{"id":"bgbl1-1981-39-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":39,"date":"1981-09-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG","law_date":"1981-09-11T00:00:00Z","page":949,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["949\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 AX\n1981                   Ausgegeben zu Bonn am 17. September 1981                                                                                                    Nr. 39\nTag                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n11.9.81    Drittes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG                                                                                                949\n26-2\n9. 9. 81  Postzeitungsordnung (PostZtgO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       950\nneu: 901-1-19-6; 901-1-19-1\n9. 9 . 81 Postzeitungsgebührenordnung (PostZtgGebO)                                                                                                              962\nneu: 901-1-19-7; 901-1-19-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   965\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         966\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           966\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG\nVom 11. September 1981\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                          ses Gesetz vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des\nBeitritts an nur Anwendung, soweit Freizügigkeit durch\nArtikel 1                                          das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte\nVertragswerk über den Beitritt gewährt wird.\"\nIn das Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der\nBekanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBI. I S. 116)\nArtikel 2\nwird nach § 1 5 a eingefügt:\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n,,§ 15 b                                          Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nGeltung für Staatsangehörige neuer Mitgliedstaaten\nArtikel 3\nAuf Ausländer, die Staatsangehörige eines Staates\nsind, der nach dem 31. Dezember 1980 Mitglied der                                  Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in\nEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird, findet die-                         Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 11 . September 1981\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nBaum"]}