{"id":"bgbl1-1981-38-3","kind":"bgbl1","year":1981,"number":38,"date":"1981-09-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/38#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-38-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_38.pdf#page=23","order":3,"title":"Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen (HebAPrO)","law_date":"1981-09-03T00:00:00Z","page":923,"pdf_page":23,"num_pages":13,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981                            923\nAusbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen\n(HebAPrO)\nVom 3. September 1981\nAuf Grund des § 25 des Hebammengesetzes in der im          (3) Innerhalb des zweiten und dritten Ausbildungsjah-\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2124-1,       res ist Beistand und Betreuung bei mindestens 50 Ge-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch        burten zu leisten und bei 30 Geburten der Dammschutz\n§ 1 Satz 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1964 (BGBI. 1          selbständig auszuführen.\nS. 560) und Artikel 43 des Gesetzes vom 18. März 1975          (4) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an\n(BGBI. I S. 705), wird mit Zustimmung des Bundesrates       den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen ist\nverordnet:                                                  durch eine Bescheinigung nach dem Muster der An-\n§ 1                            lage 3 nachzuweisen.\nAusbildung\n§3\n(1) Die Ausbildung für Hebammen dauert drei Jahre.\nStaatliche Prüfung\n(2) Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist\n( 1) Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen,\neine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere\neinen mündlichen und einen praktischen Teil.\ngleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulab-\nschluß abgeschlossene Berufsausbildung von minde-             (2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Ausbildungs-\nstens zweijähriger Dauer sowie die Vollendung des           stätte ab, an der er die Ausbildung abgeschlossen hat.\nsiebzehnten Lebensjahres. Satz 1 gilt nicht für Kranken-    Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung\npflegehelferinnen mit mindestens zweijähriger Berufstä-     oder ein Teil der Prüfung abgelegt werden soll, kann aus\ntigkeit.                                                    wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Die Vorsitzen-\nden der beteiligten Prüfungsausschüsse sind vorher zu\n(3) Durch eine außerhalb des Geltungsbereichs die-\nhören.\nser Verordnung erworbene abgeschlossene Ausbildung\nwird die Voraussetzung für die Anerkennung als Heb-                                     §4\namme nach § 6 Abs. 1 des Hebammengesetzes erfüllt,                              Prüfungsausschuß\nwenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes an-\nerkannt wird.                                                  (1) Bei jeder Ausbildungsstätte wird ein Prüfungsaus-\nschuß gebildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht:\n(4) Auf Antrag wird die Ausbildung für Personen, die\neine Ausbildung als Krankenschwester oder Kinder-           1. einem von der zuständigen Behörde beauftragten\nkrankenschwester abgeschlossen haben, um höch-                  Arzt als Vorsitzenden, der Medizinalbeamter sein\nstens zwölf Monate verkürzt.                                    soll,\n(5) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine an-      2. einem Beauftragten der Schulverwaltung, wenn die\ndere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit auf            Ausbildungsstätte nach den Schulgesetzen eines\ndie Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durch-              Landes der staatlichen Aufsicht durch die Schulver-\nführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbil-            waltung untersteht,\ndungszieles dadurch nicht gefährdet werden.\n3. folgenden Fachprüfern:\n(6) Auf die Dauer der Ausbildung werden Unterbre-\na) einem an der Ausbildungsstätte unterrichtenden\nchungen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Wochen an-\ngerechnet.                                                          Arzt,\n§2                                .b) mindestens einer an der Ausbildungsstätte unter-\nrichtenden Hebamme,\nInhalt der Ausbildung\nc) weiteren an der Ausbildungsstätte tätigen Unter-\n( 1) Die Ausbildung für Hebammen umfaßt mindestens               richtskräften.\nden in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und prak-\ntischen Unterricht von 1 600 Stunden und die in Anlage         (2) Die zuständige Behörde kann abweichend von Ab-\n2 aufgeführte praktische Ausbildung von 3 000               satz 1 Nr. 1 einen dem Prüfungsausschuß angehören-\nStunden.                                                    den Beauftragten der Schulverwaltung zum Vorsitzen-\nden bestellen.\n(2) Während der praktischen Ausbildung ist in allen\nfür die Berufsausübung wesentlichen Kenntnissen und            (3) Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses hat\nFertigkeiten zu unterweisen. Es ist Gelegenheit zu ge-      einen oder mehrere Stellvertreter. Die zuständige Be-\nben, die im theoretischen und praktischen Unterricht er-    hörde bestellt den Vorsitzenden des Prüfungsaus-\nworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei     schusses und nach Anhörung des Leiters der Ausbil-\nder praktischen Arbeit anzuwenden. Dabei dürfen nur·        dungsstätte die Fachprüfer und deren Stellvertreter. Der\nTätigkeiten ausgeübt werden, die im Zusammenhang            Vorsitzende bestimmt auf Vorschlag des Leiters der\nmit dem zu erlernenden Beruf stehen und die die Errei-      Ausbildungsstätte die Fachprüfer und deren Stellvertre-\nchung des Ausbildungszieles fördern.                        ter für die einzelnen Fächer.","924                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n(4) Die zuständige Behörde kann Sachverständige          1. Geburtshilfe einschließlich der in der Anlage 1 im\nund Beobachter zur Teilnahme an allen Prüfungsvor-              2. und 3. Ausbildungsjahr unter den Nummern 2 bis 7\ngängen entsenden.                                               aufgeführten Stoffgebiete,\n§5                             2. Kinderheilkunde,\nZulassung zur Prüfung                      3. Krankenpflege,\n( 1) Der Vorsitzende entscheidet auf Antrag des Prüf-     4. Gesundheitslehre und Hygiene.\nlings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prü-      Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf\nfungstermine im Benehmen mit dem Leiter der Ausbil-          geprüft. In einem Fach soll der Prüfling nicht länger als\ndungsstätte fest.                                            20 Minuten geprüft werden.\n(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn fol-        (2) Der mündliche Teil der Prüfung wird von minde-\ngende Nachweise vorliegen:                                   stens drei Fachprüfern abgenommen und nach§ 10 be-\nnotet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsit-\n1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Fami-\nzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit\nlienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Hei-\nden Fachprüfern die Prüfungsnote für den mündlichen\nratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe ge-\nführten Familienbuch,                                    Teil der Prüfung. Dabei sind das in Absatz 1 Nr. 1 ge-\nnannte Fach mit dem Faktor 2 und die übrigen Fächer\n2. die Bescheinigungen über die Teilnahme an den nach        einfach zu gewichten.\ndieser Verordnung vorgeschriebenen Ausbildungs-\nveranstaltungen.                                            (3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann\nauf Antrag die Anwesenheit von Zuhörern beim mündli-\n(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen        chen Teil der Prüfung gestatten.\ndem Prüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbe-\nginn schriftlich mitgeteilt werden. Der Prüfungsbeginn\nsoll nicht früher als zwei Monate vor Ablauf der Ausbil-                                  §8\ndungszeit festgesetzt werden.                                                Praktischer Teil der Prüfung\n§6                                 (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf\ndie folgenden Aufgaben:\nSchriftlicher Teil der Prüfung\n1. Aufnahme einer Schwangeren und Dokumentation\n(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf      der erhobenen Befunde mit Erstellung eines Behand-\nfolgende Fächer:                                                 lungsplanes,\n1. Geburtshilfe einschließlich der in der Anlage 1 im        2. eine Übung am geburtshilflichen Phantom,\n2. und 3. Ausbildungsjahr unter den Nummern 2 bis 7      3. eine praktische Pflegedemonstration an einem\naufgeführten Stoffgebiete,                                   Säugling,\n2. Anatomie und Physiologie,\n4. eine Fallbesprechung/Pflegedemonstration an einer\n3. Krankheitslehre,                                              Wöchnerin.\n4. Kinderheilkunde,                                          Der praktische Teil der Prüfung soll für den Prüfling\n5. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.                 höchstens acht Stunden dauern; er kann auf zwei auf-\neinanderfolgende Tage verteilt werden.\nDer Prüfling hat aus diesen Fächern in je einer Auf-\nsichtsarbeit schriftlich gestellte Fragen zu beantworten.        (2) Der praktische Teil der Prüfung wird von minde-\nDie Aufsichtsarbeit in Fach 1 dauert 120 Minuten, in          stens zwei Fachprüfern abgenommen und nach§ 10 be-\nFach 2 90 Minuten und in den Fächern 3, 4 und 5 je 60         notet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsit-\nMinuten. Der schriftliche Teil der Prüfung ist an zwei Ta-    zende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit\ngen zu erledigen. Die Aufsichtsführenden werden vom           den Fachprüfern die Prüfungsnote für den praktischen\nLeiter der Ausbildungsstätte bestellt.                        Teil der Prüfung.\n(2) Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten werden                                      §9\nvon dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im                                      Niederschrift\nBenehmen mit dem Leiter der Ausbildungsstätte be-\nstimmt. Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei            Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus\nFachprüfern nach § 10 zu benoten. Aus den Noten der           der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und\nFachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsaus-            etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.\nschusses im Einvernehmen mit den Fachprüfern die\nPrüfungsnote für den schriftlichen Teil der Prüfung. Da-\n§ 10\nbei sind das in Absatz 1 Nr. 1 genannte Fach mit dem\nFaktor 2 und die übrigen Fächer einfach zu gewichten.                                 Benotung\nDie schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie die Leistun-\n§7\ngen in der mündlichen und der praktischen Prüfung wer-\nMündlicher Teil der Prüfung                   den wie folgt benotet:\n( 1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf   „sehr gut\" (1 ), wenn die Leistung den Anforderungen in\nfolgende Fächer:                                             besonderem Maße entspricht,","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981                                925\n„gut\" (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll            wichtige Gründe vorUegen. Im Falle einer Krankheit kann\nentspricht,                                                    die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt\nwerden.\n„befriedigend\" (3), wenn die Leistung im allgemeinen\nden Anforderungen entspricht,                                      (2) Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht er-\n,,ausreichend'' (4), wenn die Leistung zwar Mängel auf-        teilt oder unterläßt es der Prüfling, die Gründe für seinen\nweist, aber im ganzen den Anforderungen noch ent-              Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als\nspricht,                                                       nicht bestanden.\n„mangelhaft\" (5), wenn die Leistung den Anforderungen                                      §13\nnicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwen-                             Versäumnisfolgen\ndigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel\nin absehbarer Zeit behoben werden können,                          (1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder\ngibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig\n,,ungenügend\" (6), wenn die Leistung den Anforderun-\nab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als\ngen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so\nnicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vor-\nlückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht\nliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als\nbehoben werden können.\nnicht unternommen.\n(2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund\n§ 11\nvorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschus-\nBestehen und Wiederholung der Prüfung                 ses. § 12 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche,\nder mündliche und der praktische Teil der Prüfung mit                                      § 14\nmindestens „ausreichend\" benotet werden. Dabei muß\ninnerhalb des schriftlichen und des mündlichen Teiles                  Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche\nder Prüfung das Fach „Geburtshilfe\" mit mindestens           _     Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei\n,,ausreichend\" benotet sein.                                   Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der\n(2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein        Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines\nZeugnis nach dem Muster der Anlage 4 erteilt, auf dem          Täuschungsversuches schuldig gemacht haben, den\ndie Prüfungsnoten einzutragen sind. Über das Nichtbe-          betreffenden Teil der Prüfung für „nicht bestanden\" er-\nstehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prü-           klären. Eine solche Erklärung ist nach Ablauf von drei\nfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die      Jahren nach Abschluß der Prüfung nicht mehr zulässig.\nPrüfungsnoten anzugeben sind.\n(3) Jeder Teil der Prüfung kann zweimal wiederholt                                      §15\nwerden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft\" oder                                Prüfungsunterlagen\n„ungenügend\" erhalten hat. Zur Wiederholung eines\nTeils der Prüfung soll der Prüfling zu einem Termin inner-         Auf Antrag ist der Prüfungsteilnehmerin nach Ab-\nhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos       schluß der Prüfung Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen\nabgelegten Prüfung geladen werden. Die Sätze 1 und 2           zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei,\ngelten für das Fach „Geburtshilfe\" entsprechend, wenn          Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsnieder-\nder Prüfling innerhalb des schriftlichen oder des münd-        schriften zehn Jahre aufzubewahren.\nlichen Teiles der Prüfung in diesem Fach die Note „man-\ng~lhaft\" oder „ungenügend\" erhalten hat.                                                    § 16\n(4) Hat der Prüfling alle Teile der Prüfung zu wieder-                            Zuständigkeiten\nholen, so darf er zur Prüfung nur zugelassen werden,              ( 1) Die Entscheidung über die Anrechnung einer Aus- -\nwenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen              bildung nach § 1 Abs. 4 oder 5 trifft die zuständige Be-\nhat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prü-         hörde des Landes, in dem die Bewerberin an einer Aus-\nfungsausschusses bestimmt werden. Ein entsprechen-\nbildung teilnehmen will.\nder Nachweis hierüber ist dem Antrag des Prüflings auf\nZulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die                (2) Die Landesregierung bestimmt die zur Durchfüh-\nWiederholungsprüfung muß spätestens zwölf Monate               rung dieser Verordnung zuständigen Behörden.\nnach der letzten Prüfung abgeschlossen sein. Ausnah-\nmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen\nzulassen.                                                                                 § 17\nÜbergangsvorschrift\n§ 12\nEine Ausbildung als Hebamme, die vor Inkrafttreten\nRücktritt von der Prüfung\ndieser Verordnung auf Grund der Ausbildungs- und Prü-\n(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der       fungsordnung für Hebammen in der im Bundesgesetz-\nPrüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt     blatt Teil III, Gliederungsnummer 21 24-1-8, veröffent-\nunverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsaus-                lichten bereinigten Fassung, geändert durch Verord-\nschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt der Vorsit-       nung vom 15. März 1971 (BGBI. 1 S. 261 ), begonnen\nzende den Rücktritt, so gilt die Prüfung als nicht unter-     wurde, wird nach diesen Bestimmungen abgeschlos-\nnommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn             sen.","926                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n§ 18                                                        § 20\nMännliche Berufsbewerber                                            Inkrafttreten\nDie Vorschriften der§§ 1 bis 17 gelten für männliche       Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.\nBerufsbewerber (Entbindungspfleger) entsprechend.          Gleichzeitig treten, soweit sich nicht aus § 17 etwas an-\nderes ergibt, außer Kraft:\n1. § 2 Abs. 4 und § 3 der Sechsten Verordnung zur\n§19                                  Durchführung des Hebammengesetzes in der im\nBundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer\nBerlin-Klausel                            2124-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung,\nDiese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern sie    2. die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebam-\nim Land Berlin in Kraft gesetzt wird.                         men.\nBonn, den 3. September 1981\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nAntje Huber","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1 2. September 1981                            927\nAnlage 1\n(zu § 2 Abs. 1)\nTheoretischer und praktischer Unterricht\nErstes Jahr der Ausbildung\nStunden                                                     Stunden\nBerufs-, Gesetzes-                                         Schwangeren,           Gebärenden,\nund Staatsbürgerkunde                     70               Wöchnerinnen und Neugeborenen\nund der Pflegetätigkeiten\n1.1  Hebammengesetz, Geschichte des\nBerufs                                              4.2.1  Umgang mit Patientinnen und de-\n1.2\nren Betreuung unter Berücksichti-\nGesetzliche Regelungen für die\ngung ihrer physischen und psycho-\nübrigen Berufe des Gesundheits-\nsozialen Bedürfnisse\nwesens\n1.3  Arbeitsschutz und Unfallverhütung\n4.2.2  Umgang mit Angehörigen und Be-\nsuchern von Patientinnen\n1.4  Das Gesundheitswesen in der\nBundesrepublik Deutschland und                      4.2.3  Beobachten der Patientin\ninternationale Zusammenarbeit im                    4.2.4  Grundpflege und Pflegemaßnah-\nGesundheitswesen                                           men\n1.5  Strafrechtliche, bürgerlich-recht-                  4.2.5  Einführung in die spezielle Pflege in\nliche und öffentlich-rechtliche                            der Allgemeinen Medizin und in der\nVorschriften, die bei der Berufs-                           Allgemeinen Chirurgie\nausübung von Bedeutung sind                         4.2.6  Umgang mit medizinischen Gerä-\n1.6 Die Grundlagen der staatlichen                              ten und Instrumenten\nOrdnung in der Bundesrepublik                        4.3    Einführung in die Tätigkeiten und\nDeutschland\nAufgaben der Krankenschwester,\ndes Krankenpflegers und der Kin-\n2   Gesundheitslehre                           60               derkrankenschwester im Kranken-\n2.1 Die Gesundheit und ihre Wechsel-                            haus, im teilstationären Bereich, in\nbeziehungen                                                 sonstigen Pflegeeinrichtungen, in\nder Gemeindekrankenpflege im\n2.2 Gesundheitserziehung, Gesund-                               Hause des Kranken und in einer\nheitsvorsorge, Früherkennung von                            Gemeindepflege- oder Sozialsta-\nKrankheiten                                                 tion, in Einrichtungen der Mütter-,\n2.3 Allgemeine Ernährungslehre                                  Säuglings- und Kinderberatung\nsowie in Tagesstätten für behin-\nderte Kinder\n3    Hygiene und Grundlagen\nder Mikrobiologie                         60         4.4    Zusammenarbeit im Krankenhaus\nund sonstigen Pflegeeinrichtungen\n3.1  Allgemeine Hygiene und Umwelt-\nschutz                                               5      Grundlagen der Psychologie,\n3.2  Bakteriologie, Virologie und Para-                          Soziologie und Pädagogik                 50\nsitologie                                            5.1    Psychologie\n3.3  Verhütung und Bekämpfung von                         5.1 .1 Entwicklungspsychologie\nKrankenhausinfektionen\n5.1.2  Persönlichkeitspsychologie\n5.1.3  Lernpsychologie       einschließlich\n4    Grundlagen                                                 Methodik und Praxis der geistigen\nfür die Hebammentätigkeiten              160               Arbeit\n4.1  Einführung in die Tätigkeiten und                   5.2    Soziologie\nAufgaben der Hebamme in der\ngeburtshilflichen Abteilung eines                   5.2.1  Soziologie der Gruppen\nKrankenhauses, in der freien Pra-                   5.2.2  Soziales Lernen\nxis und in Einrichtungen der                        5.3    Pädagogik\nSchwangeren-, Mütter- und Säug-\nlingsberatung                                       5.3.1  Anthropologische Grundlagen der\nErziehung\n4.2  Geburtshilfliche       Propädeutik,\nGrundlagen der Betreuung von                        5.3.2  Erziehungsziele","928                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nStunden                                                 Stunden\n9      Erste Hilfe                            30\n6    Biologie, Anatomie\nund Physiologie                       120        9.1    Erstversorgung von Notfällen ein-\nschließlich Blutstillung und Wieder-\n6.1   Zelle und Gewebe\nbelebung\n6.2   Fortpflanzung, Wachstum, Reifung                 9.2    Herstellung der Transportfähigkeit\n6.3   Vererbung und Evolution\n9.3    Aktive Transportbegleitung\n6.4   Bewegungsapparat\n9.4    Maßnahmen bei Traumatisierung\n6.5   Herz- und Gefäßsystem\n9.5    Maßnahmen bei Intoxikationen\n6.6   Blut und Lymphe\n9.6    Maßnahmen bei sonstigen Notfäl-\n6.7   Atmungssystem                                           len wie thermische Einwirkungen\n6.8   Verdauungssystem                                        einschließlich Verbrennungsver-\n6.9   Endokrines System                                       letzungen und Einwirkung von\nelektrischem Strom, Ersticken\n6.10  Harnsystem\n6.11  Genitalsystem                                    10     Einführung in Planung und\nOrganisation im Krankenhaus            20\n6.12  Zentrales und    peripheres  Ner-\nvensystem                                        10.1   Rechts- und Organisationsformen\nsowie Trägerschaften von Kran-\n6.13  Sinnesorgane                                            kenhäusern\n6.14 Haut- und Hautanhangsorgane                       10.2   Betrieb von Krankenhäusern\n6.15 Regulationsvorgänge                               10.2.1 Leistungsbereiche\n10.2.2 Pflegesysteme\n7     Allgemeine Krankheitslehre             40         10.3   Schriftverkehr, Karteiführung,\n7.1   Krankheit und Krankheitsursachen                         Formulare\n7.2   Reaktionen                                        10.4   Umgang mit Wirtschaftsgütern\n7.3   Re- und Degeneration, Sklerose                    11     Fachbezogene Physik                    30\n7.4   Atrophie, Hypertrophie und Nekro-                 11.1   Mechanik in Medizin und Pflege\nse\n11.2   Wärmelehre\n7.5   Thrombose, Embolie, Infarkt\n11.3   Akustik\n7.6   Wunden, Wundheilung\n11.4   Optik\n7.7   Blutungen\n11.5   Elektrizität\n7.8   Störungen des Wachstums\n11.6   Radiologie\n7.9   Neubildungen\n12     Fachbezogene Chemie                    30\n8     Allgemeine Arzneimittellehre           20         12.1   Allgemeine und anorganische\n8.1   Herkunft und Bedeutung der Arz-                          Chemie\nneimittel                                         1 2.2  Organische     und    physiologische\n8.2   Kennzeichnung und Aufbewahrung                           Chemie\nvon Arzneimitteln in Arzneimittel-                13     Sprache und Schrifttum                 30\nschränken\n13.1   Vortrag und Diskussion\n8.3   Arzneiformen\n1 3.2  Mündliche und schriftliche\n8.4   Berechnung zur Dosisfindung, Do-                         Berichterstattung\nsierung und Verabreichung von\nArzneimitteln                                     13.3   Benutzen und Auswerten deut-\nscher und fremdsprachlicher Fach-\n8.5   Darreichungsformen\nliteratur\n8.6   Übersicht über Arzneimittelgrup-\n13.4   Einführung in fachbezogene Termi-\npen\nnologien","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981                     929\nZweites und drittes Jahr der Ausbildung\nStunden                                              Stunden\nBerufs-, Gesetzes-                               2.2.5    Entwicklung der Plazenta, der\nund Staatsbürgerkunde                   60                 Nabelschnur, der Eihäute und des\n1 .1    Berufskunde und Ethik                                      Fruchtwassers\n1.2     Aktuelle Berufsfragen                             2.3      Die regelrechte Geburt\n1.3      Strafrechtliche, bürgerlich-recht-                2.3.1   Wehenphysiologie\nliche und öffentlich-rechtliche                   2.3.2    Kindslagen\nVorschriften, die bei der Berufs-·\nausübung von Bedeutung sind,                       2.3.3   Geburtsphasen\nRechtsstellung des Patienten oder                  2.4     Das regelrechte Wochenbett\nseiner Sorgeberechtigten\n2.5      Das gesunde Neugeborene\nl.4     Einführung in das Krankenhaus-,                    2.5.1   Lebens- und Reifezeichen\nSeuchen-, Strahlenschutz-, Arz-\nnei- und Betäubungsmittelrecht                     2.5.2   Anpassungsvorgänge\nsowie in das Lebensmittelrecht                     2.6     Die regelwidrige Schwangerschaft\n1.5      Arbeits- und berufsrechtliche Re-                  2.6.1   Embryo- und Fetopathien\ngelungen, soweit sie für die Berufs-\nausübung von Wichtigkeit sind                      2.6.2   Frühgestosen und EPH-Syndrom\n1.6     Unfallverhütung, Mutterschutz, Ar-                  2.6.3   Erkrankungen in der Schwanger-\nbeitsschutz, Jugendhilfe, Jugend-                           schaft\nschutz                                             -2.6.4   Blutgruppenunverträglichkeit\n1.7     Sozialpolitik einschließlich Einfüh-                2.6.5   Diabetes\nrung in die Systeme der sozialen                    2.6.6   Blutungen in der Frühschwanger-\nSicherung\nschaft\n(Sozialversicherung,     Sozialhilfe,\nSozialstaatsangebote in der prak-                   2.6.7   Blutungen in der Spätschwanger-\ntischen Realisierung)                                       schaft\n1.8     Politische Meinungsbildung, politi-                 2.6.8   Regelwidrige Dauer der Schwan-\nsches Handeln, aktuelle politische                          gerschaft, Frühgeburt, Übertra-\nFragen                                                      gung\n1.9     Wirtschaftsordnungen                                 2.6.9   Mehrlingsschwangerschaft\n2.6.10 Risikoschwangerschaft, Plazenta-\n2       Menschliche Fortpflanzung,                                   insuffizienz\nSchwangerschaft, Geburt                              2.7     Die regelwidrige Geburt\nund Wochenbett                          120\n2. 7 .1 Regelwidrigkeiten der Wehen und\n2.1     Grundlagen der        menschlichen                           der Muttermunderöffnung\nFortpflanzung\n2.7.2   Regelwidrigkeiten des Geburts-\n2.1 .1  Anatomie und Physiologie der                                 mechanismus, insbesondere bei\nmännlichen und der weiblichen                                Anomalien der Haltung, der Lage,\nGenitalien                                                   der Stellung und Einstellung oder\n2.1 .2  Psychosexuelle Entwicklung und                               der Poleinstellung des Kindes\nSexualverhalten des Menschen                         2.7.3   Regelwidrigkeiten   der  Geburts-\n2.1.3   Voraussetzungen für die Empfäng-                             wege\nnis                                                  2.7.4   Weitere unter der Geburt auftre-\n2.1.4   Familienplanung                                              tende Regelwidrigkeiten, insbe-\nsondere Nabelschnurvorfall, Pla-\n2.2     Die regelrechte Schwangerschaft                              centa praevia, vorzeitige Lösung\n2.2.1   Konzeption, Nidation und Schwan-                             der normal sitzenden Plazenta,\ngerschaftsdauer                                              Blutgerinnungsstörungen, Uterus-\n2.2.2   Schwangerschaftszeichen,                                     ruptur\nSchwangerschaftstests                                2.7 .5  Regelwidrigkeiten   der  Nachge-\nburtsperiode\n2.2.3   Veränderungen des weiblichen Or-\nganismus durch die Schwanger-                        2.8     Das regelwidrige Wochenbett\nschaft                                               2.8.1   Rückbildungsstörungen\n2.2.4   Intrauterine Entwicklung des Feten                  2.8.2    Blutungen","930                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nStunden                                                  Stunden\n2.8.3   Infektionen                                     5.1 .2 Untersuchungen der Schwangeren\n2.8.4   Thrombosen und Embolien                          5.1.3  Beratung der Schwangeren\n2.8.5    Mastitis                                        5.2    Psychosomatische Geburtsvorbe-\n2.8.6   Wochenbettpsychose                                      reitung mit Übungsverfahren\n5.3    Hilfe    bei     Schwangerschafts-\n3       Praktische Geburtshilfe             150                beschwerden\n3.1     Vorbereitungen für die Geburt\n5.4    Besondere        Überwachung     bei\n3.2      Maßnahmen bei der regelrechten                         Risikoschwangerschaften\nGeburt\n3.2.1   Allgemeine und geburtshilfliche                  6      Wochenpflege                          50\nAufnahmeuntersuchung\n6.1    Hygienische Beratung und pflege-\n3.2.2   Lagerung und Betreuung der Ge-                          rische Betreuung der Wöchnerin-\nbärenden                                                nen im regelrechten und regel-\n3.2.3   Überwachung des Geburtsverlaufs                         widrigen Wochenbett\n3.2.4   Schmerzlinderung unter der Ge-                   6.2    Beobachten und Überwachen der\nburt, geburtshilfliche Anästhesie-                      Rückbildungs- und Heilungsvor-\nMethoden und ihre Komplikationen                        gänge\n3.2.5   Überwachur.ig der Risikogeburt,                  6.3    Hilfe beim Erlernen der Stilltechnik\napparative Uberwachung, Blutgas-                        und Brustpflege\nanalyse                                          6.4    Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen\n3.2.6   Dammschutz                                       6.5    Wochenbettgymnastik\n3.2.7   Entwickeln des Kindes                            6.6    Förderung der Eltern-Kind-Bezie-\n3.2.8    Absaugen der Atemwege, Kenn-                            hung, Integration des Neugebore-\nzeichnen des Kindes, Abnabeln,                          nen in die Familie\nErmittlung der Apgar-Werte                       6.7    Häusliche Wochen- und Neugebo-\n3.2.9    Leitung der Nachgeburtsperiode,                         renenpflege\nPrüfung der Plazenta auf Vollstän-\ndigkeit                                          7      Neugeborenen- und Säuglings-\n3.2.10 Dokumentation des Geburtsvor-                             pflege                                50\nganges                                            7.1    Körper- und Nabelpflege\n3.3     Geburtshilfliche Eingriffe                        7.2    Natürliche und künstliche Ernäh-\n3.3.1   Dammschnitte                                             rung\n3.3.2   Vaginale Entwicklung der Becken-                  7.3    Beobachten des Neugeborenen\nendlage                                                  und des Säuglings und Einleiten\nder erforderlichen Maßnahmen bei\n3.3.3   Vakuum- und Zangenextraktion\nAuftreten von Besonderheiten\n3.3.4   Abdominale Schnittentbindung\n7.4    Neugeborenen-Screening\n3.3.5   Manuelle Plazentalösung, manuel-\n7.5    Schutzimpfungen, Vorsorgeunter-\nle und instrumentelle Austastung\nsuchungen\ndes puerperalen Uterus\n3.4     Erstversorgung der Wöchnerin\n7.6    Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen\n3.5     Versorgung des Neugeborenen\n7.7    Umgang mit den Eltern und ande-\nren Betreuern des Neugeborenen\n4       Pflege, Wartung und Anwendung                            und deren Beratung, Elternschu-\ngeburtshilflicher Apparate und                           lung\nInstrumente                           30\n8       Allgemeine Krankenpflege              50\n4.1     Cardiotokographie-Geräte\n8.1    Umgang mit Patientinnen unter Be-\n4.2     Ultraschall-Geräte                                        rücksichtigung ihrer physischen\n4.3     Reanimations-Geräte                                       und psychischen Bedürfnisse\n4.4     Narkose-Geräte                                    8.2     Aufnahme, Verlegung und Entlas-\nsung von Patientinnen\n4.5     Spezial-Instrumentarium\n8.3     Kontakt mit den Angehörigen der\n5       Schwangerenbetreuung                  80                  Patientin\n5.1     Schwangerenvorsorge                               8.4     Beobachtung der Patientin, Befund-\n5.1 .1  Erhebung der Anamnese                                     erhebung und Dokumentation","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981\nStunden                                                Stunden\n8.5    Hilfen bei den Verrichtungen des                 12      Spezielle Krankheitslehre             120\ntäglichen Lebens\n12.1    Frauenheilkunde\n8.6    Diätetische Kostformen und künst-                12.1 .1 Störungen der Menstruation und\nliche Ernährung                                         des Menstruationszyklus\n8.7    Besondere Pflegetechniken, physi-                12.1.2 Mißbildungen des weiblichen Geni-\nkalische Maßnahmen, Injektionen, .                       tale\nVenenpunktionen,         Infusionen,\nTransfusionen, Spülungen ein-                    1 2.1.3 Entzündliche Erkrankungen des\nschließlich Einläufe und Katheteri-                      weiblichen Genitale\nsieren                                           12.1.4 Tumoren einschließlich Früherken-\n8.8    Zusammenarbeit mit Ärzten und                            nungsmaßnahmen\nanderen Mitgliedern des Behand-\nlungsteams                                        12.2    Übrige Fachgebiete, insbesondere\nInnere Medizin, Chirurgie, Orthopä-\n8.9    Umgang mit Untersuchungsmate-                             die, Urologie, Neurologie, Psychia-\nrial                                                      trie, Haut- und Geschlechtskrank-\nheiten, Hals-, Nasen- und Ohren-\n9      Spezielle Krankenpflege                  50               krankheiten in ihrer besonderen\n9.1    Pflege und Sofortmaßnahmen bei                            Beziehung zur Geburtshilfe sowie\nBewußtseinsstörungen und Be-                              Augenkrankheiten in ihrer beson-\nwußtlosigkeit, bei Ateminsuffizienz                       deren Beziehung zur Geburtshilfe\noder Atemstillstand, bei Herz-\nund Kreislaufinsuffizienz       oder             12.3     Kinderheilkunde unter besonderer\nHerzstillstand, bei Störungen der                        Berücksichtigung der Erkrankun-\ngen im Neugeborenen- und Säug-\nAusscheidungsfunktionen,         bei\nlingsalter\nStörungen der T emperaturregula-\ntion, bei Psychosen und bei Suizid-              12.4     Vorsorgeuntersuchungen\ngefährdung\n1 2.5   Mütter-,     Neugeborenen-      und\n9.2    Pflege von Patientinnen vor und                           Säuglingssterblichkeit\nnach operativen Eingriffen\n9.3    Verhalten bei Todesfällen\n9.4    Tätigkeiten in besonderen Berei-                   13      Spezielle Arzneimittellehre            30\nchen wie in Frühgeborenenzentren                   13.1    Umgang mit Arzneimitteln\nund in der Intensivstation, im\n13.2     Grundbegriffe der Pharmakologie\nOperations- und Ambulanzbereich\nsowie in Gemeindepflege- oder                     13.3     Arzneimittelgruppen\nSozialstationen                                    13.4    Betäubungsmittel\n10     Grundlagen der Psychologie,                       13.5     Gesetzliche Vorschriften über den\nSoziologie und Pädagogik                 40                Verkehr mit Arznei- und Betäu-\n10.1   Psychologie der Schwangeren, der                           bungsmitteln sowie Führen des\nGebärenden und der Wöchnerin                               Betäubungsmittelbuches\n10.2   Sozialpsychologie\n10.2.1 Einführung in die Gruppendynamik                  14       Organisation und Dokumentation\nim Krankenhaus                        30\n10.2.2 Abbau von Vorurteilen\n14.1     Planung, Bau und Ausstattung von\n10.3   Pädagogik, Menschenführung                                 Krankenhäusern\n11     Grundlagen der Rehabilitation            20       14.2     Wirtschafliche Betriebsführung\n11.1   Die medizinische Rehabilitation                   14.3     Erfassung und Weitergabe von\n11.2   Die soziale Rehabilitation                                 Leistungsdaten\n11.3   Gesetzliche Grundlagen der Reha-                  14.4     Statistik im Gesundheitswesen\nbilitation                                        14.5     Elektronische Datenverarbeitung","932                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnlage 2\n(zu § 2 Abs. 1)\nPraktische Ausbildung\nErstes Jahr der praktischen Ausbildung\nStunden                                               Stunden\nPraktische Ausbildung                             3.2    Hygiene und Ordnung auf der Neu-\nin der Entbindungsabteilung           160                geborenenstation\n1.1     Pflegemaßnahmen bei Gebären-                                                                 160\n4      Auf der operativen Station\nden                                                      (chirurgische Pflege)\n1.2     Beobachten der Gebärenden                         4.1    Pflegemaßnahmen auf der operati-\n1.3     Hygiene im Kreißsaal                                     ven Station\n1.4     Umgang mit medizinischen Gerä-                    4.1 .1 Körperpflege und Bekleiden der\nten und Instrumenten                                     Patientin\n2       Auf der Wochenstation                 160         4.1 .2 Betten, Lagern und Transportieren\nder Patientin\n2.1     Pflegemaßnahmen bei Wöchnerin-\nnen                                               4.1.3  Hilfen bei den Verrichtungen des\ntäglichen Lebens\n2.2     Spezielle Wochenpflege wie Beob-\nachten der Lochien, Abspülen,                     4.1 .4 Ermitteln und Registrieren    von\nPflege der Dammwunde, Sitzbad                            Vitalfunktionen\n2.3     Spezielle      Desinfektionsmaß-                  4.2    Hygiene und Ordnung im Pflegebe-\nnahmen der Wochenstation                                 reich\n2.4     Umgang mit der Wöchnerin und                      4.3    Maßnahmen für die Operationsvor-\nBesuchern                                                bereitung\n4.4    Postoperative Überwachung der\n3       Auf der Neugeborenenstation           160                Patientin\n3.1     Grundlagen der Betreuung des                      4.5    Vorbeugende Pflegemaßnahmen\nNeugeborenen und der Pflegetätig-                        gegen Folgekrankheiten\nkeiten\n3.1 .1  Richten der Wickel- und Badeein-                  5      Auf der nicht-operativen Station    160\nheit und der Säuglingsbetten                             (allgemeine Pflegemaßnahmen)\n3.1 .2  Aufnehmen und Tragen, Lagern,                     5.1    Pflegemaßnahmen auf der nicht-\nWaschen und Baden sowie Wik-                             operativen Station\nkeln und Ankleiden des Säuglings                         wie 4.1.1'\n3.1.3   Bringen und Anlegen, Wiegen und                   5.2    Hygiene und Ordnung im Pflegebe-\nFüttern des Säuglings                                    reich","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981                         933\nZweites und drittes Jahr der praktischen Ausbildung\nStunden                                                  Stunden\nPraktische Ausbildung in der Ent-                 3       Auf der Neugeborenen-Station           320\nbindungsabteilung und in der\nSchwangerenberatung                    1 280      3.1     Neugeborenen-      und    Säuglings-\npflege\n1.1     Schwangerenberatung\n3.1 .1  Körper- und Nabelpflege\n1.2     Überwachung von Mutter und Kind\nbei Risikoschwangerschaften und                   3.1 .2  Natürliche und künstliche Ernäh-\nAssistenz bei ärztlichen Maßnah-                          rung\nmen                                               3.1 .3  Beobachten des Neugeborenen\n1.3    Vorbereitungen für die Geburt                              und des Säuglings und Einleiten\nder erforderlichen Maßnahmen\n1.4    Geburtshilfliche Maßnahmen        im                       beim Auftreten von Veränderungen\nKreißsaal\n3.2     Früherkennung von Erkrankungen\n1.5    Regelwidrigkeiten bei der Aufnah-\nme oder während des Geburtsver-                    3.2.1   Durchführen von Vorsorgeuntersu-\nlaufes                                                     chungen wie BM-Test, Guthrie-\nT est, Bilirubinkontrolle\n1.6   Vorbereitung von und Assistenz\nbei geburtshilflichen Eingriffen und               3.2.2   Hilfeleistung bei ärztlichen Maß-\nRisikofällen                                                nahmen einschließlich Impfungen\n1.7    Verhalten bei kindlichem Todesfall                  3.2.3   Umgang mit den Eltern und deren\nBeratung\n1.8    Organisation des Hebammendien-\nstes                                                3.3     Teilnahme an Mütterberatungs-\nsprechstunden\n2      Auf der Wochenstation                    320        4       In der Kinderklinik                    160\n2 .1   Wochenpflege                                        4.1     Pflegemaßnahmen auf der Frühge-\n2.1 .1 Pflegerische       Betreuung      der                       borenenstation\nWöchnerin                                           4.2     Pflegemaßnahmen auf der Inten-\n2.1 .2 Beobachten und Überwachen der                               sivstation\nRückbildungs- und Heilungsvor-                      4.3     Tätigkeit auf der Aufnahmestation\ngänge                                                       für kranke Neugeborene und\n2.1 .3 Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen                              Säuglinge\n2.2    Rooming-in                                          5       Im Operationssaal                      120\n2.2.1  Anleitung und Überwachung des                       5.1     Maßnahmen der Desinfektion und\nStillens                                                    Sterilisation\n2.2.2  Anleitung der Mutter zur eigenen                    5.2     Pflege und Reinigung von Instru-\nPflege und zur Pflege und Versor-                           menten und Narkosegeräten und\ngung des Neugeborenen                                       deren Wartung\n2.2.3  Förderung der Eltern-Kind-Bezie-                    5.3     Vorbereiten von und Hilfeleistung\nhung                                                        bei operativen Eingriffen","934                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnlage 3\n(zu § 2 Abs. 4)\n(Be10ichnung dor Ausbildunf)sstätte)\nBescheinigung über die Teilnahme\nan den Ausbildungsveranstaltungen\nName, Vorname\nGeburtsdatum                                                     Geburtsort\nhat in der Zeit                                            vom                          bis\nregelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht und der praktischen Ausbildung nach\n§ 2 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen teilgenommen.\nOrt, Datum\nStempel\nUnterschrift(en) der Leitung der Ausbildungsstätte","Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1981                                                                                                              935\nAnlage 4\n(zu § 11 Abs. 2)\nDer Vorsitzende\ndes Prüfungsausschusses\nZeugnis\nüber die staatliche Prüfung für Hebammen\nName, Vorname\nGeburtsdatum                                                                                            Geburtsort\nhat am ......................................................................... .\ndie staatliche Prüfung für Hebammen nach § 3 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen vor\ndem staatlichen Prüfungsausschuß bei der ................................................................................................................._. ................. .\nin ..................................,. ...........................,. .............................................................................................................................. bestanden.\nSie hat folgende Prüfungsnoten erhalten:\n1.   im schriftlichen Teil der Prüfung                                                                                                                                ', .............................................\n2.   im mündlichen Teil der Prüfung                                                                                                                                   '' ·············································\n3.   im praktischen Teil der Prüfung                                                                                                                                  ''  ••••••••••••••• • ••••• ~ ••••••••••••• ~ ~ ••••• ~ ••\nOrt, Datum\nSiegel\nUnterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses"]}