhr                           6   00\n29   Luftpostgebühr für eine Sendung\na) Briefsendungen\nfür je 20 g                                                    05\nb) Pakete\nbis 1 kg                                                   1   20\njedes weitere ½ kg mehr                                        60\n30   Schnellsendungsgebühr für eine Sendung\na) Päckchen                                                    3   00\nb) Paketsendungen\n1. Zone                                                    3   00\n2.Zone                                                     3   50\n3.Zone                                                     4   00\n31  Gebühr für die Auslieferung eines Kursbriefes\na) für den Kalendermonat                                     100   00\nb) für die Kalenderwoche                                      40   00\n32  Werbeantwortgebühr für eine Sendung                                 25","1066                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nGebühr\nLfd.\nGegenstand\nNr.                                                              DM  I  Pf\n2                                3\n33   Prüfgebühr für die Anschriftenprüfung bei Sammelaufträgen\nfür eine Anschrift                                                 20\nmindestens für eine Sendung nach demselben Postamt             2   00\nV. Postaufträge\n34   Auftragsgebühr für einen Postzustellungsauftrag                5   00\n35   Vorzeigegebühr für einen Postprotestauftrag                    2   80\nVI. Sonstige Gebühren\n36   Einziehungsgebühr\na) für eine nicht oder unzureichend freigemachte Brief-\nsendung                                                        60\nb) für ein nicht freigemachtes Paket                               70\n37   Stundungsgebühr\nfür eine volle oder angebrochene Deutsche Mark monatlich           02\nmindestens monatlich                                          .2   00\n38   Behandlungsgebühr für eine Sendung mit vorschriftswidriger\nAufschrift                                                         30\n39   Gebühr für unverpackt eingelieferte Schlüssel                  4   90\n40   Gebühr für die Einlieferungsbescheinigung über eine gewöhn-\nliche Briefsendung mit Nachnahme                                   50\n41   Gebühr für einen Briefkasten in einem privaten Gebäude\nvierteljährlich                                             130    00\n42   Gebühr für die Einlieferung einer Sendung außerhalb der\nAnnahmezeiten                                                  2   50\n43   Gebühr für die Übermittlung eines nachträglichen Verlangens\ndes Absenders                                                  5   00\n44   Gebühr für die Nachforschung nach einer Sendung                4   20\n45   Zustellgebühr für eine Paketsendung                            2   20\n46   Gebühr für das Bereithalten der Sendungen zur Abholung\na) für Briefsendungen und Postanweisungen einmalig bei der\nEinrichtung                                              20    00\nb) für Paketsendungen und Päckchen monatlich                 40    00\nc) für eine postlagernde Paketsendung                          2   20\n47   Gebühr für eine Unzustellbarkeitsanzeige                       1   70\n48   Gebühr für die Rücknahme von Paketsendungen             und\nPäckchen                                                           20","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Oktober 1981         1067\nLfd.                                                              Gebühr\nNr.                           Gegenstand\nDM I Pf\n2                               3\n49   Gebühren für Sonderleistungen beim Versand von Postwert-\nzeichen\na) je Einzelauftrag                                          2   00\nb) je Versand zum jeweiligen Ausgabetag                      2   00\nc) je Randstück, Eckrandstück oder Viererblock, soweit von\nder Versandstelle bestimmt                                   05\nd) je Randstück, Eckrandstück, Viererblock oder anderem\nBogenteil, soweit vom Auftraggeber bezeichnet                 50\ne) je Stück der amtlichen Ersttagsblätter                        30\n50   Gebühr für nicht von der Post zu vertretenden erneuten\nVersand von Postwertzeichen                                  3   00\n51   Gebühren für das Aufdrucken von Postwertzeichen auf Brief-\numschläge und Karten\nA. Aufdruck auf einzelne Briefumschläge und Karten\na) Aufdruck von Postwertzeichen gleicher Farbe\nfür eine Mindestmenge von 1 000 Stück                 91   70\nfür jedes weitere (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                                      43   40\nfür jedes weitere Tausend über 20 000 Stück           41   20\nb) Aufdruck des zugehörigen Balkens\nfür eine Mindestmenge von 1 000 Stück                 79   30\nfür jedes weitere (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                                      41   30\nfür jedes weitere Tausend über 20 000 Stück           39   30\nB. Aufdruck auf Postkarten in Bogen zu 2 oder 4 Stück\n- Mindestmenge 1O 000 Stück -\na) Bogen zu· 2 Stück\naa) Aufdruck von Postwertzeichen gleicher Farbe\nfür jedes (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                                 40   00\nfür jedes weitere Tausend bis 30 000 Stück       36   30\nfür jedes weitere Tausend bis 40 000 Stück       35   20\nfür jedes weitere Tausend bis 50 000 Stück       35   00\nfür jedes weitere Tausend über 50 000 Stück      34   60\nbb) Aufdruck des zugehörigen Balkens\nfür jedes (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                                 35   20\nfür jedes weitere Tausend bis 30 000 Stück       33   80\nfür jedes weitere Tausend bis 40 000 Stück       32   60\nfür jedes weitere Tausend bis 50 000 Stück       32   20\nfür jedes.weitere Tausend über 50 000 Stück      32   10\nb) Bogen zu 4 Stück\naa) Aufdruck von Postwertzeichen gleicher Farbe\nfür jedes (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                                 38   00\nfür jedes weitere Tausend bis 30 000 Stück       32   10\nfür jedes weitere Tausend bis 40 000 Stück       30   30\nfür jedes weitere Tausend bis 50 000 Stück       29   50\nfür jedes weitere Tausend über 50 000 Stück      28   60","1068              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981 , Teil 1\nGebühr\nLfd.\nNr.                     Gegenstand\nDM I Pf\n2                            3\nbb) Aufdruck des zugehörigen Balkens\nfür jedes (auch angefangene) Tausend\nbis 20 000 Stück                              29   50\nfür jedes weitere Tausend bis 30 000 Stück    26   80\nfür jedes weitere Tausend bis 40 000 Stück    24   60\nfür jedes weitere Tausend bis 50 000 Stück    23   80\nfür jedes weitere Tausend über 50 000 Stück   23   40"]}