{"id":"bgbl1-1981-41-4","kind":"bgbl1","year":1981,"number":41,"date":"1981-09-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/41#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-41-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_41.pdf#page=19","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1043,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. September 1981                                1043\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n26. 8. 81   Verordnung (EWG) Nr . 2482/81 der Kommission zur Bestimmung des\nEinkommensausfalls sowie des Betrages der je Mutterschaf zu\nzahlenden Prämie für die Mitgliedstaaten für das Wirtschaftsjahr\n1980/81                                                                  27.8.81            L 244/14\n26. 8. 81   Verordnung (EWG) Nr. 2483/81 der Kommission zur Bestimmung des\ngeschätzten Einkommensausfalls sowie des geschätzten Betrages\nder je Mutterschaf zu zahlenden Prämie für die Mitgliedstaaten für\ndas Wirtschaftsjahr 1981 /82                                             27.8.81            L 244/15\nAndere Vorschriften\n27. 7. 81   Verordnung (EWG) Nr. 2454/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland\nzur Ergänzung und Änderung der Listen A und B, die dem Protokoll\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in\"\noder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der Zusam-\nmenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                     31.8.81             L 247/32\n27. 7.81    Verordnung (EWG) Nr. 2455/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Island zur\nErgänzung und Änderung der Listen A und B, die dem Protokoll Nr. 3\nüber die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in\" oder\n,,Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der Zusammen-\narbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                        31.8.81             L 247/35\n27. 7.81    Verordnung (EWG) Nr. 2456/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen\nzur Ergänzung und Anderung der Listen A und B, die dem Protokoll\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in\"\noder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der Zusam-\nmenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                    31.8.81             L 247/38\n27. 7.81    Verordnung (EWG) Nr. 2457/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/~.1 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal\nzur Ergänzung und Anderung der Listen A und B, die dem Protokoll\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in\"\noder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der Zusam-\nmenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                    31.8.81             L247/41\n27. 7. 81   Verordnung (EWG) Nr. 2458/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Schwe-\nden zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B, die dem Proto-\nkoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ur-\nsprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der\nZusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                31.8.81             L 247/44\n27. 7. 81   Verordnung (EWG) Nr. 2459/81 des Rates über die Anwendung des\nBeschlusses Nr. 3/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz\nzur Ergänzung und Änderung der Listen A und B, die dem Protokoll\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in\"\noder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Methoden der Zusam-\nmenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind                    31. 8.81            L 247/47","1044                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,-- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich --,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der anqewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück· Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 367. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. August 1981,\nist im Bundesanzeiger Nr. 176 vom 22. September 1981 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-:-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 176 vom 22. September 1981 kann zum Preis von 2,95 DM\n(2,35 DM+ 0,60 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}