{"id":"bgbl1-1981-40-3","kind":"bgbl1","year":1981,"number":40,"date":"1981-09-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/40#page=53","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-40-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_40.pdf#page=53","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 und Nr. 30","page":1021,"pdf_page":53,"num_pages":1,"content":["Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. September 1981                                                                                                  1021\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 29, ausgegeben am 25. September 1981\nTag                                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n10. 9. 81       Gesetz zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                674\nneu: 901-5\n11. 9. 81       Verordnung über die Inkraftsetzung der Vollzugsordnungen vom 26. Oktober 1979 zu den\nVerträgen des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         868\nDie Vollzugsordnungen zu den Verträgen des Weltpostvereins werden als Anlagenband des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlagenband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlagenband: 16,90 DM (15,60 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 17,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 30, ausgegeben am 26. September 1981\nTag                                                                                     Inhalt                                                                                          Seite\n18. 9. 81      Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom\nlande aus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      870\nneu: 2129-11\n28. 8. 81       Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Vorkomm-\nnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             885\n31. 8. 81       Bekanntmachung des Abkommens-zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             887\n31. 8. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Kenia über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             889\n1. 9. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von\n1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  890\n1. 9. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     891\n3. 9. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über technische Handels-\nhemmnisse ..........................................·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  891\n3. 9. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Handel mit Zivil-\nluftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        891\n4. 9. 81       Bekanntmachung zum internationalen Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphen-\nkabel und zum Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unter-\nseeischen Telegraphenkabel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       892\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -,60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}